Merkblatt

Coronaviren: Das rät die ABDA den Apothekern

Stuttgart - 27.02.2020, 17:34 Uhr

Die Apotheker können sich derzeit vor Anfragen nach Schutzmasken und Desinfektionsmittel kaum retten. Die ABDA hat nun ein Merkblatt für Apotheker herausgegeben. (s / Foto: imago images / photothek)

Die Apotheker können sich derzeit vor Anfragen nach Schutzmasken und Desinfektionsmittel kaum retten. Die ABDA hat nun ein Merkblatt für Apotheker herausgegeben. (s / Foto: imago images / photothek)


Für wen ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll? 

Zu der Frage, ob ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll ist, schreibt die ABDA, dass es keine ausreichenden Belege dafür gebe, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung einer gesunden Person verringert. Sie verweist dabei auch auf die WHO, nach deren Auffassung das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen sei, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeuge und im Zweifel essenzielle Hygienemaßnahmen vernachlässigt würden.

Anders sieht die Lage nach Ansicht der ABDA allerdings dann aus, wenn eine bereits erkrankte Person in die Öffentlichkeit gehen muss. Dann könne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfcheninfektion zu verringern, heißt es in dem Merkblatt. Angesichts der bereits bestehenden Lieferengpässe beim Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken und der Aussicht, dass auf absehbarere Zeit nur eingeschränkter oder gar kein Nachschub zu erwarten sei, erachtet es die Standesvertretung als umso wichtiger, die Hygieneregeln einzuhalten.

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Apotheken sollen Vorräte an Desinfektionsmitteln überprüfen.

Weiter gibt die ABDA Hinweise, wie man sich bei Verdacht auf COVID-19 verhalten solle. Demnach soll sich jeder, der direkten Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatte, unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn keine Symptome vorhanden sind. Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten hat, soll sich unverzüglich telefonisch unter Hinweis auf die Reise beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Auch diese Empfehlung gilt unabhängig von Symptomen. Wer hingegen „nur“ in einer Region war, die zwar kein Risikogebiet ist, in der aber COVID-19- Fälle vorkommen, soll unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot auftreten, rät die ABDA einen Arzt aufzusuchen – allerdings nur nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die Reise. Diese Hinweise sind kongruent mit denen des RKI.

Zur Desinfektion werden Mittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ unter Verweis auf die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren sowie die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) empfohlen. Erstere sei bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen verbindlich, heißt es. Außerdem rät die ABDA, bevor sie zum Schluss noch Links für weitere Informationen anfügt, die Vorräte an Desinfektionsmitteln in der Apotheke zu überprüfen.

Neben den Hinweisen für Apotheken stellt die ABDA auf Ihrer Webseite auch ein Merkblatt für Patienten zur Verfügung.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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10 Kommentare

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von Anita Peter am 28.02.2020 um 6:19 Uhr

Mit den volldigitalisierten Versendern kann Corona ruhig kommen. Dazu noch die tollen Tipps unserer Stadesvertretung! Wir sind für alles gerüstet!

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AW: Standesvertretung, dass ich nicht lache

von Heidi Urmersbach am 01.03.2020 um 9:55 Uhr

Die interessiert das doch gar nicht!Geben uns vorgefertigte Informationen weiter, die eh jeder weiss!wir stehen ja nur in direktem Kontakt mit infizierten oder auch nicht infizierten und wir gehören zu eine besonders zu schützenden Gruppe!Wer soll denn die Bevölkerung versorgen, wenn nichts mehr geht, Liebe Herren da oben!eure vorsorgemassnahmen sind gar nicht mehr durchführbar!Wie heisst Plan B? Keiner weiss es und genau das ist der Punkt!ich sage in dieser Situation nur, dass hier wieder jeder allein da steht und sehen muss wie er klar kommt!sehr traurig!

Biozidverordnung

von Meusel am 28.02.2020 um 1:36 Uhr

Sollte ein krimineller Kollege auf die Idee kommen, Isopropanol auf 70% zu verdünnen und zu verkaufen sei hier nochmal auf die strategisch-weitsichtige Biozidverordnung verwiesen...
Hallo Überwachungsbehörden! Schickt die Büttel los (maskiert), es gibt fette Beute!

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AW: Biozidverordnung

von AM am 28.02.2020 um 16:10 Uhr

1. An Rohstoff ist eh nichts mehr zu bekommen - weder Ethanol noch Isopropanol.

2. Der Weltpharmazie-Verband hat zwei Rezepturen empfohlen. Natürlich sind diese, wenn man es ganz genau nimmt, nicht mit deutschem Recht vereinbar, aber mal ganz ehrlich: Wen interessiert das in dieser Situation wirklich?

Als ob Apotheker damit den riesen Reibach wittern... Die wollen den Menschen zumindest die "gefühlte" Sicherheit geben.

Wir haben jetzt einige Flaschen hergestellt & werden diese an Patienten, die verzweifelt nach wirksamen (!) Mitteln fragen, abgeben!

Vorräte überprüfen

von Lars Janzen am 27.02.2020 um 22:00 Uhr

Nirgendwo bekommt man noch Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel, und unsere Standesvertretung rät uns, deren Vorräte in der Apotheke zu überprüfen... Da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll! Mit dieser Empfehlung hat uns die ABDA Mal wieder einen riesigen Informationsvorsprung verschafft...
Im Ernst: Diese Äußerung zeigt doch einmal mehr, wie weit man in der Berliner Heidestraße von der Apothekewirklichkeit entfernt ist. Mein Vorschlag: Jede/r ABDA-Mitarbeiter/in muss ab sofort einen Tag die Woche in einer Apotheke vor Ort mitarbeiten!

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AW: Vorräte überprüfen

von Renate Kaiser am 28.02.2020 um 10:38 Uhr

Man könnte auch Industriemasken, z.B. bei Lackierungen nutzen. Sind bestimmt effektiver als die dünnen Papiermasken.

Eigenschutz

von Birgit Möllenkamp am 27.02.2020 um 20:37 Uhr

Alle in meinen Buden noch verfügbaren Bestände an Masken und Desinfektionsmitteln sind inzwischen vorsorglich für unseren Eigenbedarf, sprich Eigenschutz, reserviert. Man erinnere sich an die Schweinegrippe-Pandemie-Pläne, nach denen wir im Krisenfall zum Dauerdienst hätten verpflichtet werden können. Ich hoffe natürlich für uns alle, dass auch diesmal dieser Krug an uns vorüber geht, aber im Notfall möchte ich für meine Mitarbeiterinnen und mich wenigstens ein Mindestmaß an Schutz gewährleisten.
Ach ja, und wenn wir alle Corona-Fragen unserer Kunden beantwortet haben, schreiben wir bestimmt einen Prozess fürs QMS..... über die Mangelverwaltung bei Desinfektionsmitteln, Schutzmasken und -kleidung...... und vielleicht auch bestimmten Packungsgrößen o. Darreichungsformen bei Ibu und Novaminsulfon usw. Wir sind ja so gut aufgestellt in Deutschland gegen Corona!


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Und das wo doch alles bekannt ist seit 2013

von Daniel thiems am 27.02.2020 um 20:10 Uhr

Ich dachte das geht laut Spahn alles online heute? Gibt es strategische Reserve?ganz interessant: Mal lesen ab Seite 55: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

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Die ABDA rät

von Rita Längert am 27.02.2020 um 19:11 Uhr

Danke für diese Informationen:-). Besonders erheiternd finde ich den Satz " es empfiehlt sich die Vorräte an Desinfektionsmitteln zu überprüfen". Wäre von alleine niemals auf diese grandiose Idee gekommen!!!!
Am Montag habe ich wegen der erhöhten Nachfragen einen Halbjahresbedarf (zu normalen Zeiten) bestellt, seit heute Mittag sind wir ausverkauft und Nachschub ist nicht in Sicht!
Aber als gewissenhafte Apothekerin habe ich natürlich auf Weisung der ABDA meine Desinfektionsmittel-Vorräte überprüft und vorsichtshalber auch dokumentiert (null, niente, nothing), man weiß ja nie. Ironie aus.

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Erde...

von Thorsten Dunckel am 27.02.2020 um 18:35 Uhr

...an Wolkenkuckucksheim (ABDA). Tolle Info zu Desinfektionsmitteln, aber nix mehr zu bekommen. Vieleicht erst mal schlau machen Ihr Sesselfurzer!!!

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