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Reaktion auf Coronakrise
Union fordert Verbot von exklusiven Rabattverträgen
Änderungen an Rabattverträgen erst kürzlich im Bundestag abgelehnt
Mit dem Vorstoß der Unionsfraktion zum Thema Rabattverträge kommen nun Vorschläge auf den Tisch, die eigentlich erst vor sehr kurzer Zeit im Bundestag besprochen worden waren. Denn Mitte Februar hatte das Parlament das GKV-Faire-Kassenwettbewerbgesetz (GKV-FKG) beschlossen, das auch mehrere Passagen enthält, mit denen die Lieferbarkeit von Arzneimitteln verbessert werden soll.
Auch Änderungen an den Austausch-Möglichkeiten in der Apotheke sind dort vorgesehen: Konkret dürfen Apotheker in Engpass-Situationen jetzt auch vergleichbare, nicht rabattierte Arzneimittel abgeben. Ist das verfügbare vergleichbare Arzneimittel teurer als der Festbetrag, trägt nicht der Versicherte die Mehrkosten, sondern die Krankenkasse. Damit ist in der Apotheke in diesem Fall auch der Preisanker kein Thema mehr. Allerdings bleibt der Vorbehalt rahmenvertraglicher Detailregelungen.
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Allerdings: Während des Gesetzgebungsverfahrens hatten die Regierungsfraktionen mehrfach auch über die Exklusivität bei den Rabattvertragsausschreibungen diskutiert. Die Unionsfraktion hatte in einem Positionspapier weitgehende Änderungen gefordert: Exklusive Verträge sollte es demnach nicht mehr geben und Rabattverträge sollten nur noch regional und kassenübergreifend ausgeschrieben werden. Doch die SPD-Bundestagsfraktion und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellten sich quer. Aus Sicht der Sozialdemokraten und des BMG sind die Rabattverträge nicht Schuld an den Lieferengpässen. Zu Änderungen am Rabattvertragssystem kam es daher nicht. Vielleicht wird sich dies durch die Coronakrise bald ändern.
3 Kommentare
regionale Produktion
von Holger am 16.04.2020 um 8:30 Uhr
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Ein Vertrag hindert, zwei verhindern und drei sind schon einer zuviel ...
von Christian Timme am 15.04.2020 um 18:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Alte HAV Forderung
von Dr.Diefenbach am 15.04.2020 um 17:02 Uhr
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