In Bayern wurde heute lange und intensiv darüber diskutiert, wie man eine entsprechende Resolution an den Bundesgesetzgeber am besten formuliert. Markant: Die Tischvorlage für die Delegierten enthielt einen ersten Entwurf mit nur einer halben Seite Text. Zu Erinnerung: In Nordrhein formulierten die Standesvertreter ihre Bedenken und Forderungen vergangene Woche auf drei Seiten. Doch im Süden der Republik führten bereits die vorgegebenen vier Sätze zum regen Austausch in der Kammerversammlung. Wirkt der Appell zu selbstbewusst oder zu lasch? Warum benennt man nicht konkret das Rx-Versandverbot als Alternative? Was bedeutet Arzneimittelversandhandel nach „europarechtlich gebotenem Maß“?
Die Delegierten waren sich einig, man solle das Gesetzgebungsverfahren weiterhin „konstruktiv-kritisch“ begleiten, so wie es der Deutsche Apothekertag 2019 beschlossen hatte. Das bedeute, den eigenen Standpunkt klar zu kommunizieren, ohne auf Formulierungen zurückzugreifen, die den Leser abstoßen könnten. Dazu gehöre beispielsweise, ein Rx-VersandVERBOT zu fordern, mahnte BAV-Chef Hubmann. Auch juristisch gesehen wäre es geschickt, so Kammerjustiziar Klaus Laskowski, der Politik und den Juristen in den Ministerien viele Möglichkeiten offen zu halten.
Wie geht Geleichpreisigkeit für alle?
Erst wenn das VOASG so bald wie möglich in das parlamentarische Verfahren eingebracht werde, könnte auf die Regelungen von Apothekerseite nochmal Einfluss genommen werden. So zielen die bayerischen Delegierten darauf ab, dass mit dem Gesetz eine entsprechende Regelung in Kraft treten muss, die eine Rx-Gleichpreisigkeit für GKV, PKV und Selbstzahler garantiert. Wie das gelingen soll? Beispielsweise mit der Rückführung des Arzneimittelversandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß, also ein Rx-Versandverbot. Doch Jurist Laskowski schließt auch weitere Möglichkeiten nicht aus. So könnten die Privatversicherten über ein geplantes Omnibus-Gesetz in die Preisbindung inkludiert werden. Außerdem sollte erwirkt werden, dass es nicht zur Streichung von § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG kommt, in dem die Rx-Preisbindung für die EU-Versender vorgegeben ist.
Einstimmig wurde schließlich die Resolution verabschiedet. Kammerpräsident Thomas Benkert hatte diese einleitend als „klares Votum nach Berlin“ benannt und der Appell sei – typisch bayerisch – „kurz, knapp und deutlich“.
2 Kommentare
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von Anita Peter am 26.06.2020 um 13:23 Uhr
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AW: .Wieviele ?
von Mathias Mallach am 26.06.2020 um 13:37 Uhr
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