ApothekenRechtTag – Regeln für das E-Rezept

Douglas: Sorgen um Zuweisungsverbot, Makelverbot und Trennung der Heilberufler

Süsel - 24.09.2020, 14:15 Uhr

Dr. Morton Douglas sprach beim heutigen ApothekenRechtTag im Rahmen der Interpharm online über die in den nächsten Jahren vermutlich größte Veränderung in den Apotheken – die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und des E-Rezeptes. (Foto: Schelbert)

Dr. Morton Douglas sprach beim heutigen ApothekenRechtTag im Rahmen der Interpharm online über die in den nächsten Jahren vermutlich größte Veränderung in den Apotheken – die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und des E-Rezeptes. (Foto: Schelbert)


Angebote „nahe am Darknet“

„Große Sorgen“ macht sich Douglas allerdings bezüglich der Umsetzung des Zuweisungsverbotes. Denn § 140e SGB V sieht vor, dass Krankenkassen mit ausländischen Leistungserbringern Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten abschließen können. Doch die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel gemäß dem geplanten VOASG solle für diese Verträge nicht gelten. Darum stelle sich die Frage, wie das Zuweisungsverbot sichergestellt werden könne, wenn die GKV wirtschaftliche Interessen habe, solche Verträge zu fördern.

Außerdem könne die Fernbehandlung den Weg für eine Auflösung der Trennung zwischen Arzt und Apotheker öffnen, fürchtet Douglas. Eine Fernbehandlung könne in bestimmten Situationen durchaus sinnvoll sein, aber sie dürfe das Recht auf freie Apothekenwahl nicht aushebeln. Wie relevant dies für den Alltag ist, unterstrich Douglas mit dem Hinweis auf Angebote im Internet, bei denen die Auswahl von Arzneimitteln und die Lieferung über einen Versand ohne echte Beratung beworben wird. Solche Konzepte würden „wie Pilze aus dem Boden schießen“. Doch für Douglas sei das „nahe am Darknet“. Er folgerte: „Ich hoffe, dass der Gesetzgeber erkennt, dass solche Modelle nicht die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland sein können.“

Abrechnung von E-Rezepten offen

Als weitere sehr aktuelle Herausforderung sprach Douglas die Abrechnung von E-Rezepten an. Dazu bestehe die Erwartung, dass mit dem E-Rezept praktisch keine Retaxationen mehr stattfänden. Doch für Douglas ist das „Zukunftsmusik“. Denn es sei noch gar nicht klar, wie die Abrechnung stattfinden werde. Als Reaktion auf die AvP-Insolvenz gebe es Ideen, das System der Rezeptabrechnung neu zu justieren – und das betreffe dann auch das E-Rezept.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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