Maskenpflicht und Mindestabstand

Lockerungen im Einzelhandel: Diese Regeln gelten – auch für Apotheken

Stuttgart - 20.04.2020, 16:59 Uhr

Eine Reihe von Einzelhandelsgeschäften darf wieder öffnen – allerdings unter Auflagen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. (s / Foto: imago images / Ralph Peters)

Eine Reihe von Einzelhandelsgeschäften darf wieder öffnen – allerdings unter Auflagen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. (s / Foto: imago images / Ralph Peters)


Hamburg bis NRW

Hamburg:

Lockerungen ab 20. April

Mindestabstand 1,5 Meter

Mund-Nasen-Schutz: im ÖPNV empfohlen

Update 21.4: Ab Montag auch in Hamburg eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr. 

Weitere Infos hier.

Hessen

Lockerungen ab 20. April

Quadratmeter pro Kunde: 20 m2, Abstand von 1,5 Metern, wenn  keine  geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind

Aushänge zu den erforderlichen Abstands­- und Hygienemaßnahmen müssen gut  sichtbar ange­bracht werden.

Mund-Nasen-Schutz: empfohlen 

Ausnahme bildet Hanau, wo ab dem heutigen Montag in Bussen und Geschäften und für Boten eine Maskenpflicht gilt.

Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen 

Update 22.4: In Hessen solle die Masken-Tragepflicht für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr gelten, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage am Dienstag in Wiesbaden. Zuvor hatte der Rundfunksender Hit Radio FFH darüber berichtet.

Weitere Informationen hier

Mecklenburg-Vorpommern

Lockerungen ab 20. April

Quadratmeter pro Kunde: 10 m2, Abstandsregeln müssen aber eingehalten werden

Mund-Nasen-Schutz: im Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April Pflicht für Beschäftigte und Kunden, Kinder bis zum Schulalter sind ausgenommen. 

Bereitstellung von Desinfektionsmitteln: empfohlen

Weitere Informationen hier. 

Niedersachsen

Lockerungen ab 20. April

Mindestabstand 1,5 Meter in der Öffentlichkeit, gilt nicht explizit für Apotheken

Zutritt zur Verkaufsfläche muss gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. 

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Ausnahme: In Wolfsburg gilt ab Montag, 20. April, eine Maskenpflicht in Geschäften sowie in Rathäusern, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen. Es gibt eine Übergangsfrist von einer Woche, die Pflicht gilt vorerst bis zum 6. Mai. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Bereitstellung von Desinfektionsmitteln wird empfohlen 

Update 22.4.: Vom kommenden Montag an soll das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht werden, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch, nachdem zuvor mehrere Medien darüber berichtet hatten.

Weitere Informationen hier. 

Nordrhein-Westfalen

Lockerungen ab 20. April

Quadratmeter pro Kunde:maximal eine Person pro 10 m2 der Verkaufsfläche

Einlasskontrollen: Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 müssen getroffen werden.

Mund-Nasen-Schutz: insbesondere im ÖPNV und im Einzelhandel empfohlen

Weitere Infos hier



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Maskenpflicht in MV?

von N.K. am 21.04.2020 um 10:34 Uhr

Bisher ist nur der öffentliche Personenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern von der Maskenpflicht betroffen.
Hier wird auch zusätzlich vom Einzelhandel gesprochen.
Gibt es dafür eine Quelle? Ist diese Aussage richtig?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Maskenpflicht in MV

von Redaktion DAZ.online am 21.04.2020 um 10:41 Uhr

Hallo,

das schreibt der Börsenverein den deutschen Buchhandels https://www.boersenblatt.net/2020-04-16-artikel-corona-krise__die_exit-strategien_der_bundeslaender-eckpunkte_der_schrittweisen_lockerungen.1848971.html

Grüße
Ihre Redaktion

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