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Apobank-Dividende für 2019
Vertreterversammlung soll im April 2021 Auszahlung beschließen
EZB besteht auf Verschiebung
In der Begründung des Beschlussvorschlags führen Vorstand und Aufsichtsrat aus, dass die wirtschaftliche Situation und die Kapitalausstattung der Apobank eine Dividendenzahlung an die Mitglieder noch in diesem Jahr durchaus zuließen und diese Position ausführlich gegenüber der Aufsicht dargelegt worden sei. Insbesondere habe man darauf hingewiesen, dass die Zahlung einer angemessenen Dividende sowohl von den Anteilseignern als auch von den anderen Stakeholdern als Indikator für die Leistungsfähigkeit der Apobank gewertet werde und die Dividende eine wichtige Signalfunktion habe. Zudem sei sie das einzige Instrument für eine Genossenschaftsbank, ihre Mitglieder am Geschäftserfolg zu beteiligen.
Apobank kann sich nicht entziehen
Doch die Argumentation stieß offenbar auf taube Ohren. „Ende August teilte die Aufsicht der Apobank indes endgültig mit, dass sie ihre Forderung hinsichtlich eines Auszahlungsverzichts bis mindestens zum 1. Januar 2021 nicht anpassen wird. Auch wenn die Europäische Zentralbank die Argumente versteht, lehnt sie eine individuelle Ausschüttungspolitik im europäischen Bankensektor aktuell ab“, heißt es weiter in dem Beschlussvorschlag. Als direkt durch die EZB beaufsichtigtes Institut könne sich die Apobank dieser eindringlich ausgesprochenen Erwartung der EZB nicht entziehen.
Zumindest ein kleiner Trost für die Anteilseigner dürfte der Schlusssatz sein: „Unverändert wird daran festgehalten, die Mitglieder der Apobank am Erfolg des Geschäftsjahres 2019 beteiligen zu wollen.“
1 Kommentar
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von Anita Peter am 24.09.2020 um 12:05 Uhr
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