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Landgericht Köln
Apothekerin wegen verunreinigter Glucose-Mischung angeklagt
Sogar versuchter Mord durch Unterlassen?
Im zweiten Fall der Anklage bewertet die Staatsanwaltschaft das weitere Verhalten der angeschuldigten Apothekerin am 19. September 2020 sogar als versuchten Mord durch Unterlassen – und zwar an der Mutter und ihrem Baby. Die Behörde geht davon aus, dass die Apothekerin nach Hinweisen aus der gynäkologischen Praxis und dem behandelnden Krankenhaus auf die Vorfälle vom 17. und
19. September sowie nach einer Kontrolle der eigenen Bestände und einer Besprechung mit ihren Mitarbeitern spätestens um die Mittagszeit hätte wissen müssen, dass eine Lidocainvergiftung als Ursache für den schlechten Gesundheitszustand in Betracht kommt.
Gleichwohl, so die Staatsanwaltschaft, habe sie pflichtwidrig eine entsprechende Mitteilung an das behandelnde Krankenhaus unterlassen. Dies habe verhindert, dass die später Verstorbenen vergiftungsspezifisch behandelt werden konnten, was nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Rettungschancen erhöht hätte. Die Angeschuldigte habe „billigend in Kauf genommen“, dass die Verstorbenen auch aufgrund ihrer unterlassenen Mitteilung (früher) versterben könnten – das reicht für eine vorsätzliche Tat.
Warum zwei Anklagen?
Davon, dass eine solche Mitteilung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zur Rettung der Verstorbenen geführt hätte, geht allerdings auch die Staatsanwaltschaft nicht aus. Weil dieser Umstand nicht feststeht, hat sie Anklage wegen „versuchten Mordes“ erhoben, obwohl die beiden Verstorbenen tatsächlich nicht überlebt haben. Als sogenanntes Mordmerkmal, das eine Tötung zum „Mord“ macht, sieht die Staatsanwaltschaft eine „Verdeckungsabsicht“ gegeben. Sie habe so gehandelt, um die im Raum stehenden Fahrlässigkeitsdelikte zu verdecken. Dies haben die Verteidiger der Apothekerin im Ermittlungsverfahren allerdings dezidiert bestritten, wie das Gericht mitteilt.
Es scheint auf den ersten Blick widersprüchlich, dass die Staatsanwaltschaft gleichzeitig auch Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhebt – zumal das versuchte Tötungsdelikt schwerer wiegt. Sie hält dies allerdings aus Klarstellungsgründen für erforderlich, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Es müsse sich auch aus der rechtlichen Würdigung ergeben, dass tatsächlich Menschen zu Tode gekommen sind.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Die Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westfalen hat die Verteidigung der Apothekerin übernommen. In einer Stellungnahme zur Anklageerhebung wirft Anwalt Dr. Morton Douglas der Staatsanwaltschaft vor, ihre Anklage entbehre jeglicher Grundlage. „Die Vorwürfe sind falsch und werden entschieden zurückgewiesen“. Die Staatsanwaltschaft habe weder ermitteln können, wie die Glucose verunreinigt werden konnte, noch wer dafür verantwortlich ist. Vor allem kann Douglas den Vorwurf des versuchten Mordes zur Verdeckung der angeblichen Fahrlässigkeitstat nicht nachvollziehen. Die Apothekerin habe unmittelbar, nachdem sie am
19. September 2019 vom Zusammenbruch des Opfers erfuhr, das Glucose-Gefäß an die Klinik ausgehändigt. Hätte sie es nicht eher beseitigen müssen, wenn sie etwas hätte verheimlichen wollen? Auch die Unterstellung, die Apothekerin habe den Tod der Schwangeren billigend in Kauf genommen, sei „vollkommen abwegig“, so der Anwalt. Er ist überzeugt, dass sich die Unschuld der Apothekerin im weiteren Verfahren erweisen wird.
Bis das Gericht entschieden hat, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, kann nun noch einige Zeit vergehen.
1 Kommentar
Apotheker oder PTA
von Christian L am 08.09.2020 um 16:15 Uhr
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