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40 Euro oder 60 Euro
Pflegehilfsmittel – was gilt ab Oktober?
KHZG muss noch den Bundesrat passieren
Somit wird die in der Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des BMG vom 30. April 2020 in § 4 Satz 3 geregelte erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel und somit der Schutzschirm für die Pflege aktuell mit dem KHZG bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Allerdings: Am 9. Oktober muss das KHZG den Bundesrat passieren, auch wenn das Gesetz laut der Seite des BMG nicht zustimmungspflichtig ist. Was bedeutet das für Apotheker? Wie sollen sie in der Zwischenzeit versorgen – zu 40 Euro, um auf der sicheren Seite zu sein, oder 60 Euro, weil es so aller Wahrscheinlichkeit nach kommen wird? Zum zeitlichen Versatz erklärt die AOK: „Wir gehen davon aus, dass die erhöhte Pflegepauschale weiterhin gilt, und dass diese sodann auch rückwirkend zum 1. Oktober greift“, ist der Sprecher zuversichtlich. Auf die Frage, ob Apotheken Gefahr laufen, von der Pflegekasse retaxiert zu werden, erklärt die AOK: „Wir hoffen, dass wir gar nicht erst in die Situation kommen und handwerkliche Fehler nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden.“
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, das KHZG sei zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, das war nicht korrekt. Auch wurde der Ausdruck „Pflegestufe“ gegen „Pflegegrad“ ersetzt.
10 Kommentare
Pflegemittel
von Volki am 19.10.2020 um 20:04 Uhr
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Seit Monaten ist bekannt, daß nach September Oktober kommt
von Fischer am 01.10.2020 um 14:43 Uhr
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Pflegehilfsmittel
von Michaela am 01.10.2020 um 9:19 Uhr
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Pflegehilfsmittel
von H.-Jürgen Brauer am 01.10.2020 um 8:44 Uhr
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AW: Pflegehilfsmittel
von Jana Baumgart am 02.10.2020 um 13:13 Uhr
Pflegestufe?
von Schröder am 30.09.2020 um 16:46 Uhr
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Pflegemittel
von Bärbel Van welzen am 30.09.2020 um 7:42 Uhr
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AW: Pflegemittel
von A. Fischer am 01.10.2020 um 9:18 Uhr
handwerkliche Fehler
von Frank Zacharias am 29.09.2020 um 14:56 Uhr
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AW: handwerkliche Fehler
von Marco Luckhardt am 29.09.2020 um 20:21 Uhr
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