ABDA zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Schmidt: Spahns Entwurf entspricht weitestgehend unseren Vorschlägen

Stuttgart - 07.04.2020, 11:35 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist zufrieden mit den im Entwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgeschlagenen Maßnahmen. (m / Foto: Schelbert)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist zufrieden mit den im Entwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgeschlagenen Maßnahmen. (m / Foto: Schelbert)


Zahlreiche Ausnahmeregelungen in der Substitutionsbehandlung

Neben den Vorschlägen zur Förderung des Botendienstes und den erweiterten Austauschbefugnissen enthält der Entwurf Ausnahmeregelungen, die auch während der Coronakrise die Versorgung von Substitutionspatienten sicherstellen sollen. So sollen zum Beispiel auch bei der Substitutionsbehandlung Notfallverschreibungen möglich sein – analog zu anderen BtM-Verordnungen – und die Patienten sollen durch den Botendienst der Apotheke zu Hause mit ihren benötigten Arzneimitteln versorgt werden können, als Alternative zum Sichtbezug in der Apotheke oder der Arztpraxis.

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Apotheken sollen sich untereinander mit Betäubungsmitteln versorgen dürfen 

Außerdem sollen BtM-Verordnungen grundsätzlich auch auf „fremden“ Rezepten möglich sein, also von einem anderen Arzt als dem, der sie bei der Bundesopiumstelle angefordert hat. Regulär geht das nur Im Vertretungsfall. Zudem möchte das BMG, dass Apotheken und Krankenhausapotheken in dringenden Fällen sich untereinander mit Betäubungsmitteln versorgen dürfen, und zwar ohne die sonst dafür erforderlichen Genehmigungen. Damit will man einem möglichen höheren Bedarf an Betäubungsmitteln zur sogenannten Analogsedierung im Rahmen der Beatmung von COVID-19-Patienten Rechnung tragen.

Gelten sollen Regelungen der neuen Verordnung laut Entwurf so lange, bis der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufhebt, längstens aber bis zum 31. März 2021.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Nachschuss von Spahn ... Tormann mit Siegerlächeln war schon auf Fototermin ...

von Christian Timme am 08.04.2020 um 19:48 Uhr

Das war wieder mal ... ABDA Life ... natūrlich mit FS als "Zwischen-Sieger" ... aber nur für ...

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das Lächeln des F.Schmidt

von Heiko Barz am 08.04.2020 um 11:16 Uhr

Es ist zum Haareraufen, jetzt „sonnt“ sich der Herr F.Schmidt im Schlagschatten der Coronakise mit den vielen noch gar nicht rechtmäßigen erfassbaren Sonderreglungen der AM-Versorgung und bekommt sein Lächeln überhaupt nicht mehr aus dem Gesicht. Alles was hier als Sonderleistung dargestellt wird, ist seit langem bestehendes Dauerverlangen der Deutschen Apotheker, jedenfalls weisen die Kollegenkommentare der letzten mindestens 10 Jahre auf diese Umstände hin.
Nur diese Extremsituation der pandemischen Coronaviren zeigt auf, was seit 2004 pharmazeutische Abwertung erfahren hat.

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ABDA

von Karl Friedrich Müller am 07.04.2020 um 11:44 Uhr

da Spahn bis jetzt die ABDA ignoriert hat, ist es bestimmt nicht deren Verdienst. Schon gar nicht Schmidt's.
Die Schweiger von Berlin könnten auch jetzt still sein.

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