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Teleclinic/ Zur Rose
Schmidt fordert konsequentes Handeln von der Politik
SPD und Grüne wollen Zur Rose im Auge behalten
Genau diese Entwicklung sieht er auch im Fall Zur Rose/Teleclinic – wo „ein Arzneimittelversender einen Telemedizin-Anbieter kauft und ärztliche und pharmazeutische Betreuung dadurch ökonomisch in eine Hand geraten“. Die Konsequenz sei stets dieselbe: „Auf mittlere Sicht werden persönliche Verantwortung und fachliche Entscheidungsfreiheit des Heilberuflers kompromittiert und die Wahlfreiheit des Patienten eingeschränkt. Damit werden Grundprinzipien des Gesundheitswesens einfach einer verlängerten Wertschöpfungskette profitorientierter Player untergeordnet.“ Schmidt ist überzeugt: Die Versorgung wird darunter leiden. Er sieht daher auch die Politik gefordert, genau hinzusehen und konsequent gegenzusteuern. „Sonst setzen sich spätestens mit Einführung des E-Rezepts vollends Wild-West-Manieren im Gesundheitswesen durch.“
Der SPD-Gesundheitsexperte Professor Edgar Franke will das Geschäftsgebaren von Zur Rose im Auge behalten. „Ich kann verstehen, dass viele Apotheker besorgt auf die Übernahme der Teleclinic durch die Zur Rose Group blicken“, schrieb er auf Anfrage von DAZ.online. „Es ist wichtig, dass die Trennung von Arzt und Apotheke erhalten bleibt. Dazu gehört für mich eine freie Apothekenwahl. Deshalb haben wir ein Zuweisungsverbot von Rezepten ins Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) aufgenommen. Mit diesem rechtlichen Rahmen schützen wir die Apotheken zuverlässig. Wir als Politik werden genau hinsehen, wie Zur Rose als Mutterkonzern von DocMorris das Makelverbot des PDSG umsetzt."
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Sollte Zur Rose das Zuweisungsverbot missachten, erwägt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink (Grüne) rechtliche Konsequenzen. „Zuerst einmal sind die Regelungen im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sehr klar und definieren damit sowohl das Makelverbot als auch das Zuweisungsverbot und die Vorteilsnahme“, teilte sie DAZ.online mit. „Man wird jedoch scharf beobachten müssen, ob durch die Übernahme Konzernstrategien entstehen, diese Vorgaben auszuhebeln. Im Zweifelsfall müsste es auch juristisch geprüft werden, ob eine Interessenskollision vorliegt. Dann müsste der Gesetzgeber handeln. Es gibt ja wichtige Gründe, warum wir gesetzgeberisch Verordnung und Dispensierrecht trennen.“
4 Kommentare
Politikermeinung im Wandel der Zeit
von Heiko Barz am 25.07.2020 um 13:36 Uhr
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Konsequentes Handeln der Politik
von Dr.Diefenbach am 24.07.2020 um 11:43 Uhr
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AW: Konsequentes Handeln der Politik . . . Zur Erinnerung! 2014: Diefenbach und Hansmann: „Ende der Debatte“
von Uwe Hansmann am 26.07.2020 um 9:33 Uhr
Rechtliche Konsequenzen?
von Dr. Jess am 24.07.2020 um 10:45 Uhr
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