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Angeordnete Sparmaßnahmen
Cannabis-Verhandlungen zwischen Apothekern und Kassen gescheitert
Seit März 2017 dürfen Ärzte medizinisches Cannabis verordnen. Die Zahl der Verordnungen wächst seitdem rasant – und somit auch die Ausgaben der Kassen in diesem Bereich. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung hat der Bundestag beschlossen, die Cannabis-Vergütung für Apotheker drastisch zu senken. Konkretes sollten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband bis Ende Februar dieses Jahres aushandeln. Doch nach Informationen von DAZ.online sind die Verhandlungen vorerst gescheitert – die Schiedsstelle ist bereits informiert.
Ärzte können Cannabis als Blüten oder Extrakt verordnen. Aber auch der Reinstoff Dronabinol ist beispielsweise verordnungsfähig. Die Kassen übernehmen die Kosten eines ärztlichen verordneten Rezepturarzneimittels aber nur, wenn eine Genehmigung vorliegt. Sowohl die Verordnungen von Cannabis-Fertigarzneimitteln als auch die der Rezepturen sind seit 2017 rasant angestiegen. Laut ABDA gaben die Apotheker im Jahr 2018 insgesamt rund 145.000 Zubereitungen ab, hinzu kamen knapp 43.000 Fertigarzneimittel. 2017 lag die Zahl der abgegebenen Cannabis-Präparate (Fertigarzneimittel und Zubereitungen) insgesamt bei 79.000. Dementsprechend stiegen auch die Ausgaben der Kassen: 2018 gaben die Krankenkassen für cannabishaltige Zubereitungen und unverarbeitete Cannabisblüten etwa 50 Millionen Euro aus.
Derzeit werden nach der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Schon länger drängten die Kassen daher darauf, ihre Ausgaben in diesem Bereich zu drosseln. Der Aufwand rund um die Cannabisversorgung in Apotheken, etwa bei der Eingangsprüfung sei aber enorm, entgegneten die Pharmazeuten.
Doch die Kassen haben ihre Meinung beim Gesetzgeber und der Bundesregierung erfolgreich untergebracht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im GSAV den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den Apothekenzuschlag neu auszuhandeln. Beide Parteien hatten schon vorher seit mehr als einem Jahr verhandelt – ohne Erfolg. Der Bundestag winkte das GSAV durch, bis zum 29. Februar hätte eine Lösung gefunden werden müssen.
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Doch nach Informationen von DAZ.online haben die Verhandlungspartner es nicht geschafft, eine Einigung zu erzielen. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes bestätigte gegenüber DAZ.online: „Da es innerhalb der vorgegebenen Frist leider keine Einigung gab, hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen.“ Aus verfahrenstechnischen Gründen könne man derzeit keine weiteren Details nennen. Die ABDA äußerte sich gar nicht zu dem Sachverhalt. Nach Informationen von DAZ.online sollen DAV und GKV-Spitzenverband allerdings trotzdem weiterverhandeln. Beide Parteien wollen während des monatelangen Schiedsverfahrens weiter versuchen, eine Lösung zu finden.
BMG: Einsparungsvolumen bei 50 Prozent
Klar ist: Von der Bundesregierung haben die Verhandlungspartner den Auftrag bekommen, die Ausgaben der Kassen drastisch zu kürzen. Im November 2018 sagte ein BMG-Sprecher gegenüber DAZ.online: „Für die GKV-Ausgaben für cannabishaltige Zubereitungen und unverarbeitete Cannabisblüten werden für 2018 Ausgaben in Höhe von rund 50 Millionen Euro prognostiziert. Weitere Erhöhungen der Ausgaben in den Folgejahren werden nicht ausgeschlossen. Es wird ein in den Verhandlungen erzielbares Einsparvolumen von bis zu 50 Prozent angenommen.“
Unabhängig von der Gesamtsumme – bei einer Kostenhalbierung bliebe für den Apothekenzuschlag so gut wie nichts mehr übrig. Dass sich der DAV darauf nicht einlassen will, ist klar. Denn am Arbeitsaufwand rund um die Cannabisblüten hat sich nichts geändert.
Zwar gibt es länderspezifische Insellösungen auf Kulanzbasis, beispielsweise akzeptiert die Landespharmazierätin in Schleswig-Holstein Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel. In Hessen dürfen Apotheker auf die zeitaufwändige DC-Untersuchung verzichten. Eine bundeseinheitliche Lösung, die den Apothekern Rechtssicherheit verschafft, gibt es allerdings noch nicht.
8 Kommentare
Es wird Zeit ...
von FCK APO am 12.03.2020 um 17:57 Uhr
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AW: "Es wird Zeit" ?
von Mr. T am 12.03.2020 um 18:26 Uhr
AW: Es wird Zeit
von gerd reitler am 12.03.2020 um 18:56 Uhr
AW: Es wird Zeit
von Frank Heidenreich am 12.03.2020 um 21:15 Uhr
AW: Es wird Zeit
von Harald Zurek am 14.03.2020 um 10:25 Uhr
AW: Es wird Zeit
von Modnar am 14.03.2020 um 11:03 Uhr
Preis nicht das einzigste Problem...
von SourDiesel am 12.03.2020 um 14:57 Uhr
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von Anita Peter am 12.03.2020 um 12:44 Uhr
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