DAZ.online-Umfrage

Maskenpflicht fürs Apothekenteam – Was gilt in den Bundesländern?

Berlin - 30.04.2020, 07:00 Uhr

Müssen Apotheker trotz einer Plexglasscheibe in der Apotheke eine Maske bei der Arbeit tragen? Und gibt es Bußgelder, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird? DAZ.online hat sich in allen Apothekerkammern Deutschlands umgehört. (Foto: imago images / ZUMA)

Müssen Apotheker trotz einer Plexglasscheibe in der Apotheke eine Maske bei der Arbeit tragen? Und gibt es Bußgelder, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird? DAZ.online hat sich in allen Apothekerkammern Deutschlands umgehört. (Foto: imago images / ZUMA)


Bremen: Keine Masken im Apothekenteam nötig

Berlin

In der Hauptstadt gilt die Maskenpflicht im Einzelhandel erst seit gestern. Die Kammer geht davon aus, dass die Maskenpflicht für das Apothekenteam nur gilt, wenn die Mitarbeiter nicht anders geschützt werden, etwa durch Plexiglasscheiben. Ein Sprecher der Kammer sagte dazu: „Nach unserer Auffassung gilt die Empfehlung des § 2 Abs. 2 auch für Apotheken, allerdings nur insoweit, als der erforderliche Schutz nicht auf andere Weise, z. B durch Plexiglasscheiben, gegeben ist. Bei der Bedienung an einem entsprechend ausgestatteten HV-Tisch ist das Tragen einer Maske folglich nicht erforderlich. Anders stellt sich die Sache dar, wenn ein Kunde an der Freiwahl bedient wird. Wenn hierbei die Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m nach § 2 Abs. 1 Satz 3 nicht gewährleistet werden kann, gilt die Maskenempfehlung.“

Hinweis der Redaktion: Das Statement der Kammer wurde verfasst, als die Pflicht zum Maskentragen im Einzelhandel in Berlin noch nicht publik war.

Bußgelder sind in Berlin derzeit nicht vorgesehen.

Brandenburg

In Brandenburg müssen sich seit dieser Woche auch die Apothekenteams vorsorglich schützen. In einem Rundschreiben der Kammer heißt es: „Die Maskenpflicht gilt damit auch für Apotheken. Nicht nur Patienten ab sechs Jahren, sondern auch das Personal der Apotheke muss in der Apotheke eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Installation von Plexiglasscheiben oder andere vergleichbare Maßnahmen – wie etwa das Tragen eines Visiers – entbinden nicht von der Maskenpflicht.“

Ausnahmen gebe es für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Bedenken keine Maske tragen können. Was die Art der Masken betrifft, gibt es wenige Einschränkungen: „Die Pflicht bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Somit dürfen selbst hergestellte Alltagsmasken (auch Community-Masken genannt) verwendet werden. Auch Schals, Tücher oder Ähnliches sind ausreichend.“ Bußgelder gibt es auch in Brandenburg nicht.

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Bremen

In Bremen müssen die Apothekenmitarbeiter während der Arbeit keine Maske tragen, erklärt eine Sprecherin der Kammer. „An den Vorschriften der Arbeitsschutzmaßnahmen hat sich auch mit Einführung der Maskenpflicht für die Bevölkerung ab diesem Montag in Bremen nichts geändert. In Bremen gibt es für Mitarbeiter*innen des Einzelhandels keine Verpflichtung, Masken zu tragen, folglich auch nicht für Apotheken“, so die Sprecherin. Auch in Bremen gibt es keine Bußgelder.

Sachsen-Anhalt

In der Verordnung des Landes ist das Tragen von Masken in Ladengeschäften zum Schutz der Kunden und des Personals grundsätzlich vorgeschrieben. In der Begründung wird laut Kammer ausgeführt, dass für Personal, welches in Kabinen sitzt (z.B. ÖPNV) oder Personal, das hinter einer Schutzscheibe arbeitet, ein ständiges Tragen einer Maske unverhältnismäßig wäre. Denn der Fremdschutz der Kunden ist in diesem Fall durch die Scheibe gewährleistet. Ein Schutz des Personals ist durch die textile Barriere der Kunden sowie die zusätzliche Schutzvorrichtung ausreichend sichergestellt. Die Kammer teilte auch mit: „Es kommt hinzu, dass die Probleme bei der Beratung älterer Patienten zunehmen können. Schutzscheibe und Mundschutz sind auch Schallschutz.“

Ein freiwilliges oder durch den Apothekenleiter empfohlenes Tragen einer Schutzmaske stehe dem aber nicht entgegen. Was die Art der Masken betrifft, erklärt die Sprecherin, dass lediglich von einer „textilen" Barriere die Rede sei. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Bußgelder.

Schleswig-Holstein: Die Landesapothekerkammer Schleswig-Holstein wies gegenüber DAZ.online darauf hin, dass in dem Bundesland eine grundsätzliche Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter gelte. Allerdings könne diese für Apotheker und ihre Mitarbeiter nicht gelten, wenn anderweitige Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Apothekenräumen installiert worden seien, wie etwa Plexiglaswände. Bußgelder gibt es in Schleswig-Holstein nicht.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

realität: Spuckschutz neben dem Arbeitsplatz, Masken auf eigene Kosten, Chef nur im Büro!

von entäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 18:01 Uhr

Corona-Schutz in der Presse:
schöne durchgehende Plexiwände.
In den Apotheken:nach vielen Wochen ohne Schutz : witziges Plexiglas neben dem Computer und ec-Gerätmit Loch für Geldscheine udn Rezepten. Medikamentenabgabe ohne Schutz nebenbei. Direkter 10 cm Abstand bei ec-Zahlung! Keien Händewäsche möglich da zu weit. Desifektionsmittel zum verkaufen, zu teuer für Personal. Masken: selbst für teueres Geld ( ca. 100 € ) ausserhalb der Apotheke gekauft, keine Bestellung bei Noweda für 4 Euro erlaubt!
Chef sitzt im Büro, sieht kein problem wenn 6 Mitarbeitern weiniger als 0,5 Meter Abstand zu einander haben!
Keien Zeit zum Händewaschen. WennMaske abrutscht, muss mit " infizierten" Händen angezogen werden, da Kunden nicht warten dürfen.
Kunde ohen Maske? Kein Problem. Man darf es immer noch nicht weg schicken!
Kunde spircht so feucht, dass es auf die Hände der Mitarbeiter spuckt? Kein Problem! Keien Zeit zum Händewaschen.
2 x Fieber, seit kurzem Atembeschwerden. Krankschreibung? Ohne Entgeldfortzahlung, neue Stelle in den schweren Corona-Zeiten nur untertariflich.....
Liebe redakteure , vielleicht ducken Sie auch woanders als in die Musterapotheken? Ich empfehle NRW, 30 km vom Corona-Hotspot......

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in der Presse Muster, in der Praxis: ein Witzscheibchen neben einem offenem Comuter ....

von enttäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 17:43 Uhr

In den Ämter, bei den Behörden, in Büros mit Null-Kundenverkehr wird pingelich auf den Schutz der Mitarbeiter geachtet.
DAZ zeigt musterhafte Apotheken mit durchgehendem " Spuckschutz".
Die realität sieht so aus, dass der " Spuckschutz an 1-2 HV-Tischen 20-30 cm breit aufgestellt wurde.... Der Spalt reicht für Geld und Rezept und kleine Packungen. Große Packungen werden ohne jeglichen Schutz dem Kunden rechts und links der Scheibe ausgehändigt. Ein paar Male mit dem Kundenspuck auf die Hand....
Händewaschen? keine zeit auf die Toilette in den Keller zu laufen.
Desinfetionsmittel? Diese wären als Betriebskosten absetzbar, sind leider zu teuer für eigenes Personal!
Einweghandtücher? Auch zu teuer.

Masken? Habe mir für ca. 100 Euro ausserhalb der Apotheke besorgen müssen weil bis Mitte April keine Schutzscheibe vorhanden war.....

Dieser Spuckschutz ist ein Witz! Comuter und ec-Gerät stehen nebenbei....offen, da wo sich auch die Kunden anstellen.... Kunde kann wie früher nicht warten also wird auch an den Plätzen ohne Scheibe gearbeitet. Null Abstand für Personal.
Kundne ohne Maske MÜSSEN bedient werden.
Keine Zeit um Hände zu waschen mit denen Rezepte und Geld angefasst wurden.
Ich muss ziwschendurch Rezepte kontrollieren und wenn ein Kunden kommt ist es nicht möglich Hände waschen zu gehen.... Die Maske die man 10 Stunden nicht aushalten kann wird dann nach 1-2 Minuten "Pause" mit Händen angesetzt die Geld udn Rezepte angefasst haben. Auch wenn die Maske komplett abrutscht, muss diese schnell in den Kittel gepackt werden oder mit schmutzigen Händen die schon 10 Kunden bedient haben angezogen werden...
Habe zwei Fieberschube hinter mir, seit paar Tagen Atembeschwerde..... Da man als Apothekenmitarbeiterin keinen nachgewiesenen Kontakt zu Corona-infizierten hat, wird der Test auf GKV-Kosten abgelehnt.
Herr Spahn, Sie brauchen keinen Schutz, Sie suchen sich Ihre Gesprächpartner aus. Tuen Sie doch etwas fürApothekenmitarbeitern die für Hunderlohn arbeiten und auf Grund der Kleinfirmenregelung bei jeder Erkrankung gekündig werden. In der Corona-Zeit findet man woanders Stelle aber nur wenn man 100% Arbeit für 50% Gehalt der 1. Berufsstufe leistet.
VIVA CORONA! Postbote hat mehr Schutz als Mitarbeitern in den meisten Apotheken!!!!
Anweisung des Chefs der das Problem der Corona ingnoriert da er selbst im Büro sitzt....
Das ist die Realität aus vielen Apotheken.
Kurzarbeit? geht nicht, da die Corona den Apotheken ein Waschstum bescherrt.



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