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Maskenpflicht und Mindestabstand
Lockerungen im Einzelhandel: Diese Regeln gelten – auch für Apotheken
Hamburg bis NRW
Hamburg:
Lockerungen ab 20. April
Mindestabstand 1,5 Meter
Mund-Nasen-Schutz: im ÖPNV empfohlen
Update 21.4: Ab Montag auch in Hamburg eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr.
Hessen
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde: 20 m2, Abstand von 1,5 Metern, wenn keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht werden.
Mund-Nasen-Schutz: empfohlen
Ausnahme bildet Hanau, wo ab dem heutigen Montag in Bussen und Geschäften und für Boten eine Maskenpflicht gilt.
Bereithaltung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Update 22.4: In Hessen solle die Masken-Tragepflicht für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr gelten, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage am Dienstag in Wiesbaden. Zuvor hatte der Rundfunksender Hit Radio FFH darüber berichtet.
Mecklenburg-Vorpommern
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde: 10 m2, Abstandsregeln müssen aber eingehalten werden
Mund-Nasen-Schutz: im Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April Pflicht für Beschäftigte und Kunden, Kinder bis zum Schulalter sind ausgenommen.
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln: empfohlen
Niedersachsen
Lockerungen ab 20. April
Mindestabstand 1,5 Meter in der Öffentlichkeit, gilt nicht explizit für Apotheken
Zutritt zur Verkaufsfläche muss gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.
Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Ausnahme: In Wolfsburg gilt ab Montag, 20. April, eine Maskenpflicht in Geschäften sowie in Rathäusern, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen. Es gibt eine Übergangsfrist von einer Woche, die Pflicht gilt vorerst bis zum 6. Mai. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln wird empfohlen
Update 22.4.: Vom kommenden Montag an soll das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht werden, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch, nachdem zuvor mehrere Medien darüber berichtet hatten.
Nordrhein-Westfalen
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde:maximal eine Person pro 10 m2 der Verkaufsfläche
Einlasskontrollen: Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 müssen getroffen werden.
Mund-Nasen-Schutz: insbesondere im ÖPNV und im Einzelhandel empfohlen
2 Kommentare
Maskenpflicht in MV?
von N.K. am 21.04.2020 um 10:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Maskenpflicht in MV
von Redaktion DAZ.online am 21.04.2020 um 10:41 Uhr
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