Die neuen Abgaberegelungen in der Praxis

ABDA: Botendienst-Rezepte erst einmal zurückhalten

Berlin - 22.04.2020, 16:59 Uhr

Wie kann ich den Botendienst nun konkret abrechnen? Viele Fragen sind noch offen beim vergüteten Botendienst. (c / Foto: imago images / JOKER)

Wie kann ich den Botendienst nun konkret abrechnen? Viele Fragen sind noch offen beim vergüteten Botendienst. (c / Foto: imago images / JOKER)


Was ist ein „Lieferort“?

Eine andere Frage, die viele Apotheker beschäftigt ist: Was ist mit dem „Lieferort“ gemeint, für den man jeweils einmal am Tag die 5 Euro erheben kann? Vielleicht eine ganze Ortschaft? Möglicherweise ein Postleitzahlengebiet? Und wie sieht es in der Heimversorgung aus?

Auch hierzu hält der ABDA-Praxiskommentar eine Antwort bereit: „Der Lieferort ist die vom jeweiligen Besteller angegebene individuelle Lieferanschrift im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 ApBetrO, d.h. die Wohnung, die Arbeitsstätte oder eine vergleichbare Lieferadresse. ‚Lieferort‘ ist wohnortbezogen zu verstehen, d.h. pro Haushalt / Wohnung kann der Zusatzbetrag abgerechnet werden“.

Was die Versorgung von Alten- und Pflegeheimbewohnern betrifft, so verweist die ABDA darauf, dass diese auf der Grundlage eines Versorgungsvertrags nach § 12a Apothekengesetz erfolgt. „Eine Botendienstvergütung kann deshalb nur ausnahmsweise dann berechnet werden, sofern sich einzelne Patienten außerhalb eines Heimversorgungsvertrags aufgrund ihrer freien Apothekenwahl in Eigenregie beliefern lassen (§ 12 Abs. 3 ApoG)“.

Wie steht es um die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband? 

Aber wann kann man nun wirklich damit rechnen, dass die Abrechungsmodalitäten geklärt sind? Ein DAV-Sprecher erklärte auf Nachfrage von DAZ.online, der DAV stehe „in kontinuierlichem Kontakt mit dem GKV-Spitzenverband und arbeitet unter Hochdruck an einer konkreten  Lösung für die 5-Euro-Abrechnung auf dem rosa Rezept“. Letztlich geht es um eine technische Frage, denn das Was und das Wieviel sind bereits in  der Verordnung eindeutig geklärt. Klar ist: „Der Botendienst wird in jedem Fall ab dem 22. April 2020 vergütet. Der DAV erwartet vom GKV-Spitzenverband, einer unkomplizierten und pragmatischen Abrechnungslösung in den nächsten Tagen zuzustimmen“, so der Sprecher.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Vielleicht sollte Spahn mal jemanden "anpfeifen"...

von Christian Timme am 22.04.2020 um 18:23 Uhr

... und dafür sorgen das der Gesamt-Retaxbetrag incl. Untergliederungen wöchentlich veröffentlicht wird... natürlich mit Begründungen...

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5 Euro

von Conny am 22.04.2020 um 17:30 Uhr

Es ist so typisch. Spätestens heute Nachmittag hätte alles geklärt sein müssen. Auf beiden Seiten sind doch bürokratische Stümper am Werk. Sechsmal die 6 wären diesmal nicht Gruppensex gewesen , sondern das Sonnerkennzeichen für Botendienst. So einfach wäre es , wenn man denn wollte.


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