Erlass des Bundesfinanzministeriums

Alkohol für Desinfektionsmittel ist für Apotheken steuerfrei

Berlin - 18.03.2020, 12:14 Uhr

Apotheken dürfen unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden. (m / Foto: tl6781 / stock.adobe.com)

Apotheken dürfen unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden. (m / Foto: tl6781 / stock.adobe.com)


Vorerst gültig bis 31. Mai 2020

Nun gilt die Erlaubnis für Apotheken zur Verwendung von Alkohol zu diesem Zweck ohne Erlaubnisverfahren mit sofortiger Wirkung als erteilt. Diese Regelung gilt vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Coronavirus-Pandemie zunächst bis zum 31. Mai 2020. 

Dazu erklärt die Behörde: Ethanol 70 % (V/V) und Ethanol 80 % (V/V) sind Arzneimittel, für die eine Standardzulassung nach § 36 AMG vorliegt. Ein so hergestelltes Arzneimittel kann – gegebenenfalls nach Hinzufügung weiterer Stoffe – als Desinfektionsmittel abgegeben werden.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte gegenüber DAZ.online: „Die Regelung ermöglicht es den Apotheken, zur Herstellung von Desinfektionsmitteln Alkohol steuerfrei von sogenannten Steuerlagern zu beziehen. Steuerlager sind Orte eines Herstellers oder Zwischenhändlers, in denen Alkohol hergestellt, gelagert oder weiterverarbeitet werden darf, ohne dass es zu einer Entstehung der Alkoholsteuer kommt. Bei der Entnahme des Alkohols aus dem Steuerlager entsteht grundsätzlich die Alkoholsteuer. Die Apotheken müssen zum steuerfreien Bezug lediglich ihre Betriebserlaubnis vorlegen, damit die missbräuchliche Verwendung von steuerfreiem Alkohol ausgeschlossen werden kann.“

Anthes: Weitere Erleichterungen nötig

Via-Vorstand Anthes betont allerdings auch: „Das darf aber nur ein Anfang sein. Rabattverträge, Wiederholungsrezepte, Öffnungszeiten und anderes muss in ähnlich verkürzten Verfahren schnell im Interesse der Patientensicherheit gelöst werden, um die Apotheken für die künftigen Wochen einsatz- und leistungsbereit zu halten!“

Was Rabattverträge betrifft, hat jedenfalls die AOK Rheinland-Hamburg bereits einen Schritt auf die Apotheker zugemacht.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Sind wir Apotheker eigentlich so blöd

von Schuster am 04.04.2020 um 12:33 Uhr

Der (Hummel-) Mann hat Recht!!!

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Alkhol

von Teklu am 20.03.2020 um 4:16 Uhr

Ja die übertreibeb 1 Leter alkhol fur 23Euro habe ich gestern in Apotheke gekauft einfach teuerer

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Wichtige Stützpfeiler der Gesellschaft?

von Roland Mückschel am 18.03.2020 um 16:10 Uhr

Da bekomme ich beim Lesen saures Aufstossen
und einen galligen Geschmack.
Selten ist die Wirklichkeit so vom Wunsch entfernt.

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