Verdienstausfall bei Kinderbetreuung

Lohnersatz auf bis zu 20 Wochen verlängert

Süsel - 20.05.2020, 12:45 Uhr

Auch für Apotheker und ihre Mitarbeiter gilt: Wenn Kinder Corona-bedingt derzeit nicht in die Schule oder die Kita können, haben sie einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Diese Regelung wurde heute verlängert. (s / Foto: imago images / ingiimage)

Auch für Apotheker und ihre Mitarbeiter gilt: Wenn Kinder Corona-bedingt derzeit nicht in die Schule oder die Kita können, haben sie einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Diese Regelung wurde heute verlängert. (s / Foto: imago images / ingiimage)


Wenn Kinder nicht in die Schule oder in die Kindertagesstätte gehen können, erhalten ihre Eltern künftig bis zu 20 Wochen Lohnersatzleistungen. Die Entschädigung, die Ende März eingeführt wurde, war zunächst auf sechs Wochen begrenzt. Nach vielen Ankündigungen in den vorigen Wochen hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch die Verlängerung auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten und bis zu 20 Wochen für Alleinerziehende beschlossen.

Für Eltern betreuungsbedürftiger Kinder ist der eingeschränkte Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten weiterhin eine der großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Viele Eltern können wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten. Darum führte die Bundesregierung Ende März eine Entschädigung für den Verdienstausfall im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ein. Wenn Eltern wegen geschlossener Schulen oder Kindertagesstätten nicht arbeiten können, erhält der betreuende Elternteil für bis zu sechs Wochen 67 Prozent seines Verdienstausfalls erstattet. Diese Zahlung ist auf 2016 Euro pro Monat begrenzt. Die Regelung gilt nur, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem muss dargelegt werden, dass keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit besteht. Die Entschädigung wird über den Arbeitgeber ausgezahlt, der wiederum eine Erstattung bei der zuständigen Behörde beantragen muss.

Erste Regelung läuft im Mai aus

Die Regelung gilt nicht während der ohnehin vorgesehenen Schulferien. Unter Berücksichtigung von üblicherweise etwa zwei Wochen Osterferien (je nach Bundesland) endet die Sechs-Wochen-Periode der Entschädigung für die meisten Eltern in der zweiten Maihälfte. Daraufhin hatten insbesondere Sozialminister Hubertus Heil und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) mehrfach angekündigt, sich für eine Verlängerung der Regelung einzusetzen. Da die Regelung über das Infektionsschutzgesetz erfolgt, ist allerdings federführend das Bundesgesundheitsministerium zuständig.

Verlängerung im Kabinett beschlossen

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Verlängerung der Entschädigung auf zehn Wochen pro Elternteil in Paarhaushalten beschlossen. Zwei Elternteile gemeinsam können so bis zu 20 Wochen Lohnersatz erhalten, wenn sie nacheinander ihre Kinder zu Hause betreuen. Für Alleinerziehende wird die Entschädigung auf bis zu 20 Wochen verlängert. Der Anspruch ist weiterhin an die auslösende Maßnahme, also die Schließung der Betreuungseinrichtung oder das Betretungsverbot, gekoppelt.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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