Nachlese zum DAT 2019

Viele offene Fragen zu den Anträgen vom DAT in Düsseldorf

Süsel - 26.06.2020, 07:00 Uhr

Der DAT 2019 in Düsseldorf: Was wurde aus den dort beschlossenen Anträgen? (c / Foto: A. Schelbert)

Der DAT 2019 in Düsseldorf: Was wurde aus den dort beschlossenen Anträgen? (c / Foto: A. Schelbert)


Was wurde aus den Anträgen vom Deutschen Apothekertag (DAT) 2019? Wie in jedem Juni erstellte die ABDA wieder einen Bericht über die Bearbeitung der Anträge vom DAT des Vorjahres. Doch der Bericht lässt auch in diesem Jahr wieder viele Fragen offen, wie die Beispiele einiger Anträge zeigen.

Zu vielen Anträgen verweist die ABDA auf die Gesetzgebung seit dem DAT 2019. Dabei wurden einige Anliegen der Apotheker aufgegriffen. Soweit die Gesetze noch nicht verabschiedet sind, bleibt die Bewertung des Erfolgs abzuwarten. Zudem ist natürlich offen, inwieweit Erfolge der ABDA zuzuschreiben sind und welche Einsichten die Politiker unabhängig von der berufspolitischen Arbeit der Apotheker gewonnen haben. Welche Ergebnisse die ABDA bei den Anträgen zur Digitalisierung sieht, wurde bereits dargestellt. 

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Hier folgen einige weitere ausgewählte Antworten, die besonders zeigen sollen, wie viel im Bericht der ABDA offen bleibt.

Honorierte Dienstleistungen als Geheimnis

Bei vielen Antworten fällt auf, wie sich die ABDA auf Formalien beschränkt und wie wenig sie inhaltlich berichtet. Dies gilt beispielsweise für die Vorbereitung auf honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Dazu sei am 22. Oktober 2019 eine Steuerungsgruppe eingesetzt worden. Sie solle die Verbandsaufgaben bei der Vorbereitung der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband koordinieren, heißt es im Bericht der ABDA. Dazu seien sieben Arbeitspakete festgelegt worden. Die Steuerungsgruppe habe Vorschläge für einen Dienstleistungskatalog erstellt, die in den Gremien im ersten Quartal 2020 vorgestellt worden seien. Außerdem solle die Steuerungsgruppe Vorschläge für die Honorierung und die Abrechnung erarbeiten. Doch lässt die ABDA weiterhin offen, um welche Dienstleistungen es geht. Verraten wird nur, dass zunächst allgemeine und später hochspezialisierte Dienstleistungen behandelt werden sollen.

Wenig Neues zur Nachwuchsförderung

Von anderen Projekten werden dagegen schon die kleinsten Schritte erwähnt. So berichtet die ABDA zum Adhoc-Antrag für die Nachwuchsförderung, dass die Geschäftsführung nun die personellen und finanziellen Ressourcen ermitteln soll, die für eine Umfrage unter jungen Apothekern nötig wären.

Noch keine Perspektive bei ausstehenden Herstellerrabatten

Mehr geschah offenbar bei der Forderung, die Apotheken nicht mehr für den Ausfall der Herstellerrabatte haften zu lassen. Dazu habe der DAV-Vorsitzende an den Bundesgesundheitsminister geschrieben. Außerdem habe sich der DAV an den Verband der Apothekenrechenzentren gewandt, der dazu eine unverbindliche Handlungsanweisung an die Mitgliedsunternehmen abgegeben habe. Diesen stehe es demnach frei, die Apotheken „bereits im Vorfeld darüber zu informieren, dass der konkrete Hersteller trotz Fälligkeit und Mahnung die Rechnung nicht ausgeglichen hat“. Doch geht die ABDA nicht darauf ein, welche Handlungsmöglichkeiten Apotheken dann angesichts ihres Kontrahierungszwanges haben. Ob die ABDA nun von sich aus weitere Schritte unternehmen wird, bleibt ebenfalls offen.

BAK will Ausnahmen von der Barrierefreiheit nicht weiter verfolgen

Besonders interessant sind die Antworten der ABDA zu den Anträgen, die der DAT in einen Ausschuss verwiesen hatte. Denn von der Arbeit im Ausschuss hängt ab, wie überhaupt mit dem Anliegen verfahren werden soll. Dies betrifft beispielsweise den Antrag, eine Bestandschutzregelung zur Barrierefreiheit einzuführen, die auch für den Rechtsnachfolger bei einer Apothekenübernahme gilt. Dazu habe der geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) festgestellt, dass mit einer solchen Regelung Abwägungsspielräume für die Behörden verschlossen werden könnten, die „gegenwärtig in der weit überwiegenden Mehrzahl der Kammerbezirke“ zu sachgerechten Ergebnissen führen würden. Darum empfehle der BAK-Vorstand der ABDA-Mitgliederversammlung, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

Schon diese wenigen Beispiele zeigen, wie unterschiedlich das Schicksal der Anträge sein kann. Wie die ABDA mit den übrigen Anträgen vom DAT 2019 umgegangen ist, erfahren Sie in der nächsten Woche in der DAZ.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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