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Neufassung der AMVV
Ab November gehört die Dosierung auch für Fertigarzneimittel auf das Rezept
Was Apotheken ergänzen können
Wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, dürfen gemäß dem neu gefassten § 2 Abs. 6 AMVV vom abgebenden Apotheker die folgenden Angaben ergänzt werden:
- Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
- Datum der Ausfertigung
- Darreichungsform, sofern die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, des Wirkstoffs oder des in der Apotheke hergestellten Arzneimittels nicht eindeutig ist
- Angaben zur Gebrauchsanweisung bei in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln
- Angaben zur Dosierung
Wenn kein dringender Fall vorliegt, darf der abgebende Apotheker gemäß dem neu gefassten § 2 Abs. 6a AMVV die folgenden Angaben ergänzen, wenn diese zweifelsfrei bekannt sind:
- Vorname der verschreibenden Person
- Telefonnummer der verschreibenden Person zur Kontaktaufnahme
- Hinweis auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst
- schriftliche Dosierungsanweisung nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 AMVV
Vorsicht Retaxgefahr
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein weist ausdrücklich darauf hin, dass die fehlende Dosierungsangabe bei Arzneimittelabgaben ab dem 1. November 2020 auch einen Retaxgrund darstellt. Daher empfehle der Verband dringend, bei fehlender Angabe der Dosierung diese nach Rücksprache mit dem Arzt zu vermerken und mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
Testphase im Oktober
Außerdem verweist der Apothekerverband Schleswig-Holstein auf einen Hinweis des GKV-Spitzenverbandes. Demnach solle bereits der Oktober als „Testphase“ dienen. Die Software der Ärzte solle nach einem entsprechenden Update die Dosierungsangaben drucken. Damit solle sichergestellt werden, dass spätestens ab dem 1. November alle Arzneimittelverordnungen auch Dosierungsangaben enthalten. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein empfiehlt daher, bereits im Oktober darauf zu achten. Sollte sich im Laufe des Oktobers ergeben, dass einzelne Praxen oder Krankenhäuser keine Dosierungsangaben auf die Rezepte drucken, sollten die Apotheker vorsorglich mit den Ärzten Rücksprache halten und diese auf die durchzuführenden Updates und die neue, ab November geltende Rechtspflicht hinweisen.
8 Kommentare
Dosierung für Fertigarzneimittel
von Stefanie Niebert am 04.10.2020 um 9:28 Uhr
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Dosierung auf Rezept?
von Susanne am 01.10.2020 um 11:45 Uhr
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Betrug im System
von Karl Friedrich Müller am 01.10.2020 um 8:33 Uhr
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Vorausschauend für Hollandversender
von BMP am 30.09.2020 um 12:58 Uhr
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AW: Illegal, alles egal...
von Thomas Eper am 30.09.2020 um 15:21 Uhr
jetzt
von Karl Friedrich Müller am 30.09.2020 um 11:26 Uhr
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AW: Dosierung auf Rp.
von Ruth Oberacker-Rahier am 01.10.2020 um 7:44 Uhr
RETAXGRUND?
von Thomas Eper am 30.09.2020 um 10:52 Uhr
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