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Arzneimittelkontingentierung
Was sind „versorgungsrelevante“ Arzneimittel?
Schmerzmittel, Antibiotika, Virostatika, …
Die Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe ist lang und bunt: Sie reicht von Schmerzmitteln – wie Rx-Paracetamol oder Morphin –, Antidiabetika und Insuline, Levothyroxin zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen über zahlreiche Antibiotika – wie Penicilline, Flurochinolone, Erythromycin –, antivirale Arzneimittel zur Behandlung beispielsweise von Herpes Zoster (Aciclovir), HIV oder Hepatitis C (Sofosbuvir) und Glucocorticoiden bis hin zu Zytostatika – wie Oxaliplatin – oder Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauferkrankungen (Hydrochlorothiazid, Metoprolol, Ramipril) und Hypercholesterinämie (Atorvastatin). Auch viele Antikörper-Präparate, die beispielsweise bei Multipler Sklerose (Alemtuzumab) oder Schuppenflechte (Ustekinumab) Einsatz finden, sind aufgeführt, daneben die „Pille“ (Ethinylestradiol/Levonorgestrel) oder Sumatriptan bei Migräne, der Magenschutz Pantoprazol oder der Bronchodilatator Salbutamol.
Sildenafil versorgugnsrelevant?
Teilweise sind auch nur bestimmte Darreichungsformen oder Indikationen als versorgungsrelevant eingestuft – wie Acetylsalicylsäure intravenös, das unter anderem zur Behandlung bei Herzinfarkten eingesetzt wird. Auch der Viagra-Wirkstoff Sildenafil ist gelistet, aber nur zur Behandlung des Lungenhochdrucks (pulmonale Hypertonie) und nicht als Wirkstoff zur Behandlung von Erektionsstörungen.
Die vollständige Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe ist auf der Seite des BfArM hinterlegt.
2 Kommentare
Fragen
von Peter Brunsmannn am 26.03.2020 um 10:18 Uhr
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Sehr geehrter Herr Minister Spahn,
von Wolfgang Müller am 25.03.2020 um 15:28 Uhr
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