Vor Bund-Länder-Konferenz

Leopoldina empfiehlt einheitliche Regeln für Corona-Herbst

Berlin - 23.09.2020, 15:45 Uhr

Die Leopoldina rät Bund und Ländern, einheitlichere Vorschriften als bisher im gesamten deutschen Bundesgebiet zu schaffen. (Foto: imago images / Future Image)

Die Leopoldina rät Bund und Ländern, einheitlichere Vorschriften als bisher im gesamten deutschen Bundesgebiet zu schaffen. (Foto: imago images / Future Image)


Wie geht Deutschland unter Pandemiebedingungen in die kalte Jahreszeit, wo sich naturgemäß mehr Menschen anstecken? Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder werden darüber nächste Woche beraten. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat jetzt bereits ihre Empfehlungen vorgelegt.

Knapp eine Woche vor den nächsten Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mit Blick auf den Corona-Herbst einheitliche Regeln in Deutschland angemahnt. „Um der Gefahr einer auch in Deutschland wieder schwerer zu kontrollierenden Entwicklung der Pandemie rechtzeitig zu begegnen, ist es dringend notwendig, dass sich die Verantwortlichen in Bund und Ländern rasch auf bundesweit verbindliche, wirksame und einheitliche Regeln für das Inkrafttreten von Vorsorgemaßnahmen einigen und diese konsequenter als bisher um- und durchsetzen“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Akademie.

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Die Wissenschaftler haben seit Beginn der Pandemie mehrfach in Stellungnahmen Politikempfehlungen abgegeben, die dann auch in die aktuellen Beratungen eingeflossen sind. Merkel und die Länderchefs wollen am kommenden Dienstag in einer Videokonferenz über das weitere Vorgehen sprechen. Hintergrund sind steigende Infektionszahlen in Europa und auch in Deutschland und Befürchtungen über eine Verschärfung der Lage im Herbst und Winter.

„Mit Blick auf eine mögliche angespannte Situation im Herbst und Winter sollten bundesweit einheitliche Regeln und Eskalationsstufen für Schutzmaßnahmen definiert werden, die je nach regionalem Infektionsgeschehen greifen“, empfehlen die Experten. Ziel müsse es auch bei steigenden Neuinfektionszahlen bleiben, das öffentliche und wirtschaftliche Leben aufrecht zu erhalten und die Schließung von Bildungseinrichtungen zu vermeiden. Entsprechend hatten sich auch Vertreter von Bund und Ländern zuletzt immer wieder geäußert.

Differenzierte Schutzmaßnahmen

Die Leopoldina appelliert an die Politik, bei allen Schutzmaßnahmen „differenzierter als bislang die Rechte Betroffener, etwa in Pflegeeinrichtungen, zu wahren und ihre sozialen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen“. Bei Test- und Quarantänevorgaben werden außerdem Anpassungen im Herbst und Winter empfohlen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits angekündigt, dass es bis Mitte Oktober eine neue Corona-Teststrategie, Testverordnung und neue Quarantäneregeln geben solle.

Viel Potenzial in Antigen-Schnelltests

Die Leopoldina sieht viel Potenzial in einer möglichen Zulassung sogenannter Antigen-Schnelltests. „Ziel muss es sein, die Zeit zwischen Test und Ergebnis weiter zu verkürzen und insbesondere die Infektiosität zu erfassen, da sich hierauf die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen begründet.“ Spahn hatte angekündigt, dass diese Schnelltests Bestandteil der neuen Teststrategie werden sollen, weil sie mittlerweile auch qualitativ besser seien als zuvor. Beispielsweise könnten damit Besucher von Pflegeheimen schnell getestet werden, um direkt ein Ergebnis zu erfahren.

Isolationszeit verkürzen

In ihrer Stellungnahme plädieren die Wissenschaftler außerdem dafür, die Isolationszeit nach Symptombeginn bei nachgewiesener Erkrankung auf eine Woche zu verkürzen, um „negative Auswirkungen für Einzelne, Familienangehörige sowie Wirtschaft und Gesellschaft“ zu begrenzen. „Auch die Quarantänezeit von Personen, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt waren (...), ließe sich nach neueren Schätzungen von 14 auf 10 Tage reduzieren“, heißt es weiter.

Beim Thema Maske wird eine harte Gangart empfohlen: „Die Missachtung verbindlicher Anordnungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall mit einem Bußgeld zu belegen, um solchen Anordnungen den gebotenen Nachdruck zu sichern.“



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