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Auch die Apothekenpflicht ist nicht mehr sicher
Noch mehr Macht für Spahn
BfArM kann Anordnungen treffen
Die Abweichungen von diesen zahlreichen arzneimittelrechtlichen Vorgaben bedingen auch Ausnahmen bei den Haftungsregeln. Die Haftung der Beteiligten soll sich nicht nach § 84 AMG richten, sondern nur nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung. Das heißt, es gilt ein grundsätzlicher Haftungsausschluss. Die allgemeine Verschuldenshaftung von pharmazeutischen Unternehmern, Herstellern und Angehörigen der Gesundheitsberufe wird ebenfalls eingeschränkt.
Ferner kann die Bundesoberbehörde – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – diverse Anordnungen treffen. Sollen zum Beispiel Arzneimittel aus dem Ausland in Deutschland genutzt werden können, kann sie verfügen, dass auf Kennzeichnungsvorschriften und/oder deutschsprachige Packungsbeilagen und Fachinformationen verzichtet werden kann. Nach entsprechender Bewertung im Einzelfall kann auch ein Abweichen vom Verfalldatum angeordnet werden.
Erste zentrale Beschaffungen sind bereits in die Wege geleitet
Grundsätzlich würde eine solche Verordnung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erlauben, während einer Krise wie der jetzigen weitreichend in die gesamte Arzneimittelversorgung – von der Herstellung bis zur Abgabe des Medikaments – einzugreifen. Allerdings dürfte nicht anzunehmen sein, dass er dies gegenwärtig umfassend beabsichtigt und den Job der Apotheken übernehmen will. Der Zweck der Verordnung darf jedenfalls nicht aus den Augen verloren werden. Vordergründig im Blick haben dürfte der Minister die Beschaffung spezieller Arzneimittel unter einheitlichen Bedingungen. So hatte das BMG schon Ende März eine zentrale Beschaffung der Arzneimittel Kaletra®, Avigan®, Foipan® und der Wirkstoffe Chloroquin und Hydroxychloroquin eingeleitet. Diese sollen der Versorgung von COVID-19-Erkrankten mit schweren Verläufen in den Klinken dienen.
Dennoch dürfte die geplante umfassende Ermächtigung für Spahn bei so manchem ungute Gefühle auslösen. Man kann sich fragen, warum nicht deutlichere Eingrenzungen vorgenommen wurden. Doch vermutlich will Spahn sich die Optionen so offen wie möglich halten. Die betroffenen Verbände können noch bis heute ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf abgeben. Es wird sich zeigen, ob das BMG dann Nachbesserungbereitschaft zeigt. Durchregieren kann Spahn so oder so. Seine Verordnung läuft am Parlament vorbei und bedarf auch nicht der Zustimmung des Bundesrats.
14 Kommentare
„Beautragte Stellen: Doc*orris?
von Jurob am 14.04.2020 um 12:07 Uhr
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Spahn über Alles
von Heiko Barz am 10.04.2020 um 12:39 Uhr
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Welt Corona-Update 09.04.20 - Reaktivierung Corona ...
von Christian Timme am 09.04.2020 um 22:49 Uhr
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AW: Nachtrag
von Christian Timme am 09.04.2020 um 23:23 Uhr
Klugscheißer
von Bernd Jas am 09.04.2020 um 22:21 Uhr
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Spahn&Gates
von Thomas Beck am 09.04.2020 um 18:52 Uhr
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Planwirtschaft
von Carsten am 09.04.2020 um 17:39 Uhr
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AW: Planwirtschaft
von CH_GROM am 09.04.2020 um 18:25 Uhr
Zeit für Profis: Erst warten, zögern und verschleppen, dann den Retter markieren ... und nicht liefern?
von Christian Timme am 09.04.2020 um 16:17 Uhr
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Spahn
von Conny am 09.04.2020 um 14:38 Uhr
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Corona
von peter am 09.04.2020 um 12:51 Uhr
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AW: Corona
von Nachdenker am 09.04.2020 um 21:18 Uhr
AW: immer noch nicht begriffen?
von Norbert Veicht am 11.04.2020 um 8:51 Uhr
AW: Immer noch auf Linie?
von A. Kolb am 11.04.2020 um 15:40 Uhr
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