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Corona-Reihentests können starten
Preis für PCR-Tests sinkt auf 39,40 Euro
Tests auf SARS-CoV-2 wurden bislang von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, wenn ein Patient Symptome hatte, die auf eine Infektion hindeuten. Dann ist der Test Teil einer Krankenbehandlung. Doch jetzt übernehmen die Kassen rückwirkend zum 14. Mai 2020 auch die Laborkosten für Tests bei asymptomatischen Personen – wann und wie genau, regelt die neue „Corona-Test-Verordnung“. Zeitgleich zu ihrem Inkrafttreten am gestrigen Dienstag hat der Erweiterte Bewertungsausschuss festgelegt, dass die Vergütung der Labore für die Tests ab Juli deutlich sinkt.
Am 9. Juni wurde im Bundesanzeiger die „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Damit ist sie am gestrigen Mittwoch in Kraft getreten – und das rückwirkend zum 14. Mai dieses Jahres.
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Die neue Verordnung, zu deren Erlass das Bundesgesundheitsministerium mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz ermächtigt wurde, sieht vor, dass die Krankenkassen nun auch Tests bei symptomfreien Personen bezahlen – und das auch dann, wenn diese gar nicht gesetzlich versichert sind. Das heißt allerdings nicht, dass nun absolut jeder umgehend getestet werden kann. Die Tests müssen vielmehr vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet sein und gewisse in der Verordnung festgelegte Vorgaben erfüllen. Möglich werden so umfassende Tests bei Kontaktpersonen Infizierter, bei Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen. In Einrichtungen und Unternehmen im Sinne der Verordnung kann getestet werden, sofern dort ein COVID-19-Fall aufgetreten ist – umfasst sind beispielsweise auch Justizvollzugsanstalten, Asylbewerberunterkünfte oder „sonstige Massenunterkünfte“ im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 und Abs. 2 Infektionsschutzgesetz. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Ob so ein Reihentest angebracht ist, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist überzeugt von der Strategie zahlreicher Tests: „Wir wollen das Virus im Keim ersticken. Das geht nur mit präventiven Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und wenn wir möglichst alle Kontaktpersonen von Infizierten testen. Am Geld soll das nicht scheitern. Es ist viel teurer, zu wenig zu testen als zu viel zu testen“.
7 Kommentare
Testung
von Elvira D. am 02.07.2020 um 12:22 Uhr
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Covid 19 Tests
von Rolf Schneck am 16.06.2020 um 16:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Covid 19 Tests
von Klaus Dieter Michael Obermayr am 27.06.2020 um 8:33 Uhr
AW: Covid 19 Tests
von Silke am 30.06.2020 um 20:08 Uhr
In diesem Land ging es noch nie darum einen Missstand abzustellen ... da wird sich auch Corona gedulden müssen ...
von Christian Timme am 11.06.2020 um 23:24 Uhr
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Kosten privat
von Johannes Berlitz am 11.06.2020 um 18:54 Uhr
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AW: Kosten privat
von Lotfi Slim am 22.06.2020 um 18:01 Uhr
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