Apotheker sorgen sich um Arzneimittelversorgung

UK: Quarantäne wegen Corona-Fällen in Apotheken

Remagen - 16.10.2020, 17:50 Uhr

„Wenn das so weitergeht, könnten wir bald eine Situation haben, in der die Menschen wegen weit verbreiteter vorübergehender Apothekenschließungen keinen Zugang zu ihren Arzneimitteln haben“, meinen die britischen Apothekerorganisationen. (x / Foto: imago images / PA Images)

„Wenn das so weitergeht, könnten wir bald eine Situation haben, in der die Menschen wegen weit verbreiteter vorübergehender Apothekenschließungen keinen Zugang zu ihren Arzneimitteln haben“, meinen die britischen Apothekerorganisationen. (x / Foto: imago images / PA Images)


In Großbritannien befürchten die Apotheker, dass Einschränkungen durch Quarantäneanordnungen für das Personal die Arzneimittelversorgung beeinträchtigen könnten. Sie haben deswegen an den Gesundheitsminister und an NHS-Beamte geschrieben. 

Nach den Vorgaben des britischen Pandemie-Überwachungssystems „NHS Track and Trace“ müssen Personen, die Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten, sich auch bei fehlenden COVID-19-Symptomen für 14 Tage selbst isolieren. Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldbuße ab 1.000 Britische Pfund geahndet werden. Die britische Apothekerorganisationen befürchten, dass durch diese strenge Regelung Teile des Versorgungssystems lahmgelegt werden könnten und haben sich deswegen an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und beim Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) gewandt.  

Es habe bereits mehrere Vorfälle gegeben, bei denen „NHS Test und Trace“ ganze Teams öffentlicher Apotheken angewiesen habe, sich nach einem Kontakt mit einem einzigen positiv Getesteten in der Apotheke selbst zu isolieren, schreiben sie. Dies könne bedeuten, dass der Betrieb für bis zu zwei Wochen am Stück schließen müsse. Die aktuellen Leitlinien von „Public Health England“ (PHE) und „NHS England und NHS Improvement“ (NHSE&I) sehen demnach vor, dass Apothekenteams bei der angemessenen Verwendung von persönlicher Schutzkleidung und anderen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion nicht unbedingt in Quarantäne gehen müssen. Einige Kontaktverfolger (contact tracer) klassifizierten Apotheken jedoch als Einzelhandelseinrichtungen und nicht als Gesundheitseinrichtungen. Dies führe dazu, dass sie auf Apotheken andere Regeln anwenden als zum Beispiel für Hausarztpraxen.  



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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