- DAZ.online
- News
- Politik
- Apothekenmitarbeiter ...
Thüringen
Apothekenmitarbeiter nicht in höchster Kategorie zur Kindernotbetreuung
Grundschulen und Kindergärten sind in ganz Deutschland aufgrund des Coronavirus schon länger als einen Monat geschlossen. Eltern, die in den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer nicht als „systemrelevant“ gelten, müssen ihre Kinder – neben der Arbeit – selbst betreuen. Dass die Bundesländer dabei höchst unterschiedliche Wege gehen, zeigt nun das Beispiel Thüringen: Hier wurden Apotheker und ihre Mitarbeiter nicht in die höchste Kategorie zur Kindernotbetreuung eingestuft. Ein Recht auf Betreuung besteht nur, wenn der andere Elternteil auch „systemrelevant“ ist. Die Kammer ist erzürnt. Das Bildungsministerium verteidigt sich.
Mitte März haben die ersten Bundesländer damit begonnen, ihre Schulen und Kindergärten zu schließen. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben dazu festgelegt, dass nur Kinder von Eltern mit „systemrelevanten“ Berufen einen Platz für eine Notbetreuung bekommen, sodass die Eltern ihrer Arbeit weiterhin nachgehen können. Genaue Vorgaben machte die Bundesregierung dazu allerdings nicht. Da die Regelungen im Bildungsbereich ohnehin auf Länderebene getroffen werden, haben die Bundesländer teils unterschiedliche Verordnungen dazu erlassen, welche Berufe systemrelevant sind und welche nicht. So sind beispielsweise Journalisten in einigen Bundesländern systemrelevant, in anderen nicht.
Im Laufe der vergangenen Wochen haben einige Bundesländer diese Regelungen allerdings gelockert. In Brandenburg können beispielsweise Familien mit nur einem „systemrelevanten“ Elternteil auch Notbetreuung beantragen – wenn das andere Elternteil nicht im Homeoffice arbeiten kann. Und Mitte April beschlossen die Bundesregierung und die Bundesländer in ihrem Lockerungsplan, dass die Angebote zur Kindernotbetreuung weiter ausgebaut werden sollen, sodass mehr Familien Anspruch haben.
Mehr zum Thema
COVID-19-Epidemie
Coronavirus SARS-CoV-2
Aber auch bei diesen Lockerungen gehen die Länder höchst unterschiedlich vor. Ein für Apotheker und ihre Mitarbeiter negatives Beispiel ist der Freistaat Thüringen. Thüringen hat die Berufe der Eltern in „Kategorien“ eingeteilt – je höher die Kategorie, desto unbeschränkter ist der Anspruch auf Notbetreuung. Die höchste Kategorie ist die mit dem Namen „A+“. Vor den Lockerungen Mitte April hieß es zu dieser Kategorie: „Kinder, bei denen ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von Kranken oder pflegebedürftigen Personen betraut ist.“ Nach den Lockerungen wurde nun noch der Halbsatz „oder Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden“ hinzugefügt.
Dass Apotheker „unmittelbar mit der Versorgung von Kranken“ beschäftigt sind, dürfte wohl klar sein. Die Thüringer Landesregierung sieht dies offenbar anders. Denn Apotheker wurden von vorn herein in die zweithöchste Kategorie „A“ eingestuft, für die die Definition gilt: „Kinder von Eltern, die im medizinischen, pflegerischen Bereich oder in Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit arbeiten, wenn auch der 2. Elternteil zur Notbetreuung berechtigt ist.“ Heißt konkret: Nur wenn die Ehepartner eines Apothekenpartners auch systemrelevant ist, besteht Anspruch auf Notbetreuung in Thüringen. Die Landesapothekerkammer kämpfte in den vergangenen Wochen für die Höherstufung der Pharmazeuten und deren Teams. Vergeblich. Denn auch nach der nun erfolgten Lockerung wurde der Kammer mitgeteilt, dass die Apotheker und ihre Beschäftigten weiterhin nicht zur Kategorie „A+“ gehören.
5 Kommentare
genau so...
von apotheker63 am 29.04.2020 um 8:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Systemrelevanz vs. Gier nach Umsatz
von Hans-Dieter Rosenbaum am 28.04.2020 um 18:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Keine Ahnung
von Torben Schreiner am 28.04.2020 um 13:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
WARUM NUR?
von Wolfgang Müller am 28.04.2020 um 12:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Na ja
von Stefan Haydn am 28.04.2020 um 19:39 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.