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Maskenpflicht und Mindestabstand
Lockerungen im Einzelhandel: Diese Regeln gelten – auch für Apotheken
Seit dem heutigen Montag gelten in vielen Bundesländern Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen, insbesondere was den Einzelhandel betrifft. Mit diesen treten aber auch vielerorts verpflichtende Auflagen in Kraft, zum Beispiel bezüglich der maximalen Kundenzahl und zu treffender Schutzmaßnahmen. Die gelten dann natürlich auch für Apotheken.
Teile des Einzelhandels atmen ein wenig auf. Während Hotels und Gaststätten weiter geschlossen bleiben müssen, können zumindest theoretisch mit dem heutigen Montag bundesweit alle Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter sowie alle Buchhandlungen und Fahrradläden wieder öffnen. Praktisch gelten in jedem Bundesland allerdings unterschiedliche Regeln, wer wann wieder öffnen darf. Für Apotheken gilt: Sie dürfen weiterhin überall offen bleiben. Sie sind aber von den Lockerungen insofern betroffen, dass mit ihnen teils neue verbindliche Regelungen für den Einzelhandel in Kraft treten, die zum Beispiel festlegen, wie viele Kunden einen Laden betreten dürfen und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Teils waren die Maßnahmen auch bisher schon vorgeschrieben. In den meisten Apotheken ist vermutlich ohnehin schon vieles umgesetzt, aber Inhaber müssen zumindest einen Abgleich vornehmen, inwiefern ihre Maßnahmen den aktuellen Vorgaben des Landes für den Einzelhandel entsprechen. (Hinweis: Einlasskontrolle bedeutet in diesem Zusammenhang, nur zu kontrollieren, dass die Mindestabstände und die maximale Kundenzahl pro qm eingehalten werden)
Hier die Regelungen der einzelnen Bundesländer, welche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, im Überblick:
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Maskenpflicht kommt in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern
Baden-Württemberg
Lockerungen gelten ab 20. April
Platz pro Kunde: Abstand möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern
Einlasskontrollen: ja
Spuckschutz an der Kasse: vorgeschrieben
Mund-Nasen-Schutz: Im Einzelhandel dringend empfohlen, für Personal als „ergänzende Maßnahme“ in Erwägung zu ziehen (Ausnahme: In Sulz am Neckar gilt Maskenpflicht seit 17. April auch für Personal)
Update 21.4.: Die baden-württembergische Landesregierung führt ab 27. April Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein.
Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Bayern
Lockerungen gelten ab 27. April
1,5 m Mindestabstand müssen gewährleistet sein.
(Korrektur: Quadratmeterbeschränkungen gelten für Apotheken nicht)
Mund-Nasen-Schutz: ab 27. April Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel, bis dahin aber schon dringend empfohlen auch fürs Personal
Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Berlin
Wie bisher sind „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen bei Warteschlangen zu treffen“. Genauere Vorschriften macht die „SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ bislang nicht. Weitere Regelungen will der Berliner Senat am morgigen Dienstag beschließen.
Update 22.4.: Nach dpa-Informationen beschloss der Senat am Dienstag eine Maskenpflicht, die jedoch im Unterschied zu anderen Bundesländern nicht für den Einzelhandel gelten soll.
Brandenburg:
Lockerungen ab 22. April
1,5 Meter Mindestabstand. Außerdem dürfen sich nicht mehr als zehn Personen im Wartebereichen aufhalten.
Update 22.4.: Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags angekündigt, dass eine Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen vom kommenden Montag an gelten soll. Dies werde das Kabinett am Donnerstag beschließen.
Bremen
Lockerungen ab: 20. April
Einlasskontrollen: Geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts sind vorgeschrieben
Sicherstellung der gesteigerten hygienischen Anforderungen: Hier sind vor allem Maßnahmen um Mindestabstände sicherzustellen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Warteschlangen und sonstige Ansammlungen von Menschen vermieden werden.
Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel und bei der Nutzung von vergleichbaren Einrichtungen dringend empfohlen
Genauere Bestimmungen können noch erlassen werden.
Hamburg bis NRW
Hamburg:
Lockerungen ab 20. April
Mindestabstand 1,5 Meter
Mund-Nasen-Schutz: im ÖPNV empfohlen
Update 21.4: Ab Montag auch in Hamburg eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr.
Hessen
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde: 20 m2, Abstand von 1,5 Metern, wenn keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht werden.
Mund-Nasen-Schutz: empfohlen
Ausnahme bildet Hanau, wo ab dem heutigen Montag in Bussen und Geschäften und für Boten eine Maskenpflicht gilt.
Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Update 22.4: In Hessen solle die Masken-Tragepflicht für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr gelten, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage am Dienstag in Wiesbaden. Zuvor hatte der Rundfunksender Hit Radio FFH darüber berichtet.
Mecklenburg-Vorpommern
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde: 10 m2, Abstandsregeln müssen aber eingehalten werden
Mund-Nasen-Schutz: im Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April Pflicht für Beschäftigte und Kunden, Kinder bis zum Schulalter sind ausgenommen.
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln: empfohlen
Niedersachsen
Lockerungen ab 20. April
Mindestabstand 1,5 Meter in der Öffentlichkeit, gilt nicht explizit für Apotheken
Zutritt zur Verkaufsfläche muss gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.
Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Ausnahme: In Wolfsburg gilt ab Montag, 20. April, eine Maskenpflicht in Geschäften sowie in Rathäusern, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen. Es gibt eine Übergangsfrist von einer Woche, die Pflicht gilt vorerst bis zum 6. Mai. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln wird empfohlen
Update 22.4.: Vom kommenden Montag an soll das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht werden, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch, nachdem zuvor mehrere Medien darüber berichtet hatten.
Nordrhein-Westfalen
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde:maximal eine Person pro 10 m2 der Verkaufsfläche
Einlasskontrollen: Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 müssen getroffen werden.
Mund-Nasen-Schutz: insbesondere im ÖPNV und im Einzelhandel empfohlen
Rheinland-Pfalz bis Thüringen
Rheinland-Pfalz
Lockerungen ab: 20. April
Quadratmeter pro Kunde: 10 m2, Mindestabstand 1,5 Meter
Einlasskontrollen: ja
Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel und ÖPNV empfohlen
Bereitstellung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Saarland
Lockerung ab 20. April
wo immer es möglich ist Mindestabstand von zwei Metern
Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel empfohlen
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln: empfohlen
Sachsen
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde: Maximal ein Kunde pro 20 m2 Verkaufsfläche. Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden
Einlasskontrollen: Beschränkung der maximalen Kundenanzahl im Geschäft durch entsprechende Maßnahmen. Außerdem ist eine für die Einhaltung der Regeln verantwortliche Person zu benennen, die bei etwaigen Kontrollen Auskunft gibt.
Mund-Nasen-Schutz: Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel für Kunden und Personal; empfohlen im öffentlichen Raum und vor allem bei Kontakt mit Risikopersonen
Sachsen-Anhalt
Lockerungen ab 20.April
Quadratmeter pro Kunde: Mindestabstand 1,5 Metern
Information der Kunden durch gut sichtbare Aushänge
Mund-Nasen-Schutz: im ÖPNV und Handel dringend empfohlen
Update 22.4: In Sachsen-Anhalt beschloss die schwarz-rot-grüne Landesregierung eine Masken-Tragepflicht bei einer Sitzung in Magdeburg, wie die dpa aus Regierungskreisen erfuhr. Sie soll bereits ab Donnerstag (0.00 Uhr) gelten. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (online) über den Beschluss berichtet.
Schleswig-Holstein
Lockerungen ab 20. April
maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche und „Vereinzelungsmöglichkeit“ wartender Kunden vor der Tür, bei Ladengeschäften mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche: Überwachung der Einhaltung der Auflagen durch mindestens eine Kontrollkraft;
Mund-Nasen-Schutz: empfohlen:
Update 21.4.: Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln soll vom 29. April an Pflicht sein.
Bereitstellung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Thüringen
Lockerungen ab 24. April
Mindestabstand von 1,5 Meter
Mund-Nasen-Schutz: Im Einzelhandel empfohlen.
Update 21.4: Thüringen führt ab Freitag ebenfalls Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ein.
In Jena Pflicht im ÖPNV (inkl. Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen sowie überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren (z. B. und auf den Wochenmärkten. Ausgenommen sind Kinder, die bis einschließlich Vorschulalter. Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Arbeitsplatz: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dann verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Nur wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20 qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist, kann davon abgewichen werden.
2 Kommentare
Maskenpflicht in MV?
von N.K. am 21.04.2020 um 10:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Maskenpflicht in MV
von Redaktion DAZ.online am 21.04.2020 um 10:41 Uhr
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