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Junge Liberale NRW
Keine Alternativmedizin von approbierten Heilberuflern
„Wissenschaftlich eindeutig, dass keine positive Wirkung vorliegt“
Generell sollen nach den Vorstellungen der Jungen Liberalen „Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt“, von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. „Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden“, heißt es weiter. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen Tim Schütz erläutert dazu: „Wenn ich sehe, welche durchaus sinnvollen Maßnahmen zum Teil nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist es schon fast zynisch, wenn die Allgemeinheit Behandlungen finanziert, die nicht wirksam sind.“
Zudem soll die staatliche Zulassung für den Beruf des Heilpraktikers als Heilberuf abgeschafft und die Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker aufgehoben werden.
Hinweis auf Unwirksamkeit auf der Packung oder im Beipackzettel
Für die Apotheker von Bedeutung dürfte insbesondere der letzte Punkt des Beschlusses sein. Darin gefordert wird eine „Informationspflicht über die Unwirksamkeit nicht evident wirksamer Behandlungen für jeden, der diese anbietet oder verkauft“. Auf Nachfrage von DAZ.online, wie das konkret bei homöopathischen Arzneimitteln aussehen könnte, erklärt Tim Schütz, dass auf dem Beipackzettel oder der Verpackung auf eine fehlende Wirksamkeit hingewiesen werden müsse. Als Begründung erläutert Schütz: „Nur mit maximaler Transparenz kann der Mythos einer sinnvollen Alternative zur modernen Medizin entzaubert werden.“
Ganz verbieten wollen allerdings die Jungen Liberalen alternative Heilverfahren nicht. „Jeder Mensch soll auch weiterhin die Möglichkeit haben, homöopathische Mittel oder anthroposophische Verfahren in Anspruch zu nehmen. Jedoch muss von staatlicher Seite deutlich gemacht werden, dass wissenschaftlich eindeutig klar ist, dass keine positive Wirkung vorliegt“, so Schütz gegenüber DAZ.online. Dabei bleibt allerdings unklar, wer denn noch entsprechende Behandlungen anbieten kann, wenn dies approbierten Heilberuflern untersagt und der Heilpraktikerberuf abgeschafft wird.
Wie geht es nun weiter?
Doch wie geht es nun weiter mit dem Beschluss der Jungen Liberalen? Beim bevorstehenden Bundesparteitag am kommenden Samstag in Berlin wird jedenfalls kein entsprechender Antrag eingebracht. Aufgrund der Corona-Pandemie werde nur ein kleiner Parteitag abgehalten, so Schütz, deshalb wolle man das Thema erst einmal auf anderem Wege in die Öffentlichkeit bringen. Unterstützung dürften die Jungen Liberalen bei der Bundestagsfraktion der FDP finden, wo man zumindest die Erstattung von Homöopathika durch die GKV kritisch sieht. So äußerte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, im vergangenen Jahr gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Jeder, der Homöopathie befürwortet, soll sie auch weiter erwerben können. Aber auf Selbstzahlerbasis.“ Anders sieht es aus bei der Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Dort legte die FDP-Bundestagsfraktion im Frühjahr 2019 ein Positionspapier vor, nach dem der Heilpraktikerberuf – im Gegensatz zu früheren Forderungen der Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Fraktion – nicht abgeschafft werden soll. „Wir nehmen wahr, dass sich Menschen von Heilpraktikern gut beraten und betreut fühlen. Wir respektieren das Empfinden der Menschen, Heilung zu finden“, so Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
8 Kommentare
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von Dr. med. Fred-Holger Ludwig am 17.09.2020 um 17:06 Uhr
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von Martha M. am 15.09.2020 um 9:57 Uhr
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