Pragmatische Lösung für ungewöhnliche Situationen

Pop-Up-Apotheke bei Tönnies

Berlin - 22.06.2020, 15:59 Uhr

Die Gütersloher Apothekerinnen Susanne Gehring (l.) und Claudia Scherrer versorgten am vergangenen Wochenende SARS-CoV-2-Infizierte auf dem Tönnies-Werksgelände mit den nötigsten Arzneimitteln. (Foto: AKWL)

Die Gütersloher Apothekerinnen Susanne Gehring (l.) und Claudia Scherrer versorgten am vergangenen Wochenende SARS-CoV-2-Infizierte auf dem Tönnies-Werksgelände mit den nötigsten Arzneimitteln. (Foto: AKWL)


Eine so schnelle Versorgung kann nur die Apotheke vor Ort

Nach der „Hauruck-Aktion“ am vergangenen Wochenende ist Scherrer froh, diesen pragmatischen Weg gewählt und auch bei den zuständigen Behörden durchgesetzt zu haben: „Normalerweise widerspricht die Abgabe von Arzneimitteln außerhalb einer Apotheke ungefähr jeder gesetzlichen Grundlage. Aber gerade die Sprachbarriere und der Infektionsschutz der Bevölkerung im Kreis und darüber hinaus ließen keine andere Lösung zu.“

Auch am heutigen Montag ist die Apothekerin noch vor Ort im Behandlungszentrum. Ab dem morgigen Dienstag soll die Versorgung dezentral über einen Botendienst organisiert werden. Auch hier geht Pragmatismus vor strenger Gesetzestreue: „Dann werden die Rezepte aus der Praxis an eine Apotheke am Wohnort des Patienten gemailt, die Originale später nachgereicht.“ All das, so Scherrer, sei mit den Behörden zwar auf dem kurzen, aber immer noch auf dem Dienstweg abgesprochen. Die Apothekerin ist überzeugt: „Es geht nicht um Guerilla-Aktionen oder ums Geldverdienen, sondern um die schnelle Versorgung der Patienten. Und wer kann das besser und schneller als die Apotheke vor Ort? Der Versandhandel auf jeden Fall nicht!“ 

Rechtlich befinden sich die Apothekerinnen und Apotheker nicht im gänzlich luftleeren Raum. Die derzeit geltende SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung besagt in ihren Paragrafen 2, dass die zuständigen Behörden im Einzelfall von den Vorschriften des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung abweichen können. Das Bundesgesundheitsministerium wollte mit der Regelung den Apotheken Flexibilität einräumen und den Behörden vor Ort ermöglichen, Abweichungen von den strengen rechtlichen Vorgaben zu gestatten – schließlich könnten sie die Situation vor Ort am besten einschätzen.



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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