Duogynon

BMG leitet Untersuchung ein

Marseille - 22.09.2020, 17:50 Uhr

Bei Duogynon handelt es sich um ein hormonelles Kombinationspräparat, das vom Berliner Pharmaunternehmen Schering ab 1950 auf den westdeutschen Markt gebracht wurde. (c / Foto: imago images / Steinach)

Bei Duogynon handelt es sich um ein hormonelles Kombinationspräparat, das vom Berliner Pharmaunternehmen Schering ab 1950 auf den westdeutschen Markt gebracht wurde. (c / Foto: imago images / Steinach)


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Untersuchung im Fall Duogynon angekündigt. Das Hormonpräparat, das bis 1978 als Schwangerschaftstest eingesetzt wurde, steht im Verdacht, schwere Missbildungen bei Kindern verursacht zu haben. Entschädigungsleistungen für die Betroffenen stehen derzeit jedoch nicht zur Debatte.

Duogynon® war ein Hormonpräparat, das in Deutschland von 1950 bis 1981 für Schwangerschaftstests und zur Behandlung bei ausbleibenden Menstruationsblutungen eingesetzt wurde. Es steht im Verdacht, schwere Missbildungen bei Kindern ausgelöst zu haben. Duogynon®-Injektionen und -Dragees enthielten eine Estrogen-Gestagen-Kombination. Traten bei Frauen nach einer Injektion oder der Einnahme keine Blutungen auf, galten sie als schwanger. Die Dragees, die auch in England unter dem Name Primodos® vertrieben wurden, hatten 10 mg des Gestagens Norethisteronacetat enthalten: 10 bis 20 Mal mehr als gängige Kontrazeptiva.

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Der Fall Duogynon

Bemühungen um mehr Aufklärung hatte das BMG in den vergangenen Jahren mehrfach abgelehnt. Jetzt will das Ministerium offenbar doch aktiv werden und kündigt eine Untersuchung im Fall Duogynon an. Den Ausschlag könnten neue Entwicklungen in Großbritannien gegeben haben. Im Juli erschien dort der Bericht eines unabhängigen Prüfungskomitees, das beauftragt worden war, den Fall Duogynon zu untersuchen. Es kam zu dem Schluss, dass die britischen Behörden ihrer Verantwortung beim Schutz der Bevölkerung nicht nachgekommen waren.

Der Hormontest, heißt es in dem Bericht, hätte bereits 1967 vom Markt genommen werden müssen. Schon damals war im Fachjournal „Nature“ eine Studie erschienen, wonach Mütter von Kindern mit Missbildungen überdurchschnittlich oft hormonelle Schwangerschaftstests durchgeführt hatten. Das Untersuchungskomitee gab in seinem Bericht Empfehlungen für die britische Regierung. Es riet zu einer Entschuldigung bei allen Betroffenen, zur Einrichtung von Entschädigungsfonds und einer stärkeren Ausrichtung der Arzneimittelaufsichtsbehörde auf die Patienteninteressen.

Nach Erscheinen des Berichts entschuldigte sich der britische Gesundheitsminister Matt Hancock tatsächlich umgehend bei den Betroffenen. Und die ehemalige Premierministerin Theresa May forderte die britische Regierung auf, über Ausgleichszahlungen nachzudenken. Die deutschen Behörden waren dadurch unter Zugzwang geraten, denn sie hatten noch deutlich zögerlicher als die britischen reagiert. So waren in Großbritannien Primodos®-Dragees ab 1970 nicht mehr für Schwangerschaftstest indiziert und wurden 1978 vom Markt genommen. In Deutschland waren Duogynon-Injektionen noch bis 1978 für Schwangerschaftstests zugelassen. Dann wurde das Präparat umbenannt und weiterhin bei ausbleibenden Menstruationsblutungen verschrieben, erst 1981 wurde es aus dem Handel gezogen.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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