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Nach Corona-Zwangspause
Bühler will bei Bundestagsabgeordneten weiter für das Rx-Versandverbot trommeln
Rund ein Jahr ist es her, dass der Pharmaziestudent Benedikt Bühler das Ergebnis seiner Rekord-Petition verkündete: 402.080 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben für das Rx-Versandverbot. Daraufhin wurde Bühler im Januar 2020 in den Petitionsausschuss eingeladen, um dort sein Anliegen persönlich vorzutragen. Nun, da das Vor-Ort-Apothekengesetz im Bundestag angekommen ist, fragt man sich: Was ist aus der Petition geworden? Tatsächlich bekam Bühler im September zwei Briefe aus Berlin – mit ernüchterndem Inhalt. Doch der Student will weiter kämpfen.
Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wird mittlerweile im Bundestag beraten. Mit ihm will die große Koalition als Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016 eine Rx-Preisbindung im Sozialgesetzbuch V einführen. Der Haken: Die geforderte echte Gleichpreisigkeit lässt sich damit nicht erreichen. Das Rx-Boni-Verbot gilt nur für Apotheken, die dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung beigetreten sind und GKV-Versicherte im Rahmen des Sachleistungsprinzips mit Arzneimitteln versorgen. Überdies lauern in der konkreten Formulierung juristische Tücken – ebenso in der ebenfalls geplanten Streichung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung für EU-Versender, Stichwort § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz.
Viele Apotheker sind und bleiben daher der Auffassung: Viel besser und einfacher ließe sich Gleichpreisigkeit durch ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erreichen. Schließlich hatte der EuGH Ende 2003 entschieden, dass Mitgliedstaaten eine solche Einschränkung vornehmen können – nur OTC müssten grenzüberschreitend verkauft werden können. In der Berliner Regierungskoalition hat man in Zeiten, da die Digitalisierung das Zauberwort schlechthin ist, kaum Verständnis für ein solches Verbot. Vor allem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die SPD haben damit ihre Schwierigkeiten.
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Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler ließ sich jedoch nicht beirren und startete 2019 eine überaus erfolgreiche Petition. Rund ein Jahr ist es nun her, dass er verkünden konnte, 402.080 Mitzeichner für das Rx-Versandverbot gefunden zu haben – die bislang größte Online-Petition beim Bundestag. Kurz zuvor hatte Bühler bereits einen Teil der Unterschriften an den Leiter der Arzneimittel-Abteilung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Müller, übergeben. Im Januar dieses Jahres erhielt Bühler dann die Möglichkeit, sein Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestages nochmals persönlich vorzutragen. Dort traf der Pharmaziestudent bereits auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Doch Bühler wollte mehr: ein weiteres Fachgespräch – mit Spahn und Müller.
Dann kam die Corona-Pandemie. Sie drängte viele Themen in den Hintergrund. Auch Bühler, der an der Budapester Semmelweis-Universität Pharmazie studiert, war beschäftigt – mittlerweile hat er sein Grundstudium beendet und das fünfte Semester begonnen. Er hörte länger nichts aus Berlin. Das hat sich nun geändert.
Post aus dem BMG und dem Petitionsausschuss
Zunächst erreichte ihn Post von Thomas Müller aus dem BMG. In dem Brief heißt es, Bühler habe sicherlich bereits erfahren, dass mittlerweile das VOASG im Bundestag behandelt wird – und die Bundesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats abgegeben hat. In dieser weist die Regierung die Forderung der Länder für ein Rx-Versandverbot zurück. Bühler möge Verständnis haben, dass nach langen Diskussionen ein solches Verbot als Alternative zum VOASG nicht in Betracht komme, schreibt Müller. Die Gründe fänden sich in der Gegenäußerung. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung – die zu diesem Zeitpunkt noch bevorstand – erhielten Verbände und Sachverständige die Gelegenheit, den Abgeordneten ihre Argumente und Einschätzungen dazulegen. Deshalb, so der BMG-Abteilungsleiter abschließend, bitte er um Verständnis, dass er und der Minister von dem angefragten Fachgespräch „absehen möchten“.
Petitionsausschuss bittet Gesundheitsausschuss um Stellungnahme
Auch die jüngste Post aus dem Petitionsausschuss verleitet nicht zum Jubel. In einem Brief wird Bühler mitgeteilt, dass die Geschäftsordnung des Bundestags es vorsehe, eine Stellungnahme eines Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen aktuellen Beratungsgegenstand dieses Ausschusses betrifft. Und das sei mit dem VOASG der Fall. Auch hier wird um Verständnis gebeten: Angesichts der nun erbetenen Stellungnahme des Gesundheitsausschusses verzögere sich die Behandlung der Petition. Letztlich sollte es aber auch im Interesse des Petenten liegen, wenn der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zunutze machen könne.
Bühler: Enttäuscht und zugleich motiviert
Bühler zeigt sich gegenüber DAZ.online weitgehend unbeirrt – in der Sache rückt er kein Stück von seinem Anliegen ab: „Die Corona-Pandemie hat der Bevölkerung gezeigt, wie wichtig die Apotheken vor Ort in der Fläche sind. Eine sichere Arzneimittelversorgung und ein fairer Wettbewerb kann nur durch ein Rx-Versandverbot hergestellt werden, worauf man sich im Koalitionsvertrag auch geeinigt, eine Petition die Motivation aus der Bevölkerung gezeigt und vom Bundesrat durch eine weitere Stellungnahme gefordert wird. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um dieses Versprechen von der Politik einzufordern.“
Doch der Student räumt auch ein, enttäuscht zu sein, dass das Fachgespräch abgesagt wurde. Ein persönlicher Austausch mit Minister Spahn und Herrn Müller wäre sicher eine große Bereicherung gewesen, sagt er. Allerdings kann er die Argumentation Müllers nachvollziehen und interpretiert sie sogar positiv: „Der Einfluss des BMG ist nun begrenzt, aber das Parlament kann das Gesetz verändern. So muss es jetzt das Ziel sein, die Abgeordneten an den Koalitionsvertrag, die Stellungnahme des Bundesrats und die Petition zu erinnern und zu fordern, das RxVV in das Gesetz mit aufzunehmen.“
Was Bühler allerdings „traurig und wütend zugleich“ macht: Warum will der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses – aber nicht umgekehrt? Für ihn ist unverständlich, dass die mitzeichnungsstärkste Petition nicht mit in die Beratung des VOASG-Entwurfs einbezogen wird – schon deshalb, weil so eine wichtige Meinung aus dem Volk nicht gehört wird. Für den Pharmaziestudenten ist klar, wie es nun weitergehen muss: „Der einzige Weg für mich ist jetzt in den direkten Dialog mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zu treten, um an die Petition, Koalitionsvertrag und die klare Aussage des Bundesrates zu erinnern.“
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