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DAZ.online Spezial: Sonnenschutz
Das sagt der Lichtschutzfaktor aus
Nur bedingter Schutz vor UV-A-Strahlung
Der Lichtschutzfaktor bildet definitionsgemäß nur die Schutzwirkung gegen UV-B-Strahlung ab. Das liegt an der Art, wie der LSF ermittelt wird: In Tests mit freiwilligen Probanden wird gemessen, wie sich nach dem Auftragen des Sonnenschutzes die Zeit verlängert, bis erste Hautrötungen auftreten. Dafür ist vorrangig die UV-B-Strahlung verantwortlich.
Doch auch UV-A-Strahlung verursacht lichtbedingte Hautschäden, die nicht unmittelbar erkennbar sind. „Die Haut altert schneller, entwickelt Pigmentflecken und im schlimmsten Fall sogar Hautkrebs“, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website. „UV-A-Strahlen erzeugen, im Gegensatz zu UV-B-Strahlung, nur eine kurzfristige Bräune, da sie die Pigmente in den unteren Hautschichten direkt betreffen: Sie haben nur eine geringe Sonnenbrand erzeugende Wirkung mit kaum Lichtschutzwirkung und bewirken ein höheres Melanomrisiko durch Bildung freier Radikale.“
Im Jahr 2007 veröffentlichte die EU-Kommission die „Internationale Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors“. Damit harmonisierte sie die Herstellerangaben in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und stellte neue Qualitätsstandards auf. Nach dieser Leitlinie muss zum Beispiel jedes Sonnenschutzprodukt einen Mindestschutz gegen UV-A-Strahlung bieten, der einem Drittel des UV-B-Schutzes entspricht. Zur Kennzeichnung, dass ein Präparat gegen UV-A-Strahlung schützt, hat die European Cosmetic and Perfumery Association (COLIPA) eine standardisierte UVA-Etikettierung, das sogenannte UVA-Siegel, erarbeitet.
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