![Article image](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/9/9/4/a/994abba465d2aeb22468ead1d83cb3735c10fdbd/D302024_Titelbild_INH_33535816-3888x2180.jpeg)
- DAZ.online
- News
- Politik
- AOK will auf E-Rezepte ...
Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
AOK will auf E-Rezepte zugreifen
Berlin - 26.02.2020, 10:15 Uhr
![Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass das E-Rezept in die E-Patientenakte der Krankenkassen integriert wird und die Kassen unmittelbar zugreifen können. (b/Foto: imago images / photothek)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/2/1/4/2/2142a2028c471ff7ec98c677648431d773b8b7eb/Litsch_Imago-4000x2248-637x358.jpg)
Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass das E-Rezept in die E-Patientenakte der Krankenkassen integriert wird und die Kassen unmittelbar zugreifen können. (b/Foto: imago images / photothek)
AOK: Kassen sollen E-Rezept in ePA integrieren
Aber die AOK hat auch grundsätzliche Probleme mit der Konzeption des E-Rezeptes. Ginge es nach den Kassen, dürfte die Gematik niemals mit der Erstellung einer zentralen App beauftragt werden. Vielmehr sollten die Kassen eigene E-Rezept-Übermittlungslösungen entwerfen und diese in ihre E-Patientenakten integrieren. Litsch erklärt:
Diese Regelung führt zu einer Monopolisierung der Software-Entwicklung, die für die Versicherten keine Vorteile haben wird. Der Staat sollte keine Software herstellen, sondern die Rahmenbedingungen setzen. Aus unserer Sicht wäre es besser, die Funktion des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Sie wird ja auch per App erreichbar sein – und sollte der Dreh- und Angelpunkt für alle digitalen Prozesse rund um die Gesundheit sein.“
AOK-Bundesverbands-Chef Martin Litsch
Doch damit noch nicht genug. Die AOK fordert zudem, dass sie auf die in der TI übermittelten E-Rezepte „unmittelbaren“ Zugriff bekommt. So könne man beispielsweise den Genehmigungsprozess für Hilfsmittel deutlich vereinfachen, heißt es. Litsch dazu: „Die Versicherten hätten damit die genehmigte Hilfsmittelverordnung auf ihrem Smartphone, noch bevor sie die Arztpraxis verlassen haben“, so Litsch.
Schließlich wünscht sich der Kassenverband, dass es künftig auch E-Rezepte für Verordnungen von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten (sogenannte T-Rezepte), gibt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.