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Konsequenzen aus dem AvP-Skandal
Von Sozialrechtsänderungen bis zur Verstaatlichung
ARGE PareZu: Der Staat übernimmt
Ein weiterer Vorschlag kommt aus der „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ (ARGE PareZu), in der sich mehr als 20 Inhaber von Zytostatika-herstellenden Apotheken seit 2018 organisieren. Im Vorfeld der Gesundheitsausschusssitzung hatten sie einige Abgeordnete mit einem Fragenkatalog konfrontiert. Daneben bieten sie zwei konkrete Vorschläge an, wie sich die aktuelle Situation nach Ansicht der ARGE PareZu lösen lassen könnte:
Der Staat (oder ein staatliches Organ) übernimmt zeitnah die AvP Deutschland GmbH inklusive der Forderungen und Schulden. Die ausstehenden Zahlungen an Apotheken und andere Gesundheitsdienstleister werden vorgenommen, die vorhandenen Werte (die Insolvenzmasse) dient dem weitgehenden Ausgleich. Das komplexe Insolvenzverfahren sowie die Belastung der Judikative können damit umgangen werden. Das Vertrauen in Kassenrezepte als Wertdokument für Gesundheitsleistungen kann kurzfristig wieder hergestellt werden.“
Nach Informationen von DAZ.online ist dieser Vorschlag bereits bis in die Große Koalition vorgedrungen. Ob die Verstaatlichung eines Unternehmens in der Union allerdings tatsächlich auf Anhänger stößt, bleibt abzuwarten.
Die zweite Variante sieht vor, dass die Apotheken die bekannten zinslosen Liquiditätshilfen erhalten und dass ihnen am Ende des Verfahrens die Rückzahlung dieser Mittel erlassen wird, soweit sie diese nicht aus der Insolvenzmasse erhalten.
Es wird ein Mittel der schnellen staatlichen Finanzierung der Ausfälle bei den Apotheken und anderen Dienstleistern geschaffen. Die Mittel werden in Höhe der offenen Forderungen zinslos überlassen, bis zur abschließenden (letztinstanzlichen) Klärung der Ansprüche der einzelnen Gläubiger. Die den Gläubigern zufließenden Mittel aus der Insolvenzmasse müssen von den Gläubigern zurückbezahlt werden, der Rest wird auf einem zu definierenden Weg erlassen.“
1 Kommentar
Blamabel
von Reinhard Rodiger am 08.10.2020 um 19:50 Uhr
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