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AvP-Insolvenz
Verband und Kammer Nordrhein bemühen sich im Fall AvP
Mittlerweile reagieren auch die Berufsorganisationen auf die Insolvenz von AvP. Die Apothekerkammer und der Apothekerverband Nordrhein bekräftigten ihr Engagement für die betroffenen Apotheker. Der Verband will mit dem Insolvenzverwalter sprechen und deutet die Möglichkeit staatlicher Bürgschaften an. Die Kammer bringt einen Schutzschirm ins Gespräch. Inhaltliche Neuigkeiten zur Sache bieten die Mitteilungen der beiden Organisationen jedoch nicht.
Da das Apothekenrechenzentrum AvP seinen Hauptsitz in Düsseldorf hat, liegt die Vermutung nahe, dass in dieser Region besonders viele Apotheken über AvP abgerechnet haben. Daher reagieren nun die Apothekerkammer und der Apothekerverband Nordrhein auf die Ereignisse um AvP.
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Der Verband erklärt in einer Mitgliederinformation, die betroffenen Mitglieder würden in zahlreichen Einzelgesprächen beraten. Gleichzeitig spreche der Verband mit Lieferanten, Banken und Rechtsexperten, „um an sofort wirksamen Hilfsmaßnahmen zu arbeiten“. Diese werden jedoch nicht näher benannt. „An vorderster Stelle“ stehe der Kontakt zum Insolvenzverwalter von AvP, der „unmittelbar stattfinden“ werde. Dazu erklärt der Verband:
Im Interesse unserer Mitglieder sehen wir es dabei als zwingend erforderlich an, dass ein geordneter Prozess angestoßen wird. Insbesondere die rechtlichen Besonderheiten für die Apotheken, als unverzichtbare Institutionen in unserem Gesundheitssystem, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.“
Gleichzeitig müsse Licht in die „ausgesprochen unklare Situation“ gebracht werden. Ziel des Verbandes sei, die berechtigten Interessen der unverschuldet in diese Situation geratenen Apotheken konsequent einzufordern und notwendige rechtliche Lösungen zu eruieren. Der Verband sondiere auch die Möglichkeiten für staatliche Bürgschaften.
Auch die Kammer führt „intensive Gespräche“
In einer Pressemitteilung der Apothekerkammer Nordrhein heißt es: „Die Turbulenzen bei dem Düsseldorfer Unternehmen beobachten wir mit einiger Sorge“. Dass viele Apotheker auf die Auszahlung von Rezeptumsätzen warten würden, sei inakzeptabel und erschüttere das Vertrauen in die ansonsten zuverlässige Kooperation zwischen Heilberuflern und Abrechnungsstellen. Selbstverständlich werde die Apothekerkammer Nordrhein betroffene Apotheker im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Hierzu würden bereits intern intensive Gespräche geführt.
Kammern nicht zuständig für Einzelfälle – aber für die Politik
Doch die Kammer macht die Grenzen ihrer Möglichkeiten deutlich und gibt zu bedenken, dass es sich um individuelle Verträge handelt. Die Kammer freue sich, dass die Apobank Überbrückungskredite in Aussicht gestellt habe und werde über weitere Entwicklungen informieren. Sie sei zuversichtlich, dass Landes- und Bundespolitik die Apotheker „vor allem wegen der Ausmaße dieser Krisensituation“ nicht im Stich lasse.
Schutzschirm ins Gespräch gebracht
Die Kammer deutet die Möglichkeit eines Schutzschirmes an, der inhaltlich vermutlich auf staatliche Bürgschaften hinausliefe, wie sie der Verband in seiner Mitteilung erwähnt. In der Pressemitteilung der Kammer heißt es dazu etwas nebulös: „Betroffene Apotheken benötigen bei Bedarf einen Schutzschirm, Gespräche hierzu werden nach interner Koordination sicher zeitnah geführt werden müssen, um den Apotheken zu helfen.“ Denn – so die Kammer – die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln dürfe durch die Insolvenz von AvP auf keinen Fall gefährdet werden. Keine Apotheke dürfe in ihrem Bestand gefährdet werden. Daraufhin fasst die Kammer ihre Arbeit in dieser Angelegenheit so zusammen:
Obwohl wir im Einzelfall nicht tätig werden können, werden auf politischer Ebene bereits intensiv Gespräche geführt und auch die zuständigen Stellen, wie etwa die BaFin, werden von uns – bei Bedarf – vollumfänglich bei ihrer Arbeit unterstützt.“
1 Kommentar
Sleeping newspaper
von Dr. Radman am 21.09.2020 um 19:17 Uhr
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