Bottroper Zyto-Skandal

Insolvenzverwalter klagt mit Millionenforderung gegen Mutter von Peter S.

Berlin - 09.06.2020, 12:15 Uhr

Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. (hier mit seinen Anwälten während des Verfahrens) ist insolvent. Jetzt klagt der Insolvenzverwalter gegen die Mutter des Apothekers. (x / Foto: hfd)

Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. (hier mit seinen Anwälten während des Verfahrens) ist insolvent. Jetzt klagt der Insolvenzverwalter gegen die Mutter des Apothekers. (x / Foto: hfd)


Insolvenzverwalter: Geschäftsbetrieb der Apotheke hatte einen Wert von knapp 100 Millionen Euro

Aufgrund einer Rückforderung sei Peter S. schon im Dezember 2016 zahlungsunfähig gewesen, schreibt Siemon. Die Staatsanwaltschaft hatte damals mit rund 2,5 Millionen Euro nur vergleichsweise wenig Vermögen gesichert. Laut dem Insolvenzverwalter hat der Geschäftsbetrieb der Apotheke Anfang 2018 einen Unternehmenswert von knapp 100 Millionen Euro gehabt. Gemindert werden müsse dieser Betrag allerdings aufgrund der strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Zyto-Apotheker, „da die generierten Gewinne zu einem nicht unerheblichen Teil aus unrechtmäßig erworbenen Forderungen stammen dürften und der Ruf Schaden genommen haben dürfte“.

Nach Ansicht von Siemon haben Mutter und Sohn „offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“: Der Apotheker habe Gläubiger schädigen wollen und die Mutter habe hiervon gewusst, sodass sie nun das Vermögen zurückgewähren müsse.

Doris S. habe die Anfechtung ihm gegenüber zurückgewiesen, erklärt der Insolvenzverwalter in seiner Klageschrift. Ihr Anwalt ließ Fragen unbeantwortet – ein Anwalt ihres Sohnes erklärte, ihm seien der Inhalt der Klageschrift und die Vorwürfe nicht bekannt.

Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht

Im Zuge der Klageschrift des Insolvenzverwalters hat die Staatsanwaltschaft Essen laut deren Pressesprecherin nun einen Vorgang angelegt. „Um zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Straftat bei der Rückübertragung der ‚Alten Apotheke‘ vorliegt“, erklärt sie gegenüber DAZ.online.

Nachdem der Bundesgerichtshof im April Revisionen von 21 Nebenklägern verworfen hatte, standen zuletzt noch Entscheidungen zu Revisionsanträgen der Verteidiger von Peter S. sowie von zwei Nebenklägern aus. Mehrere Zivilprozesse ruhen derzeit aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens. Ob die Insolvenzmasse am Ende ausreicht, um zumindest einen Teil der angemeldeten Ansprüche möglicher Opfer von Peter S. auszugleichen, dürfte zu einem erheblichen Teil auch vom Ausgang der Klage des Insolvenzverwalters abhängen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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