Antiepileptikum Kaliumbromid

Was steckt hinter dem Preisanstieg?

Traunstein - 25.06.2020, 06:59 Uhr

Desitin hat die Preise für das bei Epilepsie eingesetzte Kaliumbromid kräftig angezogen. (Bild: Desitin)

Desitin hat die Preise für das bei Epilepsie eingesetzte Kaliumbromid kräftig angezogen. (Bild: Desitin)


Retax-Gefahr für Apotheken?

In der Tat ist die Preisgestaltung von Kaliumbromid Desitin offenbar rechtlich nicht angreifbar. Zu diesem Ergebnis kommt auch der GKV-Spitzenverband, der gegenüber der AZ erklärt: „Unsere Fachleute haben sich den Fall näher angeschaut und insbesondere die Anwendbarkeit des Preismoratoriums geprüft. Bei dem Wirkstoff handelt es sich nicht um ein AMNOG-Arzneimittel, da weder Patentschutz noch Unterlagenschutz bestehen. Kaliumbromid Desitin 850 mg wurde auf Basis einer generischen Zulassung neu in den Markt eingeführt. Der pharmazeutische Unternehmer hat die in den bestehenden gesetzlichen Regelungen vorhandene Lücke genutzt, die ihm eine Möglichkeit zur exzessiven Bepreisung eröffnet. (…) Nach unserer Einschätzung handelt sich um eine gesetzliche Grauzone, die aber nach Prüfung in diesem speziell gelagerten Fall (zumindest rechtlich) nicht zu beanstanden wäre.“

Das sagt der Rahmenvertrag

Doch wie sieht es in den Apotheken aus? Wird Kaliumbromid Desitin verschrieben, ist der Sachverhalt klar – hier bezahlt die Kasse. Aber was ist, wenn das Vorgängerpräparat verordnet wurde? Auch hier dürfte es keine Probleme geben. Apothekerin Juliane Brüggen vom Retax-Spezialisten DAP Networks/DAP DeutschesApothekenPortal schreibt dazu, dass eine Retaxation „nach unserer Ansicht nicht zulässig (wäre), wenn die Abgabe des Nachfolgeartikels nach AV-Meldung des Vorgängerpräparats erfolgte“. Denn mit der 1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag vom 1. November 2019 wurde folgender Passus in § 2 Abs. 13 Rahmenvertrag aufgenommen: 

„Das nach den Bestimmungen dieses Rahmenvertrages abzugebende Arzneimittel bzw. das in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkt ist im Preis- und Produktverzeichnis gelistet und der Vertriebsstatus hat den Wert ‚außer Vertrieb‘ (AV). Ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel ist bei der Ermittlung der Abgaberangfolge nach den §§ 10 ff. nicht zu berücksichtigen. Ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Arzneimittel darf jedoch abgegeben werden, wenn es die Voraussetzungen dieses Vertrages erfüllt.“ 

Dies heiße, so Brüggen: „Wenn der Vorgängerartikel verordnet, aber AV gemeldet ist, dürfte das teurere Präparat abgegeben werden, da AV-Präparate bei der Abgaberangfolge nicht mehr berücksichtigt werden.“ Es stehe „natürlich (wie immer) auf einem anderen Blatt“, wie die gesetzliche Krankenkassen dies sehen, zusätzlich seien auch die regionalen Arzneilieferverträge zu beachten, die abweichende Regelungen enthalten könnten.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Wie kommt es zu der Verteuerung des Antiepileptikums?

Preisexplosion bei Kaliumbromid

Preis von Antiepileptikum steigt um Faktor 18

Teure Chemie

Epidyolex bei kindlicher Epilepsie

EU lässt CBD-Arzneimittel zu

4 Kommentare

Kaliumbromid Preisgestaltung

von Dr. Ildiko Szasz am 25.06.2020 um 20:04 Uhr

Sollte nicht verstärkt auf die preisgünstige Rezeptur von Kaliumbromidkapseln hingewiesen werden? Ärzte sind immer wieder erstaunt, dass dies in jeder öffentlichen Apotheke möglich ist und sich obendrein individuelle Dosierungen umsetzen lassen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kaliumbromid

von Sven Larisch am 25.06.2020 um 9:28 Uhr

Für den genannten Samstagsfall greift ja im Moment auch die Covid19 Verordnung (akute Versorgung). Wenn das Rezept nicht schon eine oder 2 Wochen alt ist.
Ich denke Eltern mit einem Kind dieser Erkrankung halten sich das Präparat vorrätig.
Die Frage für mich lautet eher: Ist der Weltmarktpreis für Kaliumbromid gestiegen?
Werden Ärzte Verordnungen über eine Kapselherstellung machen?
Das die Krankenkassen versuchen eine Retax zu machen kennen wir doch alle. Also Sonder-PZN plus handschriftlich ergänzen. Und auch bei einer unbegründeten Retax von 0,50 € Einspruch erheben. Wenn ich fehler mache muss ich das akzeptieren, wenn die KK und Beauftragte der KK Fehler machen muss man sich auch wehren und nicht nur jammern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schamlos

von Holger am 25.06.2020 um 8:25 Uhr

Der ehrbare Kaufmann früherer Tage hätte sich geschämt! Aber da der Shareholder Value heute wichtiger ist als die Kaufmannsehre ...

Und gleichzeitig wundern wir uns über Rassismus, Gewaltexzesse und so weiter? Das ist doch alles Ausfluss der Tatsache, dass die Werte, die unsere Gesellschaft bisher zusammengehalten haben, an Bedeutung verlieren. Zuvorderst ist das die Achtung vor dem anderen Menschen: - dass ich ihn nicht ob irgendwelcher Merkmale diskriminiere,
- dass ich seine körperliche Integrität nicht angreife,
- dass ich ihn nicht schamlos ausraube oder ausplündere.

Wird alles nicht mehr für sooooo wichtig gehalten. Da kann man schon Angst vor der Zukunft kriegen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Schamlos

von Heiko Barz am 25.06.2020 um 10:58 Uhr

Ich glaube, über Scham und Anstand brauchen wir uns im Bereich der Gesundheitsversorgung in Deutschen Landen nicht mehr zu unterhalten.
Unsere allgemeinen beruflichen und sozialen Wertvorstellungen werden schon seit langem auf dem Altar der niedrigen europäischen Gleichmacherei geopfert.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.