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Nachlese zum DAT 2019
Noch viele offene Fragen zur Digitalisierung
Mehr zu tun, als ABDA-Bericht erkennen lässt
Dies wurde beispielsweise am 17. Juni bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein deutlich. Dort warnte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, vor drohenden Problemen aufgrund der Regeln zur Übermittlung von E-Rezepten gemäß dem „Release 4.0.0“ der Gematik. Gegenüber der DAZ erläuterte Froese, dass nach dem aktuellen Entwurf der E-Rezeptdatensatz nicht mehr mit einem Ende-zu-Ende-Schlüsselpaar des Versicherten und des Arztes verschlüsselt werde, sondern nur noch „einfach“ durch Mechanismen innerhalb der „vertrauenswürdigen Anwendungsumgebung“ im Sinne der Gematik. Daraufhin warnte Froese vor drohenden Datenlecks.
Zu dem Antrag, einen diskriminierungsfreien Zugang zu E-Rezepten zu schaffen, berichtet die ABDA über die Web-App des DAV, die mit dem Ziel der staatlichen Beleihung kommuniziert werde. Die ABDA berichtet jedoch nicht, dass die Gematik nun den gesetzlichen Auftrag erhalten soll, eine solche App zu entwickeln. Doch dies wäre sogar als Erfolg zu werten, weil auch damit das inhaltliche Ziel eines diskriminierungsfreien Zugangs erreicht würde – vorausgesetzt, dass dies nicht durch technische Lücken durchkreuzt wird. Demnach ist bei den bis hier erwähnten Anträgen offenbar noch mehr zu tun, als der Bericht der ABDA vordergründig erkennen lässt.
Verhandlungen mit der GKV erledigt, aber auch erfolgreich?
Über „abgestimmte Vorgaben“ für das E-Rezept berichtet die ABDA, die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen des Rahmenvertrags mit dem GKV-Spitzenverband seien fristgerecht vereinbart und der neue Rahmenvertrag sei im Mai 2020 von beiden Vertragsparteien gezeichnet worden. Es gibt also eine vertragliche Einigung zu den Rahmenbedingungen für das E-Rezept mit der GKV. Doch die ABDA berichtet nichts über die Inhalte der Vereinbarung. Insbesondere bleibt offen, ob die im Antrag formulierten Zukunftsaussichten damit realistisch erscheinen. Dort ging es um die Idee, fehlerfreie Verordnungen sicherzustellen und damit Retaxationen bei E-Rezepten weitgehend auszuschließen. So bleibt offen, ob bei dem Antrag nur ein formaler oder auch ein inhaltlicher Erfolg erzielt wurde.
2 Kommentare
Verursacherprinzip!
von Thomas Eper am 23.06.2020 um 12:09 Uhr
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Wie ist es der ABDA eigentlich gelungen die "Anträge der letzten Jahre" unbemerkt "mit umziehen" zu lassen?
von Christian Timme am 22.06.2020 um 17:22 Uhr
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