ApothekenRechtTag – der „neue“ Botendienst

Face-to-Face-Kontakt ist weiterhin Goldstandard

Stuttgart - 24.09.2020, 13:00 Uhr

Schutz vor dem Coronavirus: Ein Lieferservice einer Apotheke steht an einem Straßenrand und bringt Medikamente direkt ans Haus. (m / Foto: imago images / Gottfried Czepluch)

Schutz vor dem Coronavirus: Ein Lieferservice einer Apotheke steht an einem Straßenrand und bringt Medikamente direkt ans Haus. (m / Foto: imago images / Gottfried Czepluch)


Trotz Abzeichnungsbefugnis Rezept nach der Zustellung unverzüglich einem Apotheker vorlegen

In Abhängigkeit vom Vertriebsstatus des jeweiligen Arzneimittels gelte es, verschiedene Regelungen vor dem Botendienst zu beachten: Die Zustellung muss laut Apothekenbetriebsordnung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgen, wenn vor der Auslieferung bei Rx-Arzneimitteln die Verschreibung nicht in der Apotheke vorgelegen hat oder keine Beratung zu den Rx- und Non-Rx-Arzneimitteln stattgefunden hat. Das pharmazeutische Personal muss bei verordneten Rx-Arzneimitteln das Rezept unmittelbar überprüfen und gegenzeichnen. 

Mecking macht auf einen Widerspruch in der Verordnung aufmerksam: So seien pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) verpflichtet, bei Verschreibungen, die nicht in der Apotheke verbleiben, die Verschreibung vor, in allen übrigen Fällen unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel einem Apotheker vorzulegen. Unvereinbar scheint dieser Passus mit der Möglichkeit des Apothekenleiters zu sein, die Befugnis zum Abzeichnen von Verschreibungen auf PTA zu übertragen. Mecking rät: Selbst bei einer Abzeichnungsbefugnis sollte nach der Zustellung das belieferte Rezept unverzüglich einem Apotheker vorgelegt werden.

Beratung darf nun auch telefonisch stattfinden

Mit der neuen Botendienstregelung ist gleichzeitig die telepharmazeutische Beratung etabliert worden. Die Beratung darf nun auch telefonisch stattfinden und muss nicht zwingend persönlich „Face to Face“ erfolgen. Nach einem vorangegangenen Beratungstelefonat mit oder ohne Bild muss also kein pharmazeutisches Personal mehr für den Botendienst eingesetzt werden. Doch für Mecking steht hinter der Telepharmazie eine ganz besondere Intention des Gesetzgebers: „Die Telepharmazie fußt auf der Prämisse, dass Verbraucher, die sich Arzneimittel liefern lassen, mit Empathie und Sachkunde vom vertrauten Personal ihrer Stammapotheke pharmazeutisch betreut und beraten werden wollen. Ein erklärtes Ziel der Telepharmazie ist es daher, den Kunden sowohl durch das gesprochene Wort als auch durch die Mimik und Gestik des bekannten Gegenübers über die Distanz hinweg ebenfalls Sicherheit und Vertrauen zu vermitteln.“ Das bedeutet, dass der Face-to-Face-Kontakt weiterhin der Goldstandard für die Beratung in der Apotheke bleibt, „da sich an den Reaktionen der Patienten ablesen lässt, ob die Kommunikation funktioniert hat“.

Beratung aus dem Homeoffice?

Die telepharmazeutische Betätigung wird von einem „virtuellen Arbeitsplatz“ aus angeboten. Ob das auch aus dem Homeoffice möglich ist, sieht Mecking als bisher ungeklärt. Fraglich sei nämlich, ob dieser Bereich in den Apothekenbetriebsräumen eingerichtet werden muss oder nicht. Rechtlich umstritten sei auch die Frage, wie es mit telepharmazeutischen Angeboten außerhalb der Öffnungszeiten aussieht. Hier werde mancherorts die Position vertreten, dass individuelle pharmazeutische Beratungsleistungen an den Apothekenbetrieb gebunden sind und daher auch zu dessen Öffnungszeiten erfolgen müssen. Eine „allgemeine“ pharmazeutische Beratung sei natürlich immer möglich. Diese sei nicht zwingend an die Apotheke oder an die Abgabe eines Arzneimittels gebunden. Bei all diesen Angeboten und Modellen bestehe aber die Gefahr, dass sich die persönliche Beratung als Kernaufgabe der apothekerlichen Tätigkeit immer weiter von den Vorgaben der Apotheke als Institution vor Ort abtrennen könnte.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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