DAZ.online Spezial: Sonnenschutz

Das sagt der Lichtschutzfaktor aus

Berlin - 03.06.2020, 07:00 Uhr

Der Lichtschutzfaktor bezieht sich definitionsgemäß auf UV-B-Strahlung. Doch auch UV-A-Strahlen können die Haut nachhaltig schädigen. (s / Foto: imago images / Photothek)

Der Lichtschutzfaktor bezieht sich definitionsgemäß auf UV-B-Strahlung. Doch auch UV-A-Strahlen können die Haut nachhaltig schädigen. (s / Foto: imago images / Photothek)


Er ist das wichtigste Merkmal, um das Ausmaß der Schutzwirkung eines Produkts zu beurteilen: der Lichtschutzfaktor. In Teil zwei unseres DAZ.online-Spezial zum Thema Sonnenschutz dreht sich alles um diese entscheidende Zahl. Was genau gibt sie an, wie wird sie ermittelt und gegen welche Art von Strahlung ist der Anwender geschützt?

Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, wie viel länger man sich im Vergleich zum ungeschützten Zustand der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erklärt den Effekt auf seiner Website mithilfe einer Beispielrechnung. Dort heißt es: „Eine Person kann bei einem bestimmten UV-Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein noch so gering ausgeprägter Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die sogenannte Eigenschutzzeit. Wenn diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 20 benutzt, kann sie theoretisch bei dem gleichen UV-Index 10 Minuten * 20 = 200 Minuten (etwas mehr als drei Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.“

Die Eigenschutzzeit beträgt abhängig vom Hauttyp zwischen fünf und 30 Minuten, bei Kindern sind es höchstens zehn Minuten. Je heller die Haut, desto anfälliger ist sie meist. Blonde und Rothaarige fangen sich zudem in der Regel schneller einen Sonnenbrand ein als dunkelhaarige Menschen.

Schutzwirkung nicht voll ausnutzen

Das BfS warnt davor, den Aufenthalt mithilfe von Sonnencremes beliebig auszudehnen. Denn trotz Sonnenschutz dringt ein Teil der UV-Strahlung weiterhin in die Haut ein und kann dort Schäden verursachen, ohne dass der Anwender es bemerkt. Daher rät das Bundesamt, die angegebene Schutzwirkung des Produkts zu maximal 60 Prozent auszuschöpfen. Wichtig: Chemische UV-Filter müssen zunächst in die Haut einziehen, bevor sie ihre Wirkung entfalten können. Daher sollten entsprechende Produkte mindestens 30 Minuten vor dem ersten Kontakt mit der Sonne aufgetragen werden.

Das BfS empfiehlt Erwachsenen, für den gesamten Körper etwa 30 bis 40 ml der Zubereitung zu verwenden – das entspricht drei bis vier gehäuften Esslöffeln. Mindestens alle zwei Stunden sowie nach dem Baden und Abtrocknen sollte nachgecremt werden. Das Nachcremen verlängert die Schutzwirkung aber nicht, es erhält sie nur.

Nur bedingter Schutz vor UV-A-Strahlung

Der Lichtschutzfaktor bildet definitionsgemäß nur die Schutzwirkung gegen UV-B-Strahlung ab. Das liegt an der Art, wie der LSF ermittelt wird: In Tests mit freiwilligen Probanden wird gemessen, wie sich nach dem Auftragen des Sonnenschutzes die Zeit verlängert, bis erste Hautrötungen auftreten. Dafür ist vorrangig die UV-B-Strahlung verantwortlich.

Doch auch UV-A-Strahlung verursacht lichtbedingte Hautschäden, die nicht unmittelbar erkennbar sind. „Die Haut altert schneller, entwickelt Pigmentflecken und im schlimmsten Fall sogar Hautkrebs“, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website. „UV-A-Strahlen erzeugen, im Gegensatz zu UV-B-Strahlung, nur eine kurzfristige Bräune, da sie die Pigmente in den unteren Hautschichten direkt betreffen: Sie haben nur eine geringe Sonnenbrand erzeugende Wirkung mit kaum Lichtschutzwirkung und bewirken ein höheres Melanomrisiko durch Bildung freier Radikale.“

Im Jahr 2007 veröffentlichte die EU-Kommission die „Internationale Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors“. Damit harmonisierte sie die Herstellerangaben in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und stellte neue Qualitätsstandards auf. Nach dieser Leitlinie muss zum Beispiel jedes Sonnenschutzprodukt einen Mindestschutz gegen UV-A-Strahlung bieten, der einem Drittel des UV-B-Schutzes entspricht. Zur Kennzeichnung, dass ein Präparat gegen UV-A-Strahlung schützt, hat die European Cosmetic and Perfumery Association (COLIPA) eine standardisierte UVA-Etikettierung, das sogenannte UVA-Siegel, erarbeitet.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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