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AvP-Insolvenz
Verband und Kammer Nordrhein bemühen sich im Fall AvP
Kammern nicht zuständig für Einzelfälle – aber für die Politik
Doch die Kammer macht die Grenzen ihrer Möglichkeiten deutlich und gibt zu bedenken, dass es sich um individuelle Verträge handelt. Die Kammer freue sich, dass die Apobank Überbrückungskredite in Aussicht gestellt habe und werde über weitere Entwicklungen informieren. Sie sei zuversichtlich, dass Landes- und Bundespolitik die Apotheker „vor allem wegen der Ausmaße dieser Krisensituation“ nicht im Stich lasse.
Schutzschirm ins Gespräch gebracht
Die Kammer deutet die Möglichkeit eines Schutzschirmes an, der inhaltlich vermutlich auf staatliche Bürgschaften hinausliefe, wie sie der Verband in seiner Mitteilung erwähnt. In der Pressemitteilung der Kammer heißt es dazu etwas nebulös: „Betroffene Apotheken benötigen bei Bedarf einen Schutzschirm, Gespräche hierzu werden nach interner Koordination sicher zeitnah geführt werden müssen, um den Apotheken zu helfen.“ Denn – so die Kammer – die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln dürfe durch die Insolvenz von AvP auf keinen Fall gefährdet werden. Keine Apotheke dürfe in ihrem Bestand gefährdet werden. Daraufhin fasst die Kammer ihre Arbeit in dieser Angelegenheit so zusammen:
Obwohl wir im Einzelfall nicht tätig werden können, werden auf politischer Ebene bereits intensiv Gespräche geführt und auch die zuständigen Stellen, wie etwa die BaFin, werden von uns – bei Bedarf – vollumfänglich bei ihrer Arbeit unterstützt.“
1 Kommentar
Sleeping newspaper
von Dr. Radman am 21.09.2020 um 19:17 Uhr
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