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Kammerversammlung Nordrhein
Resolution: Apothekenreform nur mit Rx-Versandverbot
Die Absage des Deutschen Apothekertages dieses Jahr wurde im ABDA-Gesamtvorstand zwar einstimmig beschlossen, doch allmählich scheint man zu realisieren, dass damit ein wichtiger Signalgeber In Richtung Berlin verloren gegangen ist. Diskussionsthemen hätte es für die Vollversammlung der Apothekerschaft im Herbst genug gegeben. Die Apothekerkammer Nordrhein will mit einer Resolution daher ein Zeichen setzen: Die Delegierten fordern das Rx-Versandverbot als Bestandteil des geplanten Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz.
Beim diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) vom 7. bis 9. Oktober in München hätte es eine Vielzahl von Themen gegeben, die in der Vollversammlung der Apothekerschaft diskutiert werden können und müssen. Vielleicht wäre es sogar ein historisches Zusammentreffen der Delegierten aus allen Kammern und Verbänden geworden. Man denke an die Corona-Krise, die anstehenden Digitalprojekte im Arzneimittelmarkt und die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Apothekenreform. Doch der ABDA-Gesamtvorstand hat auf seiner Sitzung Ende Mai einstimmig beschlossen, den DAT 2020 aufgrund der Pandemie ersatzlos zu streichen. Auch eine im Vorfeld von einigen Standesvertretern diskutierte (virtuelle) Alternativveranstaltung wird es nicht geben.
In der vergangenen Woche sammelten die AZ und DAZ einige Statements von Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden. Das Stimmungsbild ist nicht einheitlich. Während Westfalen-Lippens Kammerpräsidentin Gabriele Regine Overwiening die Entscheidung und Argumentationsweise zur DAT-Absage voll unterstützt, sieht Nordrheins Verbandschef Thomas Preis durchaus Bedarf für einen Austausch auf Bundesbühne – zumindest als einmalige, virtuelle Alternativveranstaltung. Gerade im Krisenjahr würde der Verzicht auf den DAT den Berufsstand weit zurückwerfen, so Preis.
AKNR setzt auf Präsenz
Zwischen den Meinungen von Overwiening und Preis könnte man Dr. Armin Hoffmann einordnen, der seit September 2019 Kammerpräsident in Nordrhein ist. Er äußerte gegenüber der DAZ diese Woche zwar Verständnis für die Entscheidung zur DAT-Absage, will aber die Kommunikation im Berufsstand und vor allem in Richtung Berlin langfristig verbessern. Das formulierte er schon damals bei seinem Amtsantritt. Dazu passt, dass die heutige Delegiertenversammlung in Nordrhein unter hohen Sicherheitsauflagen im Kölner Gürzenich als Präsenzveranstaltung stattfand. Dafür erhielt Hoffmann viel Zustimmung und Applaus aus der Vertreterversammlung.
Die Standesvertreter in Nordrhein tauschten sich am heutigen Mittwoch intensiv über die geplante Apothekenreform von Minister Spahn aus. „Schon wieder“ oder „immer noch“, müsste man angesichts der Tatsache konstatieren, dass die Reform schon beim DAT 2019 ausgiebig diskutiert wurde. Das Reformvorhaben ist im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verankert, das neben der Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich vorsieht. Aktuell wartet Spahn auf eine Rückmeldung von der EU-Kommission hinsichtlich einer Bewertung der europarechtlichen Machbarkeit seines Gesetzesvorhabens.
Dreiseitige Resolution: eindringlicher Appell an den Gesetzgeber
Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking stellte in einem ausführlichen Vortrag dar, weshalb sie das Rx-Boni-Verbot für untauglich hält, den Konflikt zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versendern zu lösen. Sie stellte zahlreiche Gerichtsverfahren vor, die die Kammer gegen EU-Versender aktuell führt.
Rx-Versandverbot oben auf der Prioritätenliste
Ihren Beschluss formulierte die Kammerversammlung Nordrhein letztendlich in eine dreiseitige Resolution, die den Gesetzgeber auffordert, „ein Gesetz zur wirkungsvollen Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und in Kraft zu setzen“. Doch im Gegensatz zum aktuell vorliegenden Entwurf setzen die Delegierten das Rx-Versandverbot wieder auf die Prioritätenliste nach oben. Die Resolution beinhaltet aktuell die folgende Formulierung:
Wenn der Schutz des Patienten vor falsch verstandenem Wettbewerb im Gesundheitssystem bedingt durch eine nicht vollständige Gleichpreisigkeit sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung nur durch ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel herzustellen ist, dann muss ein solches Versandverbot Eingang in das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke finden.“
Damit wird offensichtlich, dass die Kammerversammlung Nordrhein trotz DAT-Absage dieses Jahr die Gelegenheit ihrer heutigen Versammlung nicht verstreichen lassen wollte, ein deutliches Zeichen gegenüber Bundespolitik und ABDA zu setzen. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung im Hinblick darauf, dass der DAT 2019 noch zum Ergebnis hatte, man wolle die Reform von Spahn „konstruktiv-kritisch“ begleiten. Ein Beschluss, der mittlerweile auf ABDA-Ebene zu „vorbehaltlos und weiter mit aller Kraft“ umgedeutet wird. So jedenfalls formulierte es ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer virtuellen Pressekonferenz anlässlich des Tags der Apotheke Anfang Juni.
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