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Zyto-Skandal
Bottroper Apotheker Peter Stadtmann klagt beim Bundesverfassungsgericht
Vom Landgericht Essen wurde er zu zwölf Jahren Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Juni. Zwischenzeitlich hat der frühere Zyto-Apotheker Peter Stadtmann Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt – seine Verteidiger wollen offenbar das Verfahren gegen ihn neu aufrollen.
Bereits Anfang August hat der frühere Bottroper Zyto-Apotheker Peter Stadtmann nach Informationen von DAZ.online Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Juli 2018 (Az. 56 KLs 11/17) und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2020 (Az. 4 StR 503/19) Verfassungsbeschwerde erhoben worden ist.
Das Landgericht Essen hatte Stadtmann zu zwölf Jahren Haft verurteilt – wegen Unterdosierung von Arzneimitteln in tausenden Fällen sowie Abrechnungsbetrugs. Es hatte außerdem ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet wie auch die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro. Allein im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis zur Verhaftung Ende November 2016 hat er beziehungsweise haben seine Mitarbeiter demnach mindestens
14.564 Arzneimittelzubereitungen hergestellt, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten.
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Der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat Revisionen von Stadtmann und mehreren Nebenklägern, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten angestrebt hatten, verworfen und das Urteil weitgehend bestätigt – so die zwölfjährige Haftstrafe und das lebenslange Berufsverbot. Der Bundesgerichtshof verminderte lediglich den Einziehungsbetrag auf rund
13,6 Millionen Euro. Das Urteil des Landgerichts Essen ist damit rechtskräftig.
Peter S. sieht seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt
Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht will Stadtmann nun offenkundig feststellen lassen, dass das Urteil seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Im Strafverfahren hatten seine Verteidiger argumentiert, ihr Mandant sei unschuldig und die Vorwürfe gegen ihn seien nicht bewiesen: Sie hatten beispielsweise andere Erklärungen dafür vorgebracht, dass der frühere Apotheker teils erheblich weniger Wirkstoff eingekauft als verkauft hat – so, dass er es auf inoffiziellen Wegen eingekauft habe.
In ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof hatten seine Verteidiger vorgetragen, das Urteil sei „aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer eines anderen Landgerichts zurückzuverweisen“. Sie haben bemängelt, dass ein Schöffe unrichtig besetzt worden sei oder der Prozess trotz der mehr als 40 Verhandlungstage zu schnell beendet worden sei – und sahen ihren Mandanten als ohnehin nicht schuldfähig an.
Die Verteidiger Stadtmanns überzeugten allerdings weder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof noch den Bundesgerichtshof selbst. Fraglich ist nun, ob das Bundesverfassungsgericht die Sache anders einschätzt – der Großteil aller Verfassungsbeschwerden bleibt erfolglos.
Obwohl der Bundesgerichtshof das damit rechtskräftige lebenslange Berufsverbot gegen Stadtmann erlassen hatte, haben dessen Anwälte vergangene Woche beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Bezirksregierung Münster eingereicht: Die Behörde hatte die Approbation Stadtmanns widerrufen.
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