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E-Rezept-Spezifikationen
E-Rezept-App der Gematik soll Warenbestände der Apotheken anzeigen
Wie wird die E-Rezept-App der Gematik aussehen?
Die meisten Diskussionen rund ums Thema E-Rezept hat es in den vergangenen Monaten zur Handy-Anwendung der Versicherten gegeben. Denn klar ist: Je leichter die Versandhändler die Verordnungen aus der Praxis über den Fachdienst in ihre eigenen Apps bekommen, desto größer dürfte die Abwanderung der Rx-Patienten in Richtung Versandhandel sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat daher schon bei der Vorstellung des ersten PDSG-Entwurfes klargestellt: Der Königsweg zur Rezeptübermittlung wird von der Gematik kommen, allerdings sollen E-Rezepte aus der App auch an andere Anbieter weitergeleitet werden können.
Dazu heißt es im Gesetzentwurf konkret, dass die Gematik „Schnittstellen“ zu anderen Anbietern in ihre App einbauen soll. Schaut man sich die nun veröffentlichten Spezifikationen an, ist von Schnittstellen allerdings nicht die Rede. Vielmehr soll es möglich sein, dass Versicherte ihre E-Rezept-Codes ganz grundsätzlich an „Vertreter“ weiterleiten können – etwa, wenn sie selbst nicht in die Apotheke gehen können. Dazu soll es in der Gematik-App ganz einfach ein „Teilen“-Symbol geben. Klickt der Versicherte auf dieses Symbol, soll er seinen E-Rezept-Code via Mail oder Messenger-Dienst weiterleiten können. In der Praxis könnte der Versicherte seinen Code an dieser Stelle natürlich auch an eine andere App in seinem Handy übertragen, wie beispielsweise ein Angebot eines Versandhändlers.
Die Gematik beschreibt das Verfahren so:
Für die Einlösung durch einen Vertreter kann der Versicherte den Token über die „Teilen“ Funktion auf seinem Gerät an einen Vertreter über ein zwischen Versichertem und Vertreter etabliertes Kommunikationsmittel weitergeben. (…) Das E-Rezept-Frontend des Versicherten kann einen E-Rezept-Token aus Drittanwendungen importieren und in Drittanwendungen exportieren. Der Export kann bspw. durch das Weiterleiten mittels eines Messenger-Dienstes oder Mail erfolgen. Beim Export sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.“
Weitere Funktionen der E-Rezept-App
Im Kapitel zu den Funktionen der E-Rezept-App sind einige weitere Ideen enthalten, die für Apotheker interessant sind:
- Laut Gematik kann die App zusätzliche Funktionalität enthalten, sofern diese nicht den Schutz der personenbezogenen und medizinischen Daten des Versicherten in der Fachanwendung E-Rezept gefährdet. „Eine zusätzliche Funktionalität ist beispielsweise die Verfügbarkeitsabfrage der Verordnung in einem Warenwirtschaftssystem“, heißt es.
- Außerdem muss das E-Rezept-Frontend des Versicherten die fachlichen Inhalte eines E-Rezepts anzeigen können. Heißt konkret: Der Versicherte soll nicht nur seinen Token sehen können, sondern auch die dahinter liegende Information zur Medikation.
- Die App muss es dem Versicherten ermöglichen, eine abgebende Apotheke aus dem Verzeichnisdienst auszuwählen. Der Versicherte soll für die Suche im Verzeichnis Suchkriterien eingeben und über die Ergebnismenge filtern können. Filterkriterien können beispielsweise der Name, die Adresse oder Geoinformationen sein.
- Der Ausdruck des 2D-Codes soll möglich sein.
14 Kommentare
Lagerabfrage
von Tobias Kast am 19.05.2020 um 13:57 Uhr
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AW: Lagerabfrage: KI oder GMV ?
von Dr. Ralf Schabik am 26.05.2020 um 21:48 Uhr
Richtigstellung
von Ben am 19.05.2020 um 12:53 Uhr
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Verfügbarkeitsabfrage im Warenlager
von Christoph Gulde am 19.05.2020 um 11:24 Uhr
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Bestandsabfrage = Kampf der Kollegen vor Ort!
von Nero88 am 18.05.2020 um 18:13 Uhr
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Falsch: Gematik soll Warenbestände der Apotheken anzeigen Richtig: Gematik muss rabattvertragsverknüfte Antworten geben!
von gerd reitler am 18.05.2020 um 15:33 Uhr
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AW: Falsch: Gematik soll Warenbestände der
von Anita Peter am 18.05.2020 um 17:36 Uhr
AW: Falsch: Gematik soll Warenbestände der
von gerd am 18.05.2020 um 18:06 Uhr
Und wer schützt uns?
von Dr. Harald Paulsen am 18.05.2020 um 15:28 Uhr
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Ziemlich anspruchsvolles System
von Andreas Grünebaum am 18.05.2020 um 14:57 Uhr
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AW: Ziemlich anspruchsvolles System
von Karl Friedrich Müller am 18.05.2020 um 16:02 Uhr
alles klar?
von Karl Friedrich Müller am 18.05.2020 um 14:24 Uhr
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AW: Lagerbestände = Betriebsgeheimnis?
von Andreas Grünebaum am 18.05.2020 um 15:24 Uhr
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