Maskenpflicht für Kunden

Senat: Maskenpflicht gilt in Apotheken auch bei Plexiglasscheiben

Berlin - 08.06.2020, 10:14 Uhr

In Berlin müssen Apothekenkunden und -mitarbeiter trotz Plexiglasscheiben dauerhaft eine Maske in der Apotheke tragen. (x / Foto: imago images / ZUMA)

In Berlin müssen Apothekenkunden und -mitarbeiter trotz Plexiglasscheiben dauerhaft eine Maske in der Apotheke tragen. (x / Foto: imago images / ZUMA)


Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich

Auch in Arztpraxen ist Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - Plexiglasscheibe hin oder her. Die Maskenpflicht gilt aber nicht, wenn sie der medizinischen Behandlung entgegensteht, wie die Gesundheitsverwaltung erläutert. Bei Behördenbesuchen gilt in den Sprechzimmern und auf den Fluren keine Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, es wird aber auch in diesem Fall dringend empfohlen.

DAZ.online hatte sich bereits vor einigen Wochen zur Lage in den einzelnen Bundesländern umgehört – schließlich gilt in jedem Land eine andere Verordnung zur Maskenpflicht. Und auch was die Maskenpflicht trotz anderer Schutzvorkehrungen betrifft, ist die Lage höchst unterschiedlich. In Bayern gilt die Pflicht sogar für alle Mitarbeiter und zu jeder Zeit – selbst im Backoffice. Auch für die Ladeninhaber stehen Strafen von bis zu 5.000 Euro an, wenn dagegen verstoßen wird. 

In anderen Bundesländern können Apothekenmitarbeiter allerdings auf die Maske verzichten, wenn sie beispielsweise eine Plexiglasscheibe installiert haben.

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*In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Maskenpflicht in Berlin auch für Apothekenteams gelte, auch wenn es eine Plexiglasscheibe vor Ort gibt. Das ist nicht richtig. In der Antwort des Senats wird auf die Verordnung verwiesen, aus der hervorgeht, dass die Pflicht nur für Kunden gilt.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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