Telematikinfrastruktur

FAQ zum Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Stuttgart - 10.09.2020, 09:15 Uhr

Mit dem eHBA können sich Apotheker persönlich in der Telematikinfrastruktur authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie EMails signieren und ver- und entschlüsseln. (x / Screenshot: ehealth.d-trust.net/antragsportal/)

Mit dem eHBA können sich Apotheker persönlich in der Telematikinfrastruktur authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie EMails signieren und ver- und entschlüsseln. (x / Screenshot: ehealth.d-trust.net/antragsportal/)


eHBA für PTA?

Welche Regeln gelten für PTA, die auch am HV beraten?

Ein elektronischer Heilberufsausweis wird derzeit ausschließlich für Apotheker ausgestellt. Die eHBAs für PTA werden zu einem späteren Zeitpunkt beantragbar sein.

Ich habe mehrfach die PIN falsch eingegeben, was ist zu tun?

Zum Schutz vor Missbrauch ist die Zahl aufeinanderfolgender PIN-Falscheingaben bei Ihrem elektronischen Heilberufsausweis auf maximal drei begrenzt. Danach ist der eHBA zu Ihrer eigenen Sicherheit (Verhinderung von Missbrauch) gesperrt. Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie durch Eingabe Ihrer Karten-PUK die Karte wieder entsperren. Wenn Sie die Signatur-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Eine Fehleingabe der PUK führt zu Sperrung und damit zur Neubeantragung des eHBA, die natürlich mit Kosten verbunden ist.

Wann benötige ich eine Folgekarte für den elektronischen Heilberufsausweis?

Die Zertifikate auf Ihrem elektronischen Heilberufsausweis haben aufgrund von Sicherheitsvorschriften des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Um Ihre Anwendungen des elektronischen Heilberufsausweis über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich einen neuen elektronischen Heilberufsausweis vor Ende dieser Laufzeit beantragen. D-TRUST, eine Tochter der Bundesdruckerei und Hersteller des elektronischen Heilberufsausweises, informiert Sie rechtzeitig (ca. drei Monate vor Auslaufen Ihres eHBA) per Mail und schickt Ihnen einen Link zum vereinfachten Antragsprozess für Ihre Folgekarte zu. Es ist zudem davon auszugehen, dass einzelne Kammern ebenfalls ihre Mitglieder kontaktieren und informieren.



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