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Corona-Schutzschirm
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand – Kreditprüfungen überflüssig
Was sind die Voraussetzungen?
Gemäß der Pressemitteilung wenden sich die neuen KfW-Schnellkredite an Unternehmen, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der vorigen drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Die Unternehmen müssten mehr als zehn Beschäftigte haben, mindestens seit dem 1. Januar 2019 tätig sein und sie dürften am Jahresende 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Das Kreditvolumen betrage höchstens drei Monatsumsätze des Jahres 2019 und maximal 500.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten oder bis zu 800.000 Euro bei mehr Mitarbeitern. Der Kredit laufe zehn Jahre bei 3 Prozent Zinsen. Die Bank erhalte eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent durch die KfW, sodass der Kredit ohne Risikoprüfung bewilligt werden könne. Gemäß der Pressemitteilung könne das Programm nach der Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Für Apotheken dürfte das Programm wohl primär relevant sein, falls die Apotheke wegen eines Quarantänefalls geschlossen wird.
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