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Was Vor-Ort-Apotheken in diesen Zeiten leisten, ist endlich in Politik und Medien angekommen. Apothekerinnen und Apotheker sind Heldinnen und Helden der Krise, heißt es. Sie halten unermüdlich die Arzneiversorgung aufrecht und stellen Händedesinfektionsmittel her, so viel sie können. Der Dank sollte nicht bei den Worten aufhören. Wie sagt Spahn so schön: Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen. Genau! Immerhin werden Erleichterungen für den Apothekenalltag diskutiert. Eine Kasse zahlt schon eine (Mini-)Vergütung für die Botendienste und CDU-Gesundheitspolitiker fordern eine Steuerbefreiung für Sonderzahlungen der Apotheke an ihre Mitarbeiter, wenn sie denn fließen. Da sollte doch was möglich sein.
23. März 2020
So manches könnte während einer Epidemie im Gesundheitswesen einfacher sein, wenn wir mit der Digitalisierung schon weiter wären. Hätten wir schon die elektronische Patientenakte, könnte ein Notfallmediziner sofort Auskunft darüber erhalten, welche Vorerkrankungen ein Patient hat. Es wäre einfacher, unsere Patienten auch schon mal per Video pharmazeutisch zu beraten. Und hätten wir schon das E-Rezept, würde dies die kontaktlose Rezeptübermittlung ermöglichen. Mein liebes Tagebuch, viel Hätte, Würde und Könnte. Jetzt müssen wir in der Krise erst einmal improvisieren und andere Lösungen suchen. Eine dieser Lösungen: In einigen Bundesländern können sich Patienten ihre benötigten Rezepte direkt von der Arztpraxis an die Apotheke ihrer Wahl schicken lassen. Ein Anruf des Patienten bei der Arztpraxis genügt. Die Praxis faxt das Rezept (mein liebes Tagebuch, gut, dass es das alte Fax noch gibt!) oder schickt es per Mail dann an die Apotheke. Praxis und Apotheke klären individuell, wie das Rezept zur Abrechnung in die Apotheke kommt. Und der Patient holt seine Arzneimittel in der Apotheke ab, lässt sie dort abholen oder bittet die Apotheke, sie ihm per Boten zu schicken. In einigen Bundesländern ist dieser Weg der Rezeptübermittlung offiziell genehmigt, z. B. im Saarland, in Hamburg, in Schleswig-Holstein. Gut möglich, dass weitere Bundesländer folgen. Immerhin, ein kleiner Ersatz fürs E-Rezept.
Und wie sieht’s mit der pharmazeutischen Beratung aus? Klar, telefonisch geht immer. Persönlicher wäre sie, wenn sie per Video stattfinden könnte. Auch das ist möglich! apotheken.de bietet seinen Kunden an, ein Videoberatungstool kostenlos auf der Apotheken-Website einzubauen. Auch das IT-Haus CGM Lauer stellt sein Videoberatungstool „ClickDoc“ für Apotheken jetzt kostenlos zur Verfügung. Per pharmazeutischer Videoberatung gibt’s keine Ansteckungsgefahr weder für Patienten noch fürs Apothekenpersonal.
Dass Deutschland mit der Telemedizin nicht weiter ist, bedauert auch der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler. Nach seiner Auffassung könnte sie teilweise die Abklärung von Patienten mit Atemnot und erforderliche Krankenhauseinweisungen erleichtern. Mein liebes Tagebuch, ich bin mir sicher: Wenn wir die Corona-Krise überwunden haben, wird die Telemedizin einen Schub bekommen.
Die Bundesregierung kündigte in dieser Woche an, einige Regelungen in der Versorgung flexibilisieren zu wollen. Es gehe darum, für Heilberufler bürokratische Lasten zu reduzieren und auch Vergütungen zu erhöhen. Spahn sagte: „Wir können künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“ Mein liebes Tagebuch, klingt gut, aber das sollte rasch geschehen. Und was sagt unsere ABDA dazu? ABDA-Präsident Schmidt zieht einen Forderungskatalog aus der Tasche. Was er da fordert, ist richtig und dringend, z. B. sollten die Rabattverträge „schnellstens und bundesweit“ ausgesetzt werden von allen Kassen und für alle Versicherten. Denn es gehe darum, Kundenbesuche in den Apotheken zu reduzieren. Schmidt möchte auch mehr „Beinfreiheit“, es müsse möglich sein, von Vorschriften für Packungsgrößen und Wirkstoffdosierung abweichen zu können. Eine direktere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern müsse zudem ermöglicht werde (z. B. Rezepte direkt an die Apotheke weiterzugeben). Für die „massenhaft“ ausgeführten Botendienste sollten die Kassen die Kosten übernehmen. Ja, mein liebes Tagebuch, das ist doch mal eine konkrete Ansage. Was hier wohl die meisten Apotheken leisten, geht ans Limit – eine Vergütung für Botendienste ist da mehr als notwendig. Schmidt greift zudem ein Problem auf, das von vielen Apotheken diskutiert wird: Man muss davon ausgehen, dass sich auch immer mehr Apotheker und Apothekenmitarbeiter infizieren. Die Forderung der ABDA: „Derzeit gelten strenge rechtliche Auflagen, was die Personalstärke in einer Apotheke angeht. Die kann keiner mehr aufrechterhalten. Da muss eine Übergangsregelung für die Krise her.“ Unbedingt, mein liebes Tagebuch, wenn eine Apotheke mit weniger Personal weiterbetrieben werden kann, ist dies allemal besser als wenn sie schließen müsste. Was Schmidt zudem möchte, ist eine Versorgung durch die Notdienstklappe, eine Notverordnung, in der die Pflicht des offenen Verkaufsraums aufgehoben wird. Hhmm, mein liebes Tagebuch, da habe ich allerdings ein bisschen gezuckt. Ich verstehe zwar das Ansinnen, aber beim Kontakt durch die Notdienstklappe ist das Apothekenpersonal doch unmittelbar dem Atemstrom des Kunden ausgesetzt. Ohne Schutzmaske geht das doch gar nicht.
Recht hat er, der Chef des deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker. Es sei eine Frechheit, wenn sich ausgerechnet jetzt der störanfällige Arzneiversandhandel als Lösung in der Krise darstelle. Becker wörtlich: „Welcher Versender macht Nacht- und Notdienst und stellt Desinfektionsmittel her? Welcher Versender versorgt jeden Patienten mit viel Aufwand individuell in Zeiten von Lieferengpässen? Wer die schwierigen Aufgaben ohnehin den Apotheken vor Ort überlässt, ist wirklich nicht in der Position, noch weitere Privilegien einzufordern.“ Zuvor hatte der Verband der deutschen Versandapotheken herumgetönt und gefordert, Arzneimittellieferungen durch die Logistikunternehmen und Paketdienste von der pharmazeutischen Industrie zur Apotheke und von der Apotheke zum Patienten beziehungsweise Kunden zu priorisieren. Im Klartext sollte das wohl heißen: Beliefert erst mal die Versender und dann die Vor-Ort-Apotheken und räumt den Arzneipäckchen der Versender oberste Priorität ein. Nein, mein liebes Tagebuch, alles was Recht ist, so geht’s nicht. Becker kritisiert das Verhalten der Arzneimittelversender als „ebenso unsensibel wie zynisch“. Und ich füge hinzu: Auf die Arzneipäckchenschickerei könnten wir in Krisenzeiten verzichten, aber niemals auf die Apotheke vor Ort.
24. März 2020
Hamsterkäufe halten an, nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel, sondern auch in der Apotheke. Paracetamol steht da nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste vieler Kunden. Das fordert sogar unseren Gesundheitsminister heraus. Spahn appelliert an Hersteller, Großhandel und Apotheken, Paracetamol nur im akuten Behandlungsfall und in der dafür benötigten Menge abzugeben und auch nur dann, wenn es keine geeigneten therapeutischen Alternativen gibt. Spahn wendet sich mit seiner Forderung auch direkt an Apotheken: Paracetamol sollte nur in Mengen abgegeben werden, die für eine akute Behandlung nötig seien. Zur Erinnerung: Die Arzneimittelverschreibungsverordnung besagt: Bei Paracetamol in der Selbstmedikation darf maximal nur ein Päckchen mit 20 Tabletten à 500 mg abgegeben werden. Also, mein liebes Tagebuch, es liegt in unserer Verantwortung. Und es muss ja nicht immer Paracetamol sein.
Während der Chef des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, den Versandhandel mit Arzneimitteln in der Corona-Krise gleich ganz verbieten will, geht die Kammer Nordrhein dagegen nicht ganz so rigoros vor. Sie plädiert eher dafür, dass der Großhandel Bestellungen von kontingentierten Arzneimitteln wie Paracetamol abgestuft ausliefert: Vor-Ort-Apotheken first! Denn nur hier könne im Sinne des Gesundheitsministers beraten und entschieden werden, ob der Patient Paracetamol brauche oder nicht. Für eine bevorzugte Belieferung von Präsenzapotheken sieht Rechtsanwalt Morton Douglas sogar Spielraum. Man könne die Apothekenbetriebsordnung in Krisenzeiten so ergänzen, dass während einer Pandemie bestimmte Arzneimittel nicht im Wege des Versandhandels vertrieben werden können. Der Jurist ist zudem überzeugt, dass im Ausland ansässige Versandapotheken „rechtlich ohne weiteres von der Belieferung ausgeschlossen“ werden können. Mein liebes Tagebuch, das wäre doch mal ein Anfang, da wird vermutlich noch einiges mehr möglich sein, um die Versorgung durch unsere Vor-Ort-Apotheken sicherzustellen.
25. März 2020
Eine Vergütung für Botendienste – der ABDA-Präsident hatte es gefordert. Jetzt ist sie da, zumindest in Baden-Württemberg: Die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vergüten temporär Botendienste und haben sich mit dem Landesapothekerverband (LAV) in Baden-Württemberg auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt. Klingt erstmal gut, mein liebes Tagebuch. Aber, aber. Ja, bezahlt werden nur zwei Euro. Das sei nicht ausreichend, meint auch ABDA-Präsident Schmidt, man wolle darüber mit dem Gesundheitsministerium sprechen. Unbedingt, mein liebes Tagebuch, mindestens fünf oder zehn Euro sind für einen Botendienst wirklich nicht zu viel. Die Vereinbarung ist nur Teil eines Pakets zwischen LAV und AOK. Was das Paket auch enthält: Der Austausch von Arzneimitteln ist möglich, auch bei rabattierten Arzneimitteln, falls der Vorrat erschöpft ist, bei Alternativen allerdings nur die günstigste Variante. Außerdem werden die Einspruchsfristen bei Retax-Verfahren um sechs Monate verlängert. Ach nee, sollen wir uns darüber etwa freuen, mein liebes Tagebuch? In solchen Zeiten muss das Retax-Gedöns vollkommen ausgesetzt werden. Wenn die Krankenkassen dann nach einem Jahr oder später ankommen und uns eine vermeintliche Fehlabgabe ankreiden, wer kann sich da noch an die Situation erinnern, warum wir was abgegeben haben. Was kommt dann noch auf uns zu?
Das ist hart, für die Apotheken, aber auch für die Bevölkerung: In Westfalen-Lippe haben sechs Apotheken aufgrund von Quarantänefällen geschlossen: erkrankte Mitarbeiter, Mitarbeiter in Quarantäne oder Personalengpässe, so die Auskunft der Kammer. In allen Fällen handelt es sich zwar um Apotheken in Filialverbünden, in denen eine weitere Apotheke in unmittelbarer Nähe die Versorgung sicherstellt. Aber dennoch, mein liebes Tagebuch, auch wenn Apotheken von solchen Schließungen glücklicherweise noch relativ selten betroffen sind, wer weiß, wie sich die Krise entwickelt? Und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkranken? Da muss von Seiten der Bundesregierung mehr Flexibilität her. Die ABDA fordert es bereits: Die strengen rechtlichen Auflagen zur Personalstärke von Apotheken können nicht mehr aufrechterhalten werden, da müssen Übergangsregelungen für die Krisenzeit geschaffen werden. Unbedingt!
26. März 2020
Videokonferenz der 34 Kammer- und Verbandsführungen, des ABDA-Gesamtvorstands. Und darum ging’s: Alle Standesvertreter haben gemeinsam eine Entschließung verabschiedet, in der sie sich bei den Apothekenteams bedanken. Mein liebes Tagebuch, richtig, das ist doch ein gutes Zeichen! Zu den weiteren Punkten, die auf der Tagesordnung standen, gehört auch das Thema: Wie geht man mit Infektionen im Apothekenteam um. In Ausnahmefällen sei es denkbar, dass auch positiv getestetes Personal weiter arbeitet, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das Robert Koch-Institut hatte die entsprechenden Empfehlungen kürzlich gelockert.
Auch auf der Tagesordnung: die Herstellung von Desinfektionsmitteln, eines der Lieblingsthemen unseres ABDA-Präsidenten. Schmidt merkte dazu an, dies sei eine „Bewährungsprobe“ für die Apotheker. Ja, es gebe Beschaffungsprobleme, aber da müsse jetzt der Großhandel ran. Die Lage werde sich bald bessern. Mein liebes Tagebuch, das hoffen wir auch.
Zur Vergütung bei Botendiensten: Die AOK-Vergütung von zwei Euro sei nicht ausreichend, es müsse flächendeckend eine Vergütung für Botendienste geben, forderte der ABDA-Präsident ebenso wie bürokratische Erleichterungen fürs Management der Lieferengpässe: Spahn sollte die Rabattverträge und alle Importförderregelungen komplett aussetzen. Richtig mein liebes Tagebuch, das ist in der Krise ein Muss! Was auch zur Sprache kam: Die OTC-Verkäufe der EU-Versender sind der ABDA ein Dorn im Auge. Und die Vorstandswahlen im Dezember können stattfinden – zur Not via Video-Schaltung. Mein liebes Tagebuch, bei aller Liebe zur Digitalisierung und zum Videoeinsatz: Hoffen wir, dass diese Wahlen dann vor Ort und real stattfinden können.
Es fehlt vielerorts an Desinfektionsmitteln. Die Apotheken könnten herstellen – wenn sie denn könnten: Der Alkohol fehlt. Die Landesapothekerkammer und Landesärztekammer von Baden-Württemberg haben mit den Ministerien ein Desinfektionsmittelbestandsportal erstellt, um den Informationsaustausch zu vorrätigen Desinfektionsmitteln in den Apotheken Baden-Württembergs zu erleichtern. Das Portal zeigt, welche Apotheke wie viel Desinfektionsmittel noch vorrätig hat.
Alkoholische Händedesinfektionsmittel – was darf die Apotheke nun, was nicht, wann ist es Arzneimittel, wann Biozid. Von der ABDA gibt’s eine Übersicht, was bei der Herstellung von Händedesinfektionsmitteln zu beachten ist.
Noch nie war Alkohol wichtiger als heute! Und weil Händedesinfektionsmittel hinten und vorn nicht reichen, werden auch Unternehmen aktiv. Klosterfrau hat angekündigt: „Wir sind dabei, eine unserer Produktionsanlagen auf die Herstellung von Handdesinfektionsmitteln in 0,2 l-Flaschen umzustellen“. Ab April soll’s losgehen. Mein liebes Tagebuch, solche Initiativen brauchen wir jetzt. Und bis es soweit ist, kann man ja zur Not auch einen Melissengeist nehmen, er soll auch gegen behüllte Viren wirken, ließ das Unternehmen wissen.
Aber nicht nur große Unternehmen tun was. Auch Schnapsbrennereien geben ihren Ethanol an Apotheken ab und Zuckerfabriken helfen mit Bioethanol aus. Und sie dürfen das laut Allgemeinverfügung vom 20. März 2020.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Dr. Björn Schittenhelm, Apotheker der Alamannen-Apotheke in Holzgerlingen, steigt jetzt groß in die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln ein. Er produziert in größerem Maßstab die WHO-Mischung aus Alkohol, Wasserstoffperoxid, Glycerol und destilliertem Wasser. Um mit wirklich großen Mengen hantieren zu können und zu dürfen, arbeitet er mit einem Aquaristik-Ausrüster in der Nähe zusammen, dessen hochwertig ausgerüstetes Labor in diesen Tagen ohnehin stillstehen würde. Alle zwei bis drei Tage verarbeitet Schittenhelm derzeit rund 2000 Liter. Mein liebes Tagebuch, Not macht erfinderisch.
27. März 2020
Damit die Bundesregierung in Krisen wie der Corona-Pandemie schnell und effektiv reagieren kann, haben Bundesrat und Bundestag einem umfangreichen Gesetzespaket aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt: Der Bund bekommt mehr Kompetenzen und Kliniken und Ärzte eine finanzielle Unterstützung. Spahn bezieht in seiner Erklärung dazu explizit auch die Apotheken mit ein: „Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“ Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, inwieweit dies Folgen haben wird. Aber mit dem Gesetz ist weit mehr möglich: Das Bundesgesundheitsministerium kann während der Pandemie praktisch alle versorgungsrelevanten Regeln in eigener Verantwortung anpassen. Da können auch schon mal datenschutzrechtliche Bestimmungen gelockert werden. Oder es können Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz, vom Betäubungsmittelgesetz, vom Apothekengesetz und von den Arbeitsschutzvorschriften zur Schutzausrüstung zugelassen werden, ebenso wie Ausnahmen für Regeln zum Betrieb von Apotheken einschließlich Leitung und Personaleinsatz. Was da im Einzelnen noch möglich sein wird – wir werden staunen.
Mittlerweile ist es in den Medien und in der Politik angekommen: Apotheker werden zu den „Corona-Helden“ gezählt. Sie halten die Arzneimittelversorgung aufrecht und übernehmen noch zusätzliche Aufgaben. Das blieb sogar dem Bundespräsidenten Walter Steinmeier nicht verborgen, er telefonierte mit der Apothekerin Naciye Arslanoglu aus dem baden-württembergischen Nagold, informierte sich bei ihr über Sorgen und Nöte in der Krise und bedankte sich persönlich für die Arbeit aller Apothekerinnen und Apotheker. Tut gut, mein liebes Tagebuch, dass die Arbeit aller Apotheken vor Ort anerkannt wird.
Was Apotheken sonst noch in der Krise tun: Apotheken verkürzen nicht nur ihre Öffnungszeiten, einige verlängern sie sogar, z. B. in Berlin oder Schwelm.
Und da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Apotheken derzeit nach wie vor Höchstleistungen gefordert werden, zeigen sich Apothekenleiter erkenntlich mit Sonderzahlungen. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg, darunter auch die beiden CDU-Gesundheitspolitiker Karin Maag und Michael Hennrich, hat nun vorgeschlagen, während der Corona-Krise solche Sonderzahlungen steuerfrei zu stellen. Hennrich meint, man dürfe hier nicht an der falschen Stelle sparen: „Wenn wir zig Milliarden Euro dafür ausgeben, Unternehmen zu schützen, dann sollten wir gleichzeitig nicht auf Steuerbefreiungen für diejenigen verzichten, die den Laden hierzulande gerade zusammenhalten.“ Mein liebes Tagebuch, das ist das Wort zum Sonntag.
34 Kommentare
Was "hamstern" wir denn heute ...
von Christian Timme am 29.03.2020 um 19:14 Uhr
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Der Untertan und die Chance seines Lebens
von Bernd Jas am 29.03.2020 um 18:44 Uhr
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In diesen unruhigen Zeiten ...
von Gunnar Müller, Detmold am 29.03.2020 um 17:56 Uhr
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Einige von Euch sollten sich schämen!
von Michael Reinhold am 29.03.2020 um 17:50 Uhr
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AW: Einige von Euch sollten sich schämen
von Conny am 29.03.2020 um 18:30 Uhr
AW: Einige von Euch sollten sich schämen
von Bernd Jas am 29.03.2020 um 20:00 Uhr
AW: Einige von Euch sollten sich schämen
von Michael Reinhold am 29.03.2020 um 21:15 Uhr
Erbärmlich
von Reinhard Rodiger am 29.03.2020 um 16:37 Uhr
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AW: Erbärmlich
von Barbara Buschow am 29.03.2020 um 17:26 Uhr
Ich habe MITarbeiterinnen, keine Angestellte oder Personal
von Barbara Buschow am 29.03.2020 um 15:27 Uhr
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Paracetamol AMVV
von K. Stülcken am 29.03.2020 um 14:47 Uhr
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AW: Paracetamol AMVV ....
von Gunnar Müller, Detmold am 29.03.2020 um 17:22 Uhr
Psyche
von Karl Friedrich Müller am 29.03.2020 um 12:41 Uhr
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AW: Psyche ... wenn Medien und Politik ... sich zufällig ergänzen ...
von Christian Timme am 29.03.2020 um 14:05 Uhr
Paracetamol
von K. Stülcken am 29.03.2020 um 11:41 Uhr
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AW: Sorry, aber gem. Anlage zur AMVV ...
von Gunnar Müller, Detmold am 29.03.2020 um 13:49 Uhr
AW: Paracetamol
von Maximilian Baur am 29.03.2020 um 14:19 Uhr
AW: Wortlaut der Rechtsnorm
von Andreas P. Schenkel am 29.03.2020 um 21:48 Uhr
Rabattverträge
von MQ Chef am 29.03.2020 um 10:54 Uhr
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Notdienstklappe
von Conny am 29.03.2020 um 10:26 Uhr
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AW: Notdienstklappe
von Karl Friedrich Müller am 29.03.2020 um 10:45 Uhr
Erwartungen
von Karl Friedrich Müller am 29.03.2020 um 10:06 Uhr
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AW: Erwartungen
von Kleiner Apotheker am 30.03.2020 um 9:00 Uhr
Leistung muß belohnt werden.
von Ulrich Ströh am 29.03.2020 um 9:05 Uhr
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AW: Leistung muß belohnt werden
von Christiane Patzelt am 29.03.2020 um 11:36 Uhr
AW: Sonderzahliúngen
von Uwe Hüsgen am 29.03.2020 um 14:30 Uhr
AW: Leistung muß belohnt werden
von Anita Peter am 29.03.2020 um 15:10 Uhr
AW: Dresche
von Wolfgang Müller am 29.03.2020 um 15:12 Uhr
AW: Leistung muß belohnt werden STEUERFREI ab morgen...
von Ulrich Ströh am 29.03.2020 um 17:29 Uhr
AW: ...
von Wolfgang Müller am 29.03.2020 um 19:28 Uhr
AW: Leistung muß belohnt werden
von Christiane Patzelt am 29.03.2020 um 23:38 Uhr
Versender
von Anita Peter am 29.03.2020 um 8:18 Uhr
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?
von Anita Peter am 29.03.2020 um 8:11 Uhr
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