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Konsequenzen aus dem AvP-Skandal
Von Sozialrechtsänderungen bis zur Verstaatlichung
Auf welche Finanzhilfen können die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken jetzt zugreifen? Diese Frage wird aktuell heiß diskutiert. Die versprochenen KfW-Schnellkredite sind ein erstes Ergebnis der politischen Vorgänge in Berlin. Doch gleichzeitig muss geklärt werden, wie das Geschäft mit der Rezeptabrechnung auf stabile Füße gestellt wird. Erste Vorschläge existieren – und diese könnten auch in der jetzigen Situation für die Geschädigten von Bedeutung sein.
Nach der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag, an der neben den Fachpolitikern auch die ABDA, Vertreter dreier Ministerien, der vorläufige Insolvenzverwalter und der Geschäftsleiter von AvP teilgenommen hatten, steht fest: Akut will der Staat den betroffenen Apotheken mit zinsgünstigen Schnellkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter die Arme greifen. An die Gelder kommen die Inhaber über ihre jeweiligen Hausbanken heran.
Doch dieser Vorschlag stößt größtenteils auf wenig Gegenliebe. „Zinsgünstige Kredite oder Zahlungsaufschübe helfen betroffenen Apotheken langfristig nicht weiter, weil sie die Ursachen der Liquiditätsengpässe nicht beheben werden“, erklärte beispielsweise die Dresdener Apothekerin Sylvia Trautmann kurz nach der Bekanntgabe gegenüber DAZ.online. Keinesfalls sei sie damit einverstanden, dass sie mit ihrem Privatvermögen für ein Finanzverbrechen haften soll, welches durch Gesetzgebung und staatliche Kontrolle hätte verhindert werden können. In Kommentaren und sozialen Medien äußern zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker vielmehr die Erwartung, dass ein staatlicher, zinsloser Rettungsfonds den kompletten finanziellen Ausgleich der AvP-bedingten Zahlungsverluste übernehmen sollte.
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Teilnehmer der gestrigen Sitzung berichteten gegenüber DAZ.online, dass auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt von zinslosen Darlehen oder günstigen KfW-Schnellkrediten gesprochen habe. Im Nachgang meldete sich der ABDA-Präsident via Video-Botschaft öffentlich zu Wort. Darin erklärt Schmidt nochmals die vom vorläufigen AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos im Ausschuss geschilderte schwierige Lage für die betroffenen Apotheken: Eine schnelle Lösung wird es nicht geben, ebenso wenig werden alle Forderungen befriedigt werden – und bis überhaupt etwas aus der Insolvenzmasse ausgeschüttet wird, können Monate bis Jahre vergehen.
Zweifelsohne sind dies schlechte Nachrichten. Schmidt betont allerdings in dem Video, dass ihm vor allem wichtig war, den Abgeordneten eines zu vermitteln: Es ist ein großer Unterschied, ob ein Großbank im Kreditportfolio eine Einzelwertberichtigung vornehmen muss oder ob eine Familie ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verliert.
Mit der KfW habe die ABDA über zwei Fragen gesprochen, erklärt Schmidt weiter. Zum einen, ob die Standardprodukte, die die KfW über die Hausbanken anbietet, in diesen Fällen anzuwenden sind? Hier laute die Antwort ganz klar ja. Zum anderen: Was geschieht wenn jemand die Anforderungen, die an diese Standardkreditprodukte gestellt werden, nicht erfüllt? Dann wäre die KfW in Kooperation mit der Hausbank bereit, Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
ABDA unterbreitet konkreten Vorschlag
Zum Abschluss seines Statements geht Schmidt auf Hoos Forderung ein, regulatorisch klarzustellen, dass die Gelder, die von den Krankenkassen an die Rechenzentren fließen und an die Apotheken weitergeleitet werden, klar und offen auf Treuhandkonten auszuweisen sind. Sie seien also zu separieren vom Vermögen der Abrechnungsstelle. Diese Auffassung teile auch die ABDA.
Damit präsentiert Schmidt eine wichtige und elegante Möglichkeit einer politischen Konsequenz aus dem AvP-Skandal: Die ABDA hat dem Gesundheitsausschuss offenbar einen konkreten Vorschlag unterbreitet, eine solche Separierung im Sozialrecht vorzuschreiben. Schmidt zeigte sich optimistisch, dass die Politik diesen Vorschlag aufnehmen werde.
1 Kommentar
Blamabel
von Reinhard Rodiger am 08.10.2020 um 19:50 Uhr
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