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Nachlese zum DAT 2019
Viele offene Fragen zu den Anträgen vom DAT in Düsseldorf
Noch keine Perspektive bei ausstehenden Herstellerrabatten
Mehr geschah offenbar bei der Forderung, die Apotheken nicht mehr für den Ausfall der Herstellerrabatte haften zu lassen. Dazu habe der DAV-Vorsitzende an den Bundesgesundheitsminister geschrieben. Außerdem habe sich der DAV an den Verband der Apothekenrechenzentren gewandt, der dazu eine unverbindliche Handlungsanweisung an die Mitgliedsunternehmen abgegeben habe. Diesen stehe es demnach frei, die Apotheken „bereits im Vorfeld darüber zu informieren, dass der konkrete Hersteller trotz Fälligkeit und Mahnung die Rechnung nicht ausgeglichen hat“. Doch geht die ABDA nicht darauf ein, welche Handlungsmöglichkeiten Apotheken dann angesichts ihres Kontrahierungszwanges haben. Ob die ABDA nun von sich aus weitere Schritte unternehmen wird, bleibt ebenfalls offen.
BAK will Ausnahmen von der Barrierefreiheit nicht weiter verfolgen
Besonders interessant sind die Antworten der ABDA zu den Anträgen, die der DAT in einen Ausschuss verwiesen hatte. Denn von der Arbeit im Ausschuss hängt ab, wie überhaupt mit dem Anliegen verfahren werden soll. Dies betrifft beispielsweise den Antrag, eine Bestandschutzregelung zur Barrierefreiheit einzuführen, die auch für den Rechtsnachfolger bei einer Apothekenübernahme gilt. Dazu habe der geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) festgestellt, dass mit einer solchen Regelung Abwägungsspielräume für die Behörden verschlossen werden könnten, die „gegenwärtig in der weit überwiegenden Mehrzahl der Kammerbezirke“ zu sachgerechten Ergebnissen führen würden. Darum empfehle der BAK-Vorstand der ABDA-Mitgliederversammlung, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
Schon diese wenigen Beispiele zeigen, wie unterschiedlich das Schicksal der Anträge sein kann. Wie die ABDA mit den übrigen Anträgen vom DAT 2019 umgegangen ist, erfahren Sie in der nächsten Woche in der DAZ.
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