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Ärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein
Notfallverfahren für Rezeptübermittlung per Fax
Die Corona-Pandemie führt zu ungewohnten Versorgungskonzepten. In Schleswig-Holstein werden Patienten jetzt gebeten, Rezepte telefonisch bei Arztpraxen zu bestellen. Die Praxen faxen die Rezepte an die vom Patienten angegebene Apotheke. Für die Abgabe soll dann möglichst der Botendienst genutzt werden.
Über dieses Notfallverfahren für Rezepte informierten am Montag die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Notfallverfahren soll die Zahl der nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen – Ärzten und Apothekern – verringern.
Fax statt persönliche Übergabe
Patienten sollen von einem Besuch in der Praxis absehen, wenn es nur darum geht, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erhalten. Stattdessen sollen sie die Rezepte telefonisch in der Arztpraxis bestellen. Die Arztpraxen faxen die Rezepte an die vom Patienten benannte Stammapotheke. Die Apotheke werde sich „von der Echtheit durch geeignete Maßnahmen überzeugen“, heißt es in der Pressemitteilung. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbietet, sollte dieser genutzt werden, heißt es dort weiter. Denn so werde auch die Zahl der Patientenkontakte in der Apotheke verringert. Notwendige Beratungen könnten dann telefonisch durchgeführt werden.
Arzt und Apotheker vereinbaren Nachreichung
Die Kassenärzte in Schleswig-Holstein wurden am Montag über das neue Verfahren informiert. Im Newsletter der KV Schleswig-Holstein an die Ärzte wird zusätzlich erklärt, dass die Ärzte gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 AMVV verpflichtet sind, ordnungsgemäß ausgestellte Verschreibungen an die Apotheken nachzureichen. Weiter heißt es dort: „Über die Art und Weise der in der Regel täglichen Nachreichungen sollen Arztpraxis und Apotheke Vereinbarungen treffen. Dazu gehört auch ein Ersatzverfahren über die Ausstellung von Duplikaten, falls im Einzelfall Originalrezepte auf dem Wege der Zusendung verloren gehen sollten.“
Demnach sind Ärzte und Apotheker vor Ort gefragt, die Modalitäten für die Übergabe der Rezeptformulare zu vereinbaren. Dabei kommt offenbar auch eine Sendung per Post in Betracht.
Schnelle Umsetzung zu erwarten
Nach Angaben der KV Schleswig-Holstein wurde die Pressemitteilung über einen großen Verteiler an die Publikumspresse gegeben. Daher dürften die Patienten schnell über die neue Möglichkeit informiert werden.
In Österreich: Rezepte per Fax oder E-Mail
Auch in Österreich sind Rezepte ab sofort per Telefon erhältlich. Das berichtet der Österreichische Rundfunk (ORF). Übermittelt werde das Rezept dann per E-Mail oder Fax an die vom Patienten gewählte Apotheke. „Der Patient oder die Patientin kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder – das ist die zweite Möglichkeit – eine andere Vertrauensperson damit beauftragen“, wird die österreichische Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr vom ORF zitiert.
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Anders als in Deutschland wird der Botendienst in Österreich nicht bevorzugt genannt: „Die dritte Möglichkeit ist, dass die Apotheke im Notfall und bei lebenswichtigen Medikamenten diese zum Patienten nach Hause bringt.“ Der ORF schreibt aber auch, dass eine „derartige Unterstützung“ von zahlreichen Apotheken angeboten werde. Das genaue Prozedere solle direkt mit der jeweiligen Apotheke abgeklärt werden, so Mursch-Edlmayr: „Als Teil der kritischen Infrastruktur stellen die österreichischen Apothekerinnen und Apotheker nicht nur die Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung im Land sicher, sie sorgen auch für effiziente und unkomplizierte Abläufe.“
1 Kommentar
Faxe
von Conny am 17.03.2020 um 12:24 Uhr
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