Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

AOK will auf E-Rezepte zugreifen

Berlin - 26.02.2020, 10:15 Uhr

Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass das E-Rezept in die E-Patientenakte der Krankenkassen integriert wird und die Kassen unmittelbar zugreifen können. (b/Foto: imago images / photothek)

Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass das E-Rezept in die E-Patientenakte der Krankenkassen integriert wird und die Kassen unmittelbar zugreifen können. (b/Foto: imago images / photothek)


AOK: Kassen sollen E-Rezept in ePA integrieren

Aber die AOK hat auch grundsätzliche Probleme mit der Konzeption des E-Rezeptes. Ginge es nach den Kassen, dürfte die Gematik niemals mit der Erstellung einer zentralen App beauftragt werden. Vielmehr sollten die Kassen eigene E-Rezept-Übermittlungslösungen entwerfen und diese in ihre E-Patientenakten integrieren. Litsch erklärt:


Diese Regelung führt zu einer Monopolisierung der Software-Entwicklung, die für die Versicherten keine Vorteile haben wird. Der Staat sollte keine Software herstellen, sondern die Rahmenbedingungen setzen. Aus unserer Sicht wäre es besser, die Funktion des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Sie wird ja auch per App erreichbar sein – und sollte der Dreh- und Angelpunkt für alle digitalen Prozesse rund um die Gesundheit sein.“

AOK-Bundesverbands-Chef Martin Litsch


Doch damit noch nicht genug. Die AOK fordert zudem, dass sie auf die in der TI übermittelten E-Rezepte „unmittelbaren“ Zugriff bekommt. So könne man beispielsweise den Genehmigungsprozess für Hilfsmittel deutlich vereinfachen, heißt es. Litsch dazu: „Die Versicherten hätten damit die genehmigte Hilfsmittelverordnung auf ihrem Smartphone, noch bevor sie die Arztpraxis verlassen haben“, so Litsch.

Schließlich wünscht sich der Kassenverband, dass es künftig auch E-Rezepte für Verordnungen von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten (sogenannte T-Rezepte), gibt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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