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Erleichterte Quarantäne bei Personalmangel
RKI: Pharmazeutisches Personal essenziell und hochspezialisiert
Apotheker sind Personal der kritischen Infrastruktu
Die Handlungsoptionen sollen ausschließlich in Situationen zur Anwendung kommen, in denen ein relevanter KritIS-Personalmangel vorliegt und „alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind“, erklärt das RKI. Das Robert Koch-Institut begründet, dass die Anwendung der Optionen mit einem erhöhten Risiko der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen einhergehen. Zudem stellt das RKI klar, wer überhaupt auf die Ausnahmeregeln zurückgreifen darf: „Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss beschränkt bleiben auf essenzielles und/oder hoch spezialisiertes KritIS-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann, zum Beispiel Techniker in der Energie- und Wasserversorgung, Fluglotsen, IT-Ingenieure, Veterinärmedizinisches-, Pharmazeutisches- und Laborpersonal.“
Nur in Ausnahmesituationen
Und weiter: „Die Handlungsoptionen sind somit NICHT pauschal auf das gesamte Personal in den KritIS- Sektoren und Branchen anzuwenden.“ In jedem Fall sollte zudem ein betriebliches Konzept mit präventiven Maßnahmen bestehen, beispielsweise mit Festlegung, welche Schutzmaßnahmen an welchem Arbeitsplatz vorzunehmen sind, zum Beispiel Abstandsregelungen, Vereinzelung, Zuordnung fester Teams, um wechselnde Kontakte zu vermeiden et cetera. Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass bei relevantem Personalmangel einzusetzendes Personal, welches als Kontaktperson eingestuft oder in absoluten Ausnahme-/Notfällen sogar infiziert ist, möglichst keinen unmittelbaren Kontakt mit „gesundem“ Personal hat.
3 Kommentare
Auf jeden Fall: Kritische Dienstleistung
von Andreas P. Schenkel am 11.04.2020 um 11:39 Uhr
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Ich möchte nicht unken, aber...
von Tobias Kast am 08.04.2020 um 7:34 Uhr
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AW: Ich fürchte, Sie haben Recht!
von Norbert Veicht am 08.04.2020 um 17:38 Uhr
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