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Corona-Reihentests können starten
Preis für PCR-Tests sinkt auf 39,40 Euro
Tests auf SARS-CoV-2 wurden bislang von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, wenn ein Patient Symptome hatte, die auf eine Infektion hindeuten. Dann ist der Test Teil einer Krankenbehandlung. Doch jetzt übernehmen die Kassen rückwirkend zum 14. Mai 2020 auch die Laborkosten für Tests bei asymptomatischen Personen – wann und wie genau, regelt die neue „Corona-Test-Verordnung“. Zeitgleich zu ihrem Inkrafttreten am gestrigen Dienstag hat der Erweiterte Bewertungsausschuss festgelegt, dass die Vergütung der Labore für die Tests ab Juli deutlich sinkt.
Am 9. Juni wurde im Bundesanzeiger die „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Damit ist sie am gestrigen Mittwoch in Kraft getreten – und das rückwirkend zum 14. Mai dieses Jahres.
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Die neue Verordnung, zu deren Erlass das Bundesgesundheitsministerium mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz ermächtigt wurde, sieht vor, dass die Krankenkassen nun auch Tests bei symptomfreien Personen bezahlen – und das auch dann, wenn diese gar nicht gesetzlich versichert sind. Das heißt allerdings nicht, dass nun absolut jeder umgehend getestet werden kann. Die Tests müssen vielmehr vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet sein und gewisse in der Verordnung festgelegte Vorgaben erfüllen. Möglich werden so umfassende Tests bei Kontaktpersonen Infizierter, bei Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen. In Einrichtungen und Unternehmen im Sinne der Verordnung kann getestet werden, sofern dort ein COVID-19-Fall aufgetreten ist – umfasst sind beispielsweise auch Justizvollzugsanstalten, Asylbewerberunterkünfte oder „sonstige Massenunterkünfte“ im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 und Abs. 2 Infektionsschutzgesetz. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Ob so ein Reihentest angebracht ist, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist überzeugt von der Strategie zahlreicher Tests: „Wir wollen das Virus im Keim ersticken. Das geht nur mit präventiven Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und wenn wir möglichst alle Kontaktpersonen von Infizierten testen. Am Geld soll das nicht scheitern. Es ist viel teurer, zu wenig zu testen als zu viel zu testen“.
20 Euro weniger ab 1. Juli
Stichwort teuer: Dem GKV-Spitzenverband haben die neuen Kosten nie gefallen – die Kassen setzen daher darauf, dass ihre Ausgaben später durch einen Bundeszuschuss ausgeglichen werden. Das haben GroKo-Vertreter für den Herbst in Aussicht gestellt – schließlich handelt es sich um versicherungsfremde Leistungen, die von der gesamten Gesellschaft geschultert werden müssten.
Laut Verordnung müssen die Kassen den Laboren pauschal 50,50 Euro für einen „Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich der allgemeinen (ärztlichen) Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten“ zahlen. Im ersten Verordnungsentwurf waren noch 52,50 Euro je Nachweis vorgesehen. Doch bald wird es für die Kassen noch günstiger. Denn am gestrigen Dienstag hat der Erweiterte Bewertungsausschuss aus Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie drei unparteiischen Mitgliedern entschieden, dass Labore für Corona-Tests, die von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst werden, ab dem 1. Juli 2020 pro Test 39,40 Euro erhalten. Die Verordnung sieht vor, dass bei einem solchen Beschluss durch den Erweiterten Bewertungsausschuss die Vergütung entsprechend angepasst wird.
GKV zufrieden, KBV enttäuscht
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, ist zufrieden: „Wir haben einen sachgerechten Preis gefunden, der die Entwicklung in den Laboren von vereinzelten Tests hin zu Massentestungen widerspiegelt. Das unterstützt das Anliegen der Politik, die Strategie der Massentestungen gezielt auszubauen“.
Der bisherige Preis von 59,00 Euro je Nachweis wurde bereits Anfang Februar festgelegt – und ist aus Kassensicht nicht mehr tragbar. Laut GKV-Spitzenverband werden die Sozialkassen und öffentlichen Haushalte durch den neuen Preis für die Labore deutlich entlastet. Bei wöchentlich einer Million Tests seien dies fast 20 Millionen Euro pro Woche.
Weniger erfreut ist man über den um rund 20 Euro geringeren Preis für die PCR-Tests bei der KBV. Sie hatte sich gegen die übrigen Mitglieder des Bewertungsausschusses gestellt. „Das ist eine bittere Enttäuschung für die Versorgung der Patienten und ein Rückschlag für das von der Politik ausgegebene Ziel, möglichst umfangreich zu testen. Das gesamte Verfahren ist durch die Krankenkassen nun komplizierter geworden“, erklärten der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen und sein Vize Stephan Hofmeister.
7 Kommentare
Testung
von Elvira D. am 02.07.2020 um 12:22 Uhr
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Covid 19 Tests
von Rolf Schneck am 16.06.2020 um 16:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Covid 19 Tests
von Klaus Dieter Michael Obermayr am 27.06.2020 um 8:33 Uhr
AW: Covid 19 Tests
von Silke am 30.06.2020 um 20:08 Uhr
In diesem Land ging es noch nie darum einen Missstand abzustellen ... da wird sich auch Corona gedulden müssen ...
von Christian Timme am 11.06.2020 um 23:24 Uhr
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Kosten privat
von Johannes Berlitz am 11.06.2020 um 18:54 Uhr
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AW: Kosten privat
von Lotfi Slim am 22.06.2020 um 18:01 Uhr
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